SynBiotic SE übernimmt 51 % der Anteile an der Bushdoctor GmbH, Brunn am Gebirge (Österreich)
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Firmenübernahme/Beteiligung/Unternehmensbeteiligung
SynBiotic SE übernimmt 51 % der Anteile an der Bushdoctor GmbH, Brunn am
Gebirge (Österreich)
29.12.2023 / 14:31 CET/CEST
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Insiderinformation gem. Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Ad
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SynBiotic SE übernimmt 51 % der Anteile an der Bushdoctor GmbH, Brunn am
Gebirge (Österreich)
München, 29. Dezember 2023 - Die SynBiotic SE hat heute mit dem
Gesellschafter der Bushdoctor GmbH, Brunn am Gebirge (Österreich) einen
notariell beurkundeten Geschäftsanteilskauf- und Abtretungsvertrag über 51 %
der Anteile an der Bushdoctor GmbH abgeschlossen. Die Gegenleistung
entspricht dem Nominalwert der Anteile, mithin EUR 17.850,00.
Die Bushdoctor GmbH bringt über 25 Jahre Erfahrung im Hanfsektor mit und ist
eine etablierte Marke in Österreich mit einem starken Fokus auf
Kundenberatung und -betreuung. Die Bushdoctor GmbH verfügt über ein
Vollsortiment im Bereich Samen, Stecklinge, Anbaubedarf, hochwertigen
Rauch-Paraphernalien und Hanfprodukten und ist damit eine ideale Ergänzung
für die SynBiotic Gruppe - und dies sowohl für die eigene Lieferkette als
auch für die geplanten Franchisekonzepte in Deutschland.
Über die SynBiotic SE
Die SynBiotic SE ist eine börsengelistete Unternehmensgruppe im Hanf- und
Cannabis-Sektor und verfolgt eine auf die EU fokussierte Buy & Build
Investmentstrategie. Die Unternehmensgruppe umfasst die gesamte Supply Chain
vom Anbau über die Produktion bis hin zum Handel - vom Feld ins Regal.
Kerngeschäfte des vertikal integrierten Unternehmens sind Forschung &
Entwicklung, die Produktion sowie die Vermarktung von Hanf-, CBD und
Cannabis-Produkten.
Die SynBiotic SE hat eine klare Strategie die Expansion entlang der
Wertschöpfungsketten ihrer Geschäftsbereiche - Hanf und CBD, medizinischem
Cannabis sowie Genusscannabis - weiter auszubauen.
Weitere Informationen stehen unter http://www.synbiotic.com bereit.
Kontakt
ir@synbiotic.com
Wichtige Hinweise
Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder
ein Angebot zum Kauf, Verkauf, Tausch oder zur Übertragung von Wertpapieren
noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren
der SynBiotic SE in den Vereinigten Staaten von Amerika oder sonstigen
Jurisdiktionen dar. Die hierin genannten Wertpapiere der SynBiotic SE wurden
und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit
gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen in den
Vereinigten Staaten von Amerika nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem
Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des Securities Act verkauft
oder zum Kauf angeboten werden. Weder die SynBiotic SE noch ein anderer
hierin beschriebener an der Transaktion Beteiligter plant hierin
beschriebene Wertpapiere nach dem Securities Act oder gegenüber einer
Wertpapieraufsichtsbehörde eines Staates oder einer anderen Jurisdiktion in
den Vereinigten Staaten von Amerika in Verbindung mit dieser Ankündigung zu
registrieren. Die Wertpapiere dürfen in keiner Jurisdiktion unter Umständen
angeboten werden, die das Erstellen oder die Registrierung eines Prospekts
oder von Angebotsunterlagen im Zusammenhang mit den Wertpapieren in dieser
Jurisdiktion voraussetzen.
Diese Bekanntmachung ist kein Wertpapierprospekt. Interessierte Anleger
sollten ihre Anlageentscheidung bezüglich der in dieser Mitteilung erwähnten
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etwaiger Aktualisierungen dazu) treffen, das unmittelbar nach seiner
Gestattung veröffentlicht wird.
Im Vereinigten Königreich dürfen diese Informationen nur weitergegeben
werden und richten sich nur an (i) professionelle Anleger im Sinne des
Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial
Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (die "Order"), oder
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49(2)(a) bis (d) der Order fallen (alle diese Personen werden hierin
zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Die Wertpapiere sind
ausschließlich für Relevante Personen erhältlich, und jede Einladung zur
Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes
Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten
Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte
nicht aufgrund dieser Bekanntmachung handeln oder sich auf diese
Bekanntmachung oder ihren Inhalt verlassen.
Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen
die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada
oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan
ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten
werden.
Weder die SynBiotic SE noch eines mit der SynBiotic SE verbundenes
Unternehmen haben Maßnahmen getroffen, die ein öffentliches Angebot der
Wertpapiere oder den Besitz oder die Verteilung dieser Ankündigung oder
irgendein anderes Angebot oder Werbematerial im Zusammenhang mit diesen
Wertpapieren in irgendeiner Jurisdiktion erlauben würden, wo solche
Maßnahmen erforderlich sind. In Mitgliedstaaten des Europäischen
Wirtschaftsraums ("EWR"), in denen die Verordnung (EU) 2017/1129
("Prospektverordnung")
in ihrer jeweils gültigen Fassung Anwendung findet (die "Relevanten
Mitgliedstaaten"), richtet sich diese Mitteilung und jedes Angebot, welches
im Nachgang dazu erfolgt, nur an Personen, bei denen es sich um
'qualifizierte Anleger' im Sinne von Artikel 2 lit. e der Prospektverordnung
("Qualifizierte Anleger") handelt. Bei jeder Person in den Relevanten
Mitgliedstaaten, die im Rahmen eines Angebots Wertpapiere erwirbt oder der
Wertpapiere angeboten werden (ein "Investor"), wird davon ausgegangen, dass
sie zugesichert und zugestimmt hat, ein Qualifizierter Anleger zu sein. Bei
jedem Investor wird ferner angenommen, dass er zugesichert und zugestimmt
hat, dass die von ihm im Rahmen des Angebots erworbenen Wertpapiere nicht
für Personen im EWR mit Ausnahme Qualifizierter Anleger oder Personen im
Vereinigten Königreich oder anderen Mitgliedstaaten (mit gleichartigen
Rechtsvorschriften) erworben werden, für die der Anleger nach freiem
Ermessen Entscheidungen treffen darf, und dass die Wertpapiere nicht zum
Angebot oder Weiterverkauf im EWR erworben wurden, wenn dies dazu führen
würde, dass die SynBiotic SE oder ein mit der SynBiotic SE verbundenes
Unternehmen gemäß Artikel 3 der Prospektverordnung zur Veröffentlichung
eines Prospekts verpflichtet wären.
Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und
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den zur Zeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund
verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten wie zum Beispiel
Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation,
Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder
Untersuchungsverfahren und die Verfügbarkeit finanzieller Mittel. Die
SynBiotic SE übernimmt keinerlei Verantwortung, die in dieser Mitteilung
enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: SynBiotic SE
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1805821 29.12.2023 CET/CEST
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Quelle: dpa-AFX