Uniper SE: EU-Kommission erteilt beihilferechtliche Genehmigung - Stabilisierungsmaßnahmen sollen umgehend umgesetzt werden
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Uniper SE: EU-Kommission erteilt beihilferechtliche Genehmigung -
Stabilisierungsmaßnahmen sollen umgehend umgesetzt werden
20.12.2022 / 20:57 CET/CEST
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Die EU-Kommission hat heute die beihilferechtliche Genehmigung des
Stabilisierungspakets für Uniper erteilt. Damit werden die
Stabilisierungsmaßnahmen nun umgehend umgesetzt.
Im Rahmen der Genehmigung hat die EU-Kommission eine Reihe von strukturellen
Maßnahmen festgelegt, die Uniper erfüllen muss. Das Unternehmen wird die
folgenden Veräußerungen tätigen, wovon die letzte bis spätestens Ende 2026
abgeschlossen sein muss:
* 84-prozentige Beteiligung am Unipro-Geschäft, Russland,
* Steinkohlekraftwerk in Datteln, Deutschland,
* Fernwärmegeschäft, Deutschland,
* Stromgeschäft Nordamerika, ohne Gasportfolio, LNG- und
wasserstoffbezogene Aktivitäten,
* Geschäft mit Schiffstreibstoffen Uniper Energy DMCC, Mittlerer Osten,
* Gaskraftwerk in Gönyu, Ungarn,
* 20-prozentige Beteiligung an der OPAL-Pipeline,
* 20-prozentige indirekte Beteiligung an der BBL-Pipeline,
* 18-prozentige Beteiligung an der Gasgesellschaft Latvijas Gaze,
Lettland,
* Internationales Helium-Geschäft.
Uniper hat sich außerdem zu einer Reihe von marktöffnenden Maßnahmen
verpflichtet, wie z. B. der Verpflichtung, die Marktposition im Vertrieb
nicht auszubauen, das langfristige Gas-Vertragsportfolio anzupassen, und
Wettbewerbern Zugang zu Transport- und Speicherkapazitäten zu gewähren.
Bis Ende 2026 darf Uniper zudem nur Akquisitionen tätigen, die für die
Sicherung des Fortbestands des Unternehmens oder für die Dekarbonisierung
des Geschäfts von Uniper notwendig sind. Die Akquisitionen bedürfen der
Genehmigung durch die EU-Kommission.
Zudem muss gemäß der EU-Genehmigung die Schiedsklage gegen die Niederlande
auf der Grundlage des Energiecharta-Vertrags zurückgezogen werden.
Darüber hinaus basiert die Genehmigung der EU-Kommission auf der Logik, dass
Uniper zwischen 2022 und 2024 einen Eigenbeitrag von 30 Prozent pro Jahr aus
seinem bereinigten Ergebnis vor Zinsen und Steuern, ohne Verluste aus
Gasersatzbeschaffungskosten, leisten wird. Sollte die
Eigenkapitalausstattung von Uniper Ende 2024 höher sein als vor der Krise,
ist Uniper verpflichtet, den überschießenden Betrag in geeigneter Weise an
den Bund zurückzuzahlen.
Im Rahmen der EU-Genehmigung hat sich der Bund verpflichtet, seinen Anteil
bis spätestens 2028 auf maximal 25 Prozent plus eine Aktie zu reduzieren.
Die von der Hauptversammlung am 19. Dezember 2022 beschlossene
Kapitalerhöhung wird nun umgehend umgesetzt. Zudem ist geplant, einen Teil
des Genehmigten Kapitals noch in 2022 auszunutzen.
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Quelle: dpa-AFX