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EQS-Adhoc: Netfonds AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 (deutsch)

EQS-Adhoc: Netfonds AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 (deutsch)
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25.10.2022 ‧ dpa-Afx

Netfonds AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

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EQS-Ad-hoc: Netfonds AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
Netfonds AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr.
596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

25.10.2022 / 19:30 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group
AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Der Vorstand der Netfonds AG, Hamburg, hat am 11. Oktober 2022 mit
Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, eigene Aktien der Netfonds AG
(ISIN DE000A1MME74) (ISIN DE0005909006) zu erwerben. Das
Aktienrückkaufprogramm beginnt am 26. Oktober 2022 und endet spätestens am
30. Juni 2023. In diesem Zeitraum können maximal bis zu 20.000 Aktien der
Nefonds AG zu einem maximal aufzuwendenden Erwerbspreis von insgesamt Euro
1,0 Mio. über die Börse erworben werden.

Der Vorstand macht dabei von der am 14. August 2019 von der Hauptversammlung
beschlossenen Ermächtigung Gebrauch. Danach ist die Netfonds AG berechtigt,
bis zum 13. August 2024 eigene Aktien bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt
der Beschlussfassung über die Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der
Netfonds AG zu erwerben.
Der Erwerb eigener Aktien erfolgt unter Beauftragung eines unabhängigen
Kredit-, oder Wertpapier Instituts. Dieses hat sich verpflichtet, den
Rückkauf ausschließlich über die Börse und nach Maßgabe der durch die
ordentliche Hauptversammlung der Netfonds AG am 14. August 2019 erteilten
Ermächtigung sowie den Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der
Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 durchzuführen.

Das unabhängige Kredit-, oder Wertpapier Institut trifft seine
Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Netfonds AG
entsprechend Artikel 4 Abs. 2 lit. b) der Delegierten Verordnung (EU)
2016/1052 unabhängig und unbeeinflusst von der Netfonds AG. Das unabhängige
Kredit-, oder Wertpapier Institut ist verpflichtet, die Aktien zu
Marktpreisen im Einklang mit den Handelsbedingungen des Artikels 3 der
Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 zu erwerben. Der Erwerbspreis je Aktie
darf den am vorhergehenden Handelstag durch die letzte Kursfeststellung
ermittelten Börsenkurs einer Aktie der Netfonds AG im XETRA-Handelssystem um
nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Insbesondere werden die
Aktien der Netfonds nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten
unabhängig getätigten Abschlusses oder über dem des derzeit höchsten
unabhängigen Angebots auf dem jeweiligen Handelssystem liegt. Darüber hinaus
werden an einem Handelstag nicht mehr Aktien als 25% des durchschnittlichen
täglichen Aktienumsatzes auf dem jeweiligen Handelssystem erworben. Der
durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des
durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens während der 20 Börsentage vor
dem jeweiligen Kauftermin.

Das Aktienrückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig,
jederzeit beendet werden. Die erworbenen Aktien können zu allen von der
Hauptversammlung am 14. August 2019 genehmigten Zwecken verwendet werden.

Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängenden
Geschäften werden spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag
der Ausführung solcher Geschäfte in detaillierter sowie in aggregierter Form
angemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die Netfonds gemäß Art. 2
Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 die bekanntgegebenen
Geschäfte auf der Internetseite www.netfonds.de veröffentlichen und dafür
sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf
Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

Hamburg, den 25. Oktober 2022

Der Vorstand

Mitteilende Person: Peer Reichelt, Vorstand Kontakt: preichelt@netfonds.de
Tel.: +49 40 8 222 67 0

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25.10.2022 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Medienarchiv unter https://eqs-news.com

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Netfonds AG
Heidenkampsweg 73
20097 Hamburg
Deutschland
Telefon: +49 40 822267 0
E-Mail: info@netfonds.de
Internet: www.netfonds.de
ISIN: DE000A1MME74
WKN: A1MME7
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, München
(m:access)
EQS News ID: 1471831

Ende der Mitteilung EQS News-Service
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1471831 25.10.2022 CET/CEST

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Quelle: dpa-AFX

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