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EQS-Adhoc: Pfeiffer Vacuum Technology AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag gemäß §§ 291 ff. AktG zwischen Pfeiffer Vacuum Technology AG und Pangea GmbH abgeschlossen (deutsch)

EQS-Adhoc: Pfeiffer Vacuum Technology AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag gemäß §§ 291 ff. AktG zwischen Pfeiffer Vacuum Technology AG und Pangea GmbH abgeschlossen (deutsch)
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14.03.2023 ‧ dpa-Afx

Pfeiffer Vacuum Technology AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag gemäß §§ 291 ff. AktG zwischen Pfeiffer Vacuum Technology AG und Pangea GmbH abgeschlossen

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EQS-Ad-hoc: Pfeiffer Vacuum Technology AG / Schlagwort(e): Sonstiges
Pfeiffer Vacuum Technology AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
gemäß §§ 291 ff. AktG zwischen Pfeiffer Vacuum Technology AG und Pangea GmbH
abgeschlossen

14.03.2023 / 16:07 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group
AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Ad-hoc-Mitteilung

Offenlegung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU)
Nr. 596/2014

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag gemäß §§ 291 ff. AktG zwischen
Pfeiffer Vacuum Technology AG und Pangea GmbH abgeschlossen

Aßlar, den 14. März 2023. Der Vorstand der Pfeiffer Vacuum Technology AG
(Pfeiffer
Vacuum) hat heute einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag gemäß §§
291 ff. AktG zwischen Pfeiffer Vacuum als abhängigem Unternehmen und der
Pangea GmbH (Pangea) als herrschendem Unternehmen abgeschlossen. Dem
Abschluss dieses Vertrages hatte der Aufsichtsrat von Pfeiffer Vacuum zuvor
zugestimmt. Pangea, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Busch SE
hält derzeit rund 62,7% der Aktien an Pfeiffer Vacuum. Die Busch SE hält
ihrerseits rund 0,96% der Aktien der Pfeiffer Vacuum.

Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bedarf noch der Zustimmung
der Hauptversammlung von Pfeiffer Vacuum, die für den 2. Mai 2023 in
Frankfurt am Main vorgesehen ist und der Zustimmung der
Gesellschafterversammlung von Pangea, welche für den 28. April 2023
vorgesehen ist.

In dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bietet die Pangea an, die
Aktien der außenstehenden Pfeiffer Vacuum-Aktionäre gegen eine Barabfindung
gemäß § 305 AktG in Höhe von 133,07 Euro je Aktie zu erwerben. Dieser Betrag
übersteigt den Wert in Höhe von 125,70 Euro je Aktie, der durch den
unabhängigen Gutachter Ebner Stolz GmbH & Co. KG,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart,
(Ebner Stolz) unter Anwendung des Unternehmensbewertungs-Standards IDW S1
für Pfeiffer Vacuum ermittelt und durch den gerichtlich bestellten
Vertragsprüfer, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft I-Advise AG, Düsseldorf,
(I-Advise) bestätigt wurde, um 5,86 %. Der Vorstand von Pfeiffer Vacuum und
die Geschäftsführung der Pangea haben sich unter anderem auf Basis dieses
Wertgutachtens auf den Abfindungsbetrag verständigt.

Die Barabfindung entspricht dem von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermittelten volumengewichteten
durchschnittlichen Börsenkurs der Pfeiffer Vacuum-Aktie i.H.v. 133,07 Euro
je Aktie im relevanten Drei-Monats-Zeitraum bis einschließlich 5. November
2022. Am 6. November 2022 hatte Pfeiffer Vacuum in einer Ad hoc-Mitteilung
bekannt gegeben, dass sie ein Schreiben der Pangea erhalten habe, mit dem
diese der Pfeiffer Vacuum mitteilte, unbedingt einen Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag mit der Pfeiffer Vacuum als beherrschter und Pangea
als herrschender und gewinnabführungsberechtigter Gesellschaft abschließen
und deshalb kurzfristig in Verhandlungen dazu eintreten zu wollen.

Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sieht zudem eine jährliche
Ausgleichszahlung für die außenstehenden Aktionäre gemäß § 304 AktG in Höhe
von 7,93 Euro (brutto) je Aktie vor (7,32 Euro netto bei derzeitiger
Besteuerung).

Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sowie der gemeinsame Bericht
des Vorstands von Pfeiffer Vacuum und der Geschäftsführung der Pangea zu dem
Vertrag einschließlich der gutachtlichen Stellungnahme von Ebner Stolz sowie
der Prüfbericht des gerichtlich bestellten Prüfers I-Advise AG werden
zusammen mit der Einberufung der Hauptversammlung der Pfeiffer Vacuum in den
nächsten Tagen im Internet unter
https://group.pfeiffer-vacuum.com/hauptversammlung veröffentlicht.

Kontakt:
Heide Erickson
Pfeiffer Vacuum Technology AG
Berliner Strasse 43
35614 Asslar
T +49 6441 802-1360
M +49 162 2022573
F +49 6441 802-1365
heide.erickson@pfeiffer-vacuum.com
www.pfeiffer-vacuum.com

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14.03.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Pfeiffer Vacuum Technology AG
Berliner Str. 43
35614 Asslar
Deutschland
Telefon: +49 6441 802-0
Fax: +49 6441 802-1365
E-Mail: info@pfeiffer-vacuum.com
Internet: www.pfeiffer-vacuum.com
ISIN: DE0006916604
WKN: 691660
Indizes: SDAX,
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,
München, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 1582301

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1582301 14.03.2023 CET/CEST

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Quelle: dpa-AFX

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