publity AG plant Emission einer neuen Unternehmensanleihe im Volumen von bis zu 100 Mio. Euro, mit Zinssatz von 6,25 % p.a. und Laufzeit von 5 Jahren (publity-Anleihe 2022/2027)
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EQS-Ad-hoc: publity AG / Schlagwort(e): Anleihe/Sonstiges
publity AG plant Emission einer neuen Unternehmensanleihe im Volumen von bis
zu 100 Mio. Euro, mit Zinssatz von 6,25 % p.a. und Laufzeit von 5 Jahren
(publity-Anleihe 2022/2027)
07.10.2022 / 13:18 CET/CEST
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VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DES JEWEILIGEN LANDES
DARSTELLEN WÜRDEN.
* publity AG plant Emission einer neuen Unternehmensanleihe im Volumen von
bis zu 100 Mio. Euro, mit Zinssatz von 6,25 % p.a. und Laufzeit von 5
Jahren (publity-Anleihe 2022/2027)
* Laufzeit und Zinssatz der publity-Anleihe 2020/2025 sollen durch
Gläubigerbeschlussfassung mit geplanter publity-Anleihe 2022/2027
synchronisiert werden
Frankfurt am Main, 07.10.2022 - Der Vorstand der publity AG (Scale, ISIN
DE0006972508, "publity") hat am heutigen Tage die Emission einer neuen nicht
nachrangigen und nicht besicherten Unternehmensanleihe im Gesamtnennbetrag
von bis zu EUR 100 Mio., eingeteilt in 100.000 Stück untereinander
gleichberechtigte, auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen im
Nennbetrag von jeweils EUR 1.000,00 und mit voraussichtlicher Endfälligkeit
am 19. Dezember 2027 beschlossen (die "publity-Anleihe 2022/2027"). Der
Zinskupon wird sich voraussichtlich auf 6,25 % p.a. belaufen. Die Zustimmung
des Aufsichtsrats steht noch aus.
Die Emission soll im Wege eines öffentlichen Angebots in Deutschland und im
Großherzogtum Luxemburg auf Basis eines von der luxemburgischen
Wertpapieraufsichtsbehörde Commission de Surveillance du Secteur Financier
(CSSF) zu billigenden Wertpapierprospekts erfolgen. Zusätzlich sollen die
Schuldverschreibungen ausgewählten Anlegern im Rahmen einer
Privatplatzierung in Deutschland und anderen ausgewählten europäischen
Jurisdiktionen zum Kauf angeboten werden. Für die Begleitung der Emission
der publity-Anleihe 2022/2027 wurde bankenseitig die futurum bank AG
mandatiert.
Der Emissionserlös soll der Finanzierung des weiteren Wachstums und der
weiteren Entwicklung der publity Unternehmensgruppe und dabei vorrangig der
Akquisition weiterer Immobilienobjekte in Deutschland sowie von
Beteiligungen dienen.
Der für das öffentliche Angebot der publity-Anleihe 2022/2027 maßgebliche
Wertpapierprospekt wird nach dessen Billigung durch die CSSF auf der Website
der publity (www.publity.de) in der Rubrik "Investor Relations" abrufbar
sein. In diesem Zusammenhang sind die Hinweise im nachstehenden Abschnitt
"Disclaimer"
zu beachten.
Um die Finanzierungsstruktur von publity auch bezüglich Fristen und Zinssatz
der geplanten neuen publity-Anleihe 2022/2027 und der bereits begebenen
publity-Anleihe 2020/2025 auf den Wachstumskurs des Unternehmens
auszurichten, hat der Vorstand der publity ebenfalls am heutigen Tage unter
dem Vorbehalt der Zustimmung des Aufsichtsrats und vor dem Hintergrund der
Emission der publity-Anleihe 2022/2027 beschlossen, eine Abstimmung ohne
Versammlung der Gläubiger der publity-Anleihe 2020/2025 durchführen und
unter anderem darüber beschließen zu lassen, die Laufzeit der
publity-Anleihe 2020/2025 bis zum voraussichtlichen Endfälligkeitstag der
geplanten publity-Anleihe 2022/2027 zu verlängern und den Zinssatz ab dem
19. Juni 2023 auf 6,25 % p.a. zu erhöhen.
Der aktuelle Großgläubiger der publity-Anleihe 2020/2025, die Neon Equity AG
(ehemals TO-Holding GmbH), die Schuldverschreibungen der publity-Anleihe
2020/2025 im Nennbetrag von knapp EUR 60 Mio. hält, hat gegenüber der
publity signalisiert, einer solchen Beschlussfassung positiv
gegenüberzustehen. Die Abstimmung ohne Versammlung soll vom 26. Oktober 2022
bis zum 28. Oktober 2022 erfolgen.
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Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Disclaimer
Diese Veröffentlichung stellt kein Angebot dar. Insbesondere stellt sie
weder ein öffentliches Angebot zum Verkauf noch ein Angebot oder eine
Aufforderung zum Erwerb, Kauf oder zur Zeichnung von Schuldverschreibungen,
Aktien oder sonstigen Wertpapieren dar. Maßgeblich für das Angebot der
publity AG ist ausschließlich der von der Commission de Surveillance du
Secteur Financier (CSSF) noch zu billigende und voraussichtlich im Dezember
2022 auf der Internetseite der publity AG (www.publity.de) in der Rubrik
'Investor Relations' zu veröffentlichende Wertpapierprospekt. Allein der
Wertpapierprospekt wird die nach den gesetzlichen Bestimmungen
erforderlichen Informationen für Anleger enthalten. Investoren wird
empfohlen, den von der CSSF auf Vollständigkeit, Kohärenz und
Verständlichkeit zu prüfenden Wertpapierprospekt, wie er voraussichtlich ab
Dezember 2022 auf der Internetseite der publity AG (www.publity.de) in der
Rubrik 'Investor Relations' abrufbar sein wird, aufmerksam zu lesen, bevor
sie sich entscheiden, Schuldverschreibungen oder Aktien der publity AG zu
erwerben oder zu veräußern, um die potenziellen Risiken und Chancen der
Anlageentscheidung vollends zu verstehen, und eine Anlageentscheidung nur
unter Heranziehung aller verfügbaren Informationen über die Gesellschaft
nach Konsultation mit den eigenen Rechtsanwälten, Steuer- und/oder
Finanzberatern zu treffen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Billigung
des Prospekts durch die CSSF nicht als Befürwortung der betreffenden
Wertpapiere zu verstehen ist.
Ein öffentliches Angebot der in dieser Veröffentlichung erwähnten
Wertpapiere findet ausschließlich auf Basis und nach Maßgabe des
Wertpapierprospekts und nur in der Bundesrepublik Deutschland und dem
Großherzogtum Luxemburg statt. Insbesondere finden weder ein öffentliches
Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von
Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, Kanada,
Neuseeland oder Australien statt.
Die in dieser Veröffentlichung erwähnten Wertpapiere sind und werden
insbesondere weder gemäß dem United States Securities Act von 1933 (der
'Securities Act') noch nach dem Wertpapierrecht von Einzelstaaten der
Vereinigten Staaten von Amerika registriert und dürfen in die sowie
innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika oder an oder für Rechnung oder
zugunsten einer U.S.-Person (wie in Regulation S unter dem Securities Act
definiert) weder angeboten noch ausgeübt, verkauft, verpfändet, übertragen
oder dorthin geliefert werden (weder direkt noch indirekt), es sei denn,
dies erfolgt nach einer entsprechenden Registrierung oder aufgrund einer
Ausnahme bzw. Befreiung von den Registrierungserfordernissen des Securities
Act oder in einer nicht den Registrierungserfordernissen des Securities Act
unterliegenden Transaktion und in jedem Fall im Einklang mit geltendem
Wertpapierrecht der jeweiligen Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von
Amerika.
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1459165 07.10.2022 CET/CEST
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Quelle: dpa-AFX