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27.09.2023 ‧ dpa-Afx

EQS-Adhoc: SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA: Finaler Angebotspreis für die Aktien von SCHOTT Pharma auf 27,00 Euro je Aktie festgelegt (deutsch)

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Schott Pharma

SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA: Finaler Angebotspreis für die Aktien von SCHOTT Pharma auf 27,00 Euro je Aktie festgelegt

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EQS-Ad-hoc: SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA / Schlagwort(e): Börsengang
SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA: Finaler Angebotspreis für die Aktien von SCHOTT
Pharma auf 27,00 Euro je Aktie festgelegt

27.09.2023 / 21:39 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group
AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG (GANZ
ODER TEILWEISE) IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA,
JAPAN ODER SÜDAFRIKA ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN EINE SOLCHE
VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE.

Finaler Angebotspreis für die Aktien von SCHOTT Pharma auf 27,00 Euro je
Aktie festgelegt

Der Ausgabepreis für den Börsengang der SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA ("SCHOTT
Pharma" oder "Unternehmen") ist heute auf 27,00 Euro je Aktie festgelegt
worden. Insgesamt werden 34.641.362 auf den Inhaber lautende Stammaktien
ohne Nennbetrag aus dem Bestand der SCHOTT Glaswerke Beteiligungs- und
Export GmbH (eine 100%ige Tochtergesellschaft der SCHOTT AG; die
"Veräußernde Aktionärin") bei Investoren platziert, einschließlich 4.518.438
Aktien zur Deckung von Mehrzuteilungen. Dies entspricht einem
Platzierungsvolumen von 935 Millionen Euro und einem Streubesitz von
voraussichtlich bis zu 23 % unter der Annahme einer vollständigen Ausübung
der Mehrzuteilungen. Die Veräußernde Aktionärin wird nach dem Börsengang
mindestens 77 % des Aktienkapitals von SCHOTT Pharma halten und langfristig
Mehrheitseigentümerin bleiben.

Die Aktien von SCHOTT Pharma werden ab dem 28. September 2023 am regulierten
Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) unter der ISIN:
DE000A3ENQ51, der WKN: A3ENQ5, dem Ticker Symbol: 1SXP.DE notieren.

WICHTIGE INFORMATIONEN

Die hier enthaltenen Informationen stellen weder ein Angebot zum Verkauf
noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf dar, noch soll ein
Verkauf der hier genannten Wertpapiere in einer Jurisdiktion erfolgen, in
der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf
vor der Registrierung, der Befreiung von der Registrierungspflicht oder nach
der Einordnung gemäß den Wertpapiergesetzen einer Jurisdiktion gesetzlich
unzulässig wäre. Sie ersetzten nicht den Wertpapierprospekt, der zusammen
mit den entsprechenden Übersetzungen der Zusammenfassung unter
www.schott-pharma.com kostenlos zur Verfügung stehen wird. Die Billigung des
Wertpapierprospekts durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist nicht als Befürwortung der Aktien
von SCHOTT Pharma zu verstehen. Anlegern wird empfohlen den
Wertpapierprospekt zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um
die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu
investieren, vollends zu verstehen. Die Anlage in Aktien birgt zahlreiche
Risiken bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals, welche in
Kapitel 1 "Risk Factors" des Wertpapierprospekts beschrieben werden.

Die Bekanntmachung ist nicht zur direkten oder indirekten Weitergabe in bzw.
innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika ("Vereinigte Staaten")
(einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen, den einzelnen
Bundesstaaten und dem Distrikt Columbia), Australien, Kanada, Japan oder
Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung, in der die Verbreitung oder
Ankündigung rechtswidrig wäre, bestimmt. Diese Bekanntmachung stellt weder
ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von
Wertpapieren in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan oder
Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung, in der die Verbreitung oder
Ankündigung rechtswidrig wäre, dar, noch ist sie Teil eines solchen
Angebotes oder einer solchen Aufforderung. Die hier genannten Wertpapiere
sind nicht gemäß der Registrierungspflicht des US Securities Act von 1933 in
seiner jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert worden
und eine solche Registrierung ist auch nicht vorgesehen.

Die Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten nur an qualifizierte
institutionelle Käufer gemäß Rule 144A des Securities Act und außerhalb der
Vereinigten Staaten in Offshore-Transaktionen gemäß Regulation S des
Securities Act zum Kauf angeboten werden. Ein öffentliches Angebot von
Wertpapieren in den Vereinigten Staaten findet derzeit nicht statt und ist
auch nicht vorgesehen. Die Aktien dürfen in Australien, Kanada, Japan oder
Südafrika nur aufgrund von Ausnahmeregelungen verkauft oder zum Kauf
angeboten werden.

In jedem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums außerhalb
Deutschlands richtet sich diese Mitteilung ausschließlich an "qualifizierte
Anleger" in diesem Mitgliedsstaat im Sinne von Artikel 2(e) der
Prospektverordnung.

Im Vereinigten Königreich darf diese Veröffentlichung nur weitergegeben
werden und richtet sich nur an Personen, bei denen es sich um
"qualifizierte" Anleger" im Sinne von Artikel 2 der Prospektverordnung
handelt, soweit dieser durch den European Union (Withdrawal) Act 2018 (in
der jeweils geltenden Fassung) Teil des im Vereinigten Königreich
beibehaltenen EU-Rechts ist, die (i) professionelle Erfahrung in
Investmentangelegenheiten im Sinne der Definition eines professionellen
Anlegers in Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000
(Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils geltenden Fassung (die
"Order") haben, oder (ii) vermögende Gesellschaften ("High Net Worth Bodies
Corporate"), Vereinigungen oder Personengesellschaften ohne eigene
Rechtspersönlichkeit oder Treuhänder von Trusts mit einem hohen Wert ("High
Value Trusts"), wie in Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order beschrieben sind,
oder (iii) Personen, denen diese Mitteilung anderweitig rechtmäßig
zugänglich gemacht wird, sind (alle diese Personen werden gemeinsam als
"Relevante Personen" bezeichnet). Die Wertpapiere sind ausschließlich für
Relevante Personen erhältlich und jede Einladung zur Zeichnung, zum Kauf
oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes Angebot hierfür
oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten Personen eingegangen.
Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht aufgrund dieses
Dokuments handeln oder sich auf dieses Dokument oder seinen Inhalt
verlassen.

Diese Bekanntmachung enthält "in die Zukunft gerichtete Aussagen".

In die Zukunft gerichtete Aussagen sind manchmal, aber nicht immer, an der
Verwendung eines Datums in der Zukunft oder durch Wörter wie "werden",
"davon ausgehen", "zum Ziel setzen", "könnten", "möglicherweise", "sollten",
"erwarten", "glauben", "beabsichtigten", "planen", "bereiten vor" oder
"abzielen" (einschließlich deren negative Formulierungen oder anderen
Varianten) zu erkennen. In die Zukunft gerichtete Aussagen sind ihrer Art
nach vorausschauend, spekulativ und mit Risiken und Unsicherheiten
verbunden, da sie sich auf Ereignisse beziehen und von Umständen abhängen,
die in der Zukunft möglicherweise eintreten können oder auch nicht eintreten
können. Es bestehen eine Reihe von Faktoren, die dazu führen können, dass
die tatsächlichen Ergebnisse, Ereignisse und Entwicklungen erheblich von den
in diesen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten
abweichen. Sämtliche späteren schriftlichen oder mündlichen in die Zukunft
gerichteten Aussagen, die der SCHOTT AG, ihren jeweiligen verbundenen
Unternehmen, einschließlich SCHOTT Pharma und Mitgliedern von SCHOTT Pharma,
oder in ihrem Namen handelnden Personen zuzurechnen sind, sind in ihrer
Gesamtheit ausdrücklich durch die oben genannten Faktoren eingeschränkt. Es
kann nicht zugesichert werden, dass die in diesem Dokument enthaltenen in
die Zukunft gerichteten Aussagen realisiert werden können. In die Zukunft
gerichtete Aussagen werden zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung getroffen.

Zur Abdeckung potenzieller Mehrzuteilungen hat sich die Veräußernde
Aktionärin bereit erklärt, den Konsortialbanken eine festgelegte Anzahl von
auf den Inhaber lautenden Stammaktien von SCHOTT Pharma (die "Aktien") zur
Verfügung zu stellen. Darüber hinaus hat die Veräußernde Aktionärin den
Konsortialbanken die Option gewährt, eine Anzahl von Aktien zu erwerben, die
der Zahl von Aktien entspricht, die zur Abdeckung von Mehrzuteilungen
während des Stabilisierungszeitraums (wie nachstehend definiert) zugeteilt
wurden. Im Zusammenhang mit der Platzierung von Aktien handelt die BofA
Securities Europe SA als Stabilisierungsmanager und kann in dieser Funktion
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften (Artikel 5(4) und (5) der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Artikel 5 bis 8 der
Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission) Mehrzuteilungen
vornehmen und Stabilisierungsmaßnahmen ergreifen, um den Marktkurs der
Aktien zu stützen und dadurch Verkaufsdruck entgegenzuwirken. Der
Stabilisierungsmanager ist nicht verpflichtet, Stabilisierungsmaßnahmen zu
ergreifen. Daher findet eine Stabilisierung nicht zwangsläufig statt und
kann jederzeit enden. Diese Maßnahmen können an der Frankfurter
Wertpapierbörse ab dem Beginn des Handels mit den Aktien im regulierten
Markt der Frankfurter Wertpapierbörse, voraussichtlich am 26. September
2023, ergriffen werden und sind spätestens 30 Kalendertage nach diesem
Zeitpunkt einzustellen (der "Stabilisierungszeitraum").
Stabilisierungsgeschäfte dienen der Stützung des Marktkurses der Aktien
während des Stabilisierungszeitraums. Diese Maßnahmen können dazu führen,
dass der Marktkurs der Aktien höher ausfällt, als dies sonst der Fall
gewesen wäre. Darüber hinaus ist es auch möglich, dass sich der Marktkurs
vorübergehend auf einem nicht haltbaren Niveau bewegt.

Ausschließlich für die Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen gemäß:
(a) der EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der
jeweils geltenden Fassung ("MiFID II"); (b) der Artikel 9 und 10 der
Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung von MiFID
II; und (c) lokale Umsetzungsmaßnahmen (zusammen die
"MiFID-II-Produktüberwachungsanforderungen"), und unter Ausschluss jeglicher
Haftung, ob aus unerlaubter Handlung, Vertrag oder anderweitig, die ein
"Konzepteur" (im Sinne der MiFID-II- Produktüberwachungsanforderungen) in
diesem Zusammenhang haben könnte, wurden die Aktien einem
Produktgenehmigungsverfahren unterzogen, in dem festgestellt wurde, dass die
Aktien: (i) mit einem Endzielmarkt von Kleinanlegern und Anlegern, die die
Kriterien professioneller Kunden und geeigneter Gegenparteien, jeweils wie
in MiFID II definiert, erfüllen, kompatibel sind und (ii) für den Vertrieb
über alle nach MiFID II zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind (die
"Zielmarktbeurteilung"). Ungeachtet der Zielmarktbeurteilung sollten
Vertreiber beachten, dass: der Preis der Aktien sinken kann und Anleger ihre
Anlage ganz oder teilweise verlieren könnten; die Aktien keinen garantierten
Ertrag und keinen Kapitalschutz bieten; und eine Anlage in die Aktien nur
für Anlegern geeignet ist, die keinen garantierten Ertrag oder Kapitalschutz
benötigen, die (entweder allein oder zusammen mit einem geeigneten Finanz-
oder sonstigen Berater) in der Lage sind, die Chancen und Risiken einer
solchen Anlage zu beurteilen, und die über ausreichende Mittel verfügen, um
etwaige Verluste, die sich daraus ergeben könnten, tragen zu können. Die
Zielmarktbeurteilung erfolgt unbeschadet der Anforderungen vertraglicher,
gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen im
Zusammenhang mit dem Angebot. Zur Klarstellung: Die Zielmarktbeurteilung
stellt weder (a) eine Beurteilung der Eignung oder Angemessenheit für die
Zwecke von MiFID II dar, noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine
Gruppe von Anlegern, in die Aktien zu investieren, sie zu kaufen oder
sonstige Maßnahmen in Bezug auf die Aktien zu ergreifen. Jeder Vertreiber
ist dafür verantwortlich, seine eigene Zielmarktbeurteilung in Bezug auf die
Aktien vorzunehmen und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen.

Der Zeitpunkt der Zulassung der Aktien von SCHOTT Pharma zum Handel im
Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger
Zulassung zum Teilbereich des Regulierten Marktes mit weiteren
Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse
(zusammen die "Zulassung") kann u.a. von den Marktbedingungen beeinflusst
werden. Es gibt keine Garantie dafür, dass die Zulassung erfolgen wird, und
zum jetzigen Zeitpunkt sollte keine finanzielle Entscheidung auf der
Grundlage der Absichten von SCHOTT Pharma in Bezug auf die Zulassung
getroffen werden. Der Erwerb von Anlagen, auf die sich diese Mitteilung
bezieht, kann einen Anleger einem erheblichen Risiko aussetzen, den gesamten
investierten Betrag zu verlieren. Personen, die eine solche Investition in
Erwägung ziehen, sollten sich an eine autorisierte Person wenden, die auf
die Beratung zu solchen Investitionen spezialisiert ist. Diese Mitteilung
stellt keine Empfehlung bezüglich des Angebots dar. Der Wert der Aktien kann
sowohl sinken als auch steigen. Potenzielle Anleger sollten sich von einem
professionellen Berater über die Eignung des Angebots für die betreffende
Person beraten lassen.

Ende der Insiderinformation

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27.09.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA
Hattenbergstraße 10
55122 Mainz
Deutschland
ISIN: DE000A3ENQ51
WKN: A3ENQ5
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard)
EQS News ID: 1736181

Notierung vorgesehen/ Intended to be listed

Ende der Mitteilung EQS News-Service
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Quelle: dpa-AFX

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