Noratis AG: Noratis AG legt Einzelheiten der Bezugsrechtskapitalerhöhung fest
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EQS-Ad-hoc: Noratis AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
Noratis AG: Noratis AG legt Einzelheiten der Bezugsrechtskapitalerhöhung
fest
06.12.2024 / 11:03 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
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Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 der Verordnung (EU)
Nr. 596/2014
Noratis AG legt Einzelheiten der Bezugsrechtskapitalerhöhung fest
Eschborn, 6. Dezember 2024 - Der Vorstand der Noratis AG (Aktie: ISIN:
DE000A2E4MK4/ WKN: A2E4MK) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats die
weiteren Einzelheiten der von der außerordentlichen Hauptversammlung vom 27.
November 2024 unter Tagesordnungspunkt 1 beschlossenen Erhöhung des
Grundkapitals von 8.636.044,00 Euro um bis zu 7.310.000,00 Euro auf bis zu
15.946.044,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 7.310.000 neuen, auf den Inhaber
lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von einem
(1,00) Euro je Aktie gegen Bareinlagen ("Bezugsrechtkapitalerhöhung")
festgesetzt. Der Bezugspreis wurde auf 1,48 Euro je neuer Aktie festgelegt.
Den Aktionären der Gesellschaft werden bis zu 4.934.882 neue Aktien (die
"Neuen
Aktien") im Rahmen eines öffentlichen Bezugsangebots im Wege des mittelbaren
Bezugsrechts in einem Bezugsverhältnis von 7:4 angeboten, d.h. sieben
bestehende Aktien berechtigt zum Bezug von vier Neuen Aktien aus der
Bezugsrechtskapitalerhöhung (das "Bezugsangebot"). Der maximal mögliche
Kapitalerhöhungsbetrag beträgt demnach 4.934.882,00 Euro, so dass der
Bruttoemissionserlös der Bezugsrechtkapitalerhöhung voraussichtlich rund 7,3
Mio. Euro betragen wird. Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2024
gewinnberechtigt.
Das Bezugsrecht für Spitzenbeträge ist ausgeschlossen. Ein organisierter
Handel mit Bezugsrechten findet nicht statt. Das Bezugsangebot wird
voraussichtlich am 13. Dezember 2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die
Bezugsfrist beginnt dann am 16. Dezember 2024 (0:00 MEZ) und endet am 6.
Januar 2025 (24:00 Uhr MEZ). Der Nachweisstichtag für die Zuteilung von
Bezugsrechten wird voraussichtlich der 17. Dezember 2024 sein.
Etwaige nicht bezogene Neue Aktien werden anderen bezugswilligen Aktionären
vom Vorstand parallel zum Bezugsaufruf zum Überbezug angeboten. Etwaige
nicht bezogene Neue Aktien, die auch aufgrund des Überbezugsrechts nicht
bezogen werden, werden der Merz Real Estate GmbH & Co. KG, Frankfurt am
Main, auf Basis ihrer Verpflichtung zum Erwerb sämtlicher neuer Aktien, die
von anderen Aktionären weder durch Ausübung von Bezugsrechten noch im Rahmen
eines Überbezugs bezogen werden, angeboten. Das Angebot erfolgt in beiden
Fällen zum Bezugspreis.
Mit dem Emissionserlös aus der Bezugsrechtskapitalerhöhung beabsichtigt die
Noratis AG, die Liquiditätsposition der Gesellschaft zu stärken sowie diesen
zur Deckung der laufenden Kosten, wie beispielsweise Gehälter, zur Zahlung
von Investitionsausgaben, dem Unterhalt von Objekten, die bislang ihre
Kapitalkosten nicht erwirtschaften sowie zur Ablösung von
Fremdverbindlichkeiten einzusetzen. Das öffentliche Angebot der Neuen Aktien
im Rahmen der Bezugskapitalerhöhung erfolgt prospektfrei gemäß § 3 Nr. 2 des
Wertpapierprospektgesetzes (Ausnahme von der Verpflichtung zur
Veröffentlichung eines Prospekts). Den Aktionären wird daher empfohlen,
insbesondere das Wertpapier-Informationsblatt der Noratis AG, das nach
dessen Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) voraussichtlich am 12. Dezember 2024 auf der Internetseite der
Noratis AG (www.noratis.de) unter der Rubrik "Investor Relations"
veröffentlicht wird, aufmerksam zu lesen, bevor sie sich entscheiden, ihre
Bezugsrechte auszuüben.
Die ICF BANK AG Wertpapierhandelsbank begleitet die
Bezugsrechtskapitalerhöhung als emissionsführende Bank und wird durch die
Quirin Privatbank AG als unterbeauftragte technische Abwicklungsstelle die
Neuen Aktien den Aktionären entsprechend dem Bezugsangebot anbieten.
Wichtige Hinweise
Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine
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Diese Veröffentlichung darf nicht, direkt oder indirekt, in die oder in den
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Die Wertpapiere sind nicht und werden nicht nach den Vorschriften des U.S.
Securities Act of 1933 in der jeweils geltenden Fassung ("Securities Act")
registriert oder bei den Wertpapieraufsichtsbehörden eines Einzelstaats oder
anderen Jurisdiktion der Vereinigten Staaten registriert. Sie dürfen zu
keiner Zeit direkt oder indirekt in die oder innerhalb der Vereinigten
Staaten, Kanada, Japan und Australien angeboten, verkauft, ausgeübt,
verpfändet, übertragen oder geliefert werden, außer aufgrund einer Befreiung
von den Registrierungserfordernissen des Securities Act oder in einer
Transaktion außerhalb des Registrierungserfordernisses des Securities Act
und der Wertpapiergesetze der jeweiligen Einzelstaaten der Vereinigten
Staaten sowie von Kanada, Japan und Australien.
Bestimmte in dieser Veröffentlichung enthaltene Aussagen können
"zukunftsgerichtete Aussagen" darstellen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen
basieren auf den gegenwärtigen Auffassungen, Erwartungen, Annahmen und
Informationen des Vorstands der Noratis. Zukunftsgerichtete Aussagen
enthalten keine Gewähr für den Eintritt zukünftiger Ergebnisse und
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Quelle: dpa-AFX