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EQS-Adhoc: Uniper SE: Uniper SE beschließt Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung zwecks Kapitalherabsetzung nach dem EnSiG und schließt Ergänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag mit dem Bund (deutsch)

EQS-Adhoc: Uniper SE: Uniper SE beschließt Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung zwecks Kapitalherabsetzung nach dem EnSiG und schließt Ergänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag mit dem Bund (deutsch)
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18.10.2023 ‧ dpa-Afx

Uniper SE: Uniper SE beschließt Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung zwecks Kapitalherabsetzung nach dem EnSiG und schließt Ergänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag mit dem Bund

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EQS-Ad-hoc: Uniper SE / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Hauptversammlung
Uniper SE: Uniper SE beschließt Einberufung einer außerordentlichen
Hauptversammlung zwecks Kapitalherabsetzung nach dem EnSiG und schließt
Ergänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag mit dem Bund

18.10.2023 / 13:41 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group
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Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014

Uniper SE beschließt Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung
zwecks Kapitalherabsetzung nach dem EnSiG und schließt
Ergänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag mit dem Bund

Düsseldorf, 18. Oktober 2023. Vorstand und Aufsichtsrat der Uniper SE
("Gesellschaft"; ISIN DE000UNSE018 / DE000UNSE1N3) haben heute entschieden,
am 8. Dezember 2023 eine außerordentliche (virtuelle) Hauptversammlung der
Gesellschaft einzuberufen und der Hauptversammlung vorzuschlagen, eine
Herabsetzung des Grundkapitals von derzeit EUR 14.160.161.306,70 um EUR
13.743.685.974,70 auf künftig EUR 416.475.332,00 in mehreren Schritten zu
beschließen. Die Kapitalherabsetzung dient zusammen mit einem etwaigen
Jahresüberschuss 2023 sowie - soweit notwendig - der vollen oder teilweisen
Auflösung der bestehenden Kapitalrücklagen der Beseitigung des
handelsrechtlichen Bilanzverlustes der Gesellschaft aus dem Geschäftsjahr
2022 und damit der Wiederherstellung der bilanztechnischen
Ausschüttungsfähigkeit.

Die Kapitalherabsetzung soll nach den Vorschriften des Gesetzes zur
Sicherung der Energieversorgung ("EnSiG") erfolgen. Die Kapitalherabsetzung
würde insbesondere durch (1) Herabsetzung der Grundkapitalziffer der
Gesellschaft erfolgen, sodass sich der anteilige Betrag am Grundkapital je
Stückaktie von EUR 1,70 um EUR 0,70 auf EUR 1,00 reduziert, sowie (2) durch
Zusammenlegung von je zwanzig Stückaktien der Gesellschaft zu einer
Stückaktie ("EnSiG-Kapitalherabsetzung").

In diesem Zusammenhang hat der Vorstand der Gesellschaft heute mit
Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft mit dem Bund, vertreten durch
das Bundesministerium der Finanzen, in Ergänzung zum Rahmenvertrag über
Stabilisierungsmaßnahmen nach dem EnSiG vom 19. Dezember 2022
("Rahmenvertrag") eine Vereinbarung betreffend die Durchführung der
EnSiG-Kapitalherabsetzung abgeschlossen ("Ergänzungsvereinbarung").

Die Gesellschaft ist aufgrund dieser Ergänzungsvereinbarung verpflichtet,
der Hauptversammlung die oben beschriebene EnSiG-Kapitalherabsetzung zum
Zwecke der Einstellung des Herabsetzungsbetrags in die Kapitalrücklage nach
§ 29 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EnSiG i.V.m. § 7 Abs. 6 WStBG vorzuschlagen. Die
Gesellschaft ist verpflichtet, diese Kapitalrücklage (zusammen mit einem
etwaigen Jahresüberschuss 2023 und - soweit notwendig - Entnahmen aus
bestehenden Kapitalrücklagen) zur Beseitigung des vorgetragenen
Bilanzverlustes aus dem Geschäftsjahr 2022 zu nutzen. Hierdurch würde die
bilanztechnische Ausschüttungsfähigkeit der Gesellschaft wieder hergestellt.

Mit der beihilferechtlichen Genehmigung der Europäischen Kommission zu den
Stabilisierungsmaßnahmen vom 20. Dezember 2022 ging die Zusage des Bundes
einher, dass der Bund seine Beteiligung an der Gesellschaft bis Ende des
Jahres 2028 unter Einhaltung bestimmter weiterer Bedingungen auf höchstens
25 % plus eine Aktie verringert und auf diese Weise die gewährte
Stabilisierungsmaßnahme entsprechend im Sinne des § 29 Abs. 1a Satz 8 EnSiG
zurückführt ("Exit-Zusage"). Die Wiederherstellung der bilanztechnischen
Ausschüttungsfähigkeit dient der Vorbereitung und Erleichterung der
Erfüllung der Exit-Zusage. Die angestrebte EnSiG-Kapitalherabsetzung
präjudiziert in keiner Weise Zeitpunkt und Form der Erfüllung der
Exit-Zusage.

Die Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung am 8. Dezember 2023
einschließlich der vollständigen Tagesordnung und den entsprechenden
Beschlussvorschlägen der Verwaltung wird voraussichtlich am 30. Oktober 2023
im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht.

Kontakt:
Mitteilende Person:
Marc Merrill
General Counsel and Chief Compliance Officer
Legal & Compliance
Uniper SE
Holzstraße 6
40221 Düsseldorf

Kontakt für Investoren und Analysten:
Sebastian Veit
Senior Vice President
Investor Relations
Uniper SE
Holzstraße 6
40221 Düsseldorf
Telefon +49 151 55049337
E-Mail ir@uniper.energy

Pressekontakt:
Georg Oppermann
Senior Vice President
External Communication & Sustainability Communication
Uniper SE
Holzstraße 6
40221 Düsseldorf
Telefon +49 211 4579 5570
Mobil +49 178 4394847
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Uniper SE
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Quelle: dpa-AFX

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