Mutares SE & Co. KGaA: Mutares legt Zinssatz der neuen Unternehmensanleihe fest
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EQS-Ad-hoc: Mutares SE & Co. KGaA / Schlagwort(e): Anleihe
Mutares SE & Co. KGaA: Mutares legt Zinssatz der neuen Unternehmensanleihe
fest
20.03.2023 / 07:57 CET/CEST
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BITTE BEACHTEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER BEKANNTMACHUNG.
* Mutares legt Zinssatz der neuen Unternehmensanleihe fest
* Mindestvolumen in Höhe von EUR 100 Mio. bereits erreicht
* Zeichnungsfrist verkürzt
München, 20. März 2023. Die Mutares SE & Co. KGaA (ISIN: DE000A2NB650)
("Mutares"
oder "Gesellschaft") hat heute den Zinssatz der neuen, vorranging
besicherten und variabel verzinslichen Anleihe (ISIN NO0012530965 / WKN
A30V9T) mit einer Laufzeit von 4 Jahren ("Neue Anleihe") festgelegt. Die
Neue Anleihe wird mit einem Zinssatz in Höhe von EURIBOR (drei Monate)
zuzüglich einer Marge von 8,5 % p.a. verzinst. Zudem hat die Gesellschaft
heute beschlossen, die Zeichnungsfrist im Rahmen des öffentlichen Angebots
um einen Tag zu verkürzen.
Die Neue Anleihe ist sowohl bei Institutionellen als auch bei
Privatinvestoren auf großes Interesse gestoßen und die Gesellschaft hat
bereits Zeichnungsanträge für das angestrebte Mindestvolumen der Neuen
Anleihe in Höhe von EUR 100 Mio. erhalten.
Eine Zeichnung der Neuen Anleihe ist für Privatanleger im Rahmen des
öffentlichen Angebots noch bis heute (20. März 2023) um 12:00 Uhr (MEZ) über
die Zeichnungsfunktionalität der Deutschen Börse (DirectPlace) und die
Internetseite der Gesellschaft (https://ir.mutares.de/anleihe/) möglich.
Weitere Details zum Umtausch, zur Zuteilung sowie zum Handelsstart werden
nach Ende der Zeichnungsfrist bekannt gegeben.
Wichtige Hinweise
Diese Veröffentlichung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika,
Kanada, Australien oder Japan veröffentlicht, verteilt oder weitergegeben
werden. Sie enthält weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe
eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den
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rechtswidrig wäre.
Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine
Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft dar. Das öffentliche
Angebot von Wertpapieren erfolgt ausschließlich auf der Grundlage eines von
der Luxemburger Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) am
28. Februar 2023 gebilligten und an die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) notifizierten Wertpapierprospekts
("Prospekt").
Der Prospekt ist auf der Internetseite der Gesellschaft (www.mutares.de) in
der Rubrik "Investor Relations" kostenlos erhältlich.
In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums mit Ausnahme
Deutschlands und Luxemburgs richtet sich diese Veröffentlichung nur an
Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2 Buchstabe e der
Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.
Juni 2017 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren
oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu
veröffentlichen ist ("Prospektverordnung"), sind.
Diese Veröffentlichung darf im Vereinigten Königreich nur an Personen
verbreitet werden bzw. richtet sich nur an Personen, die "qualifizierte
Anleger" im Sinne von Artikel 2(e) der Prospektverordnung sind, da diese
Verordnung aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des
nationalen Rechts ist, und die außerdem (i) professionelle Anleger im Sinne
von Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial
Promotion) Order 2005, in der jeweils geltenden Fassung ("Verordnung") sind
oder (ii) vermögende Unternehmen im Sinne von Artikel 49(2)(a) bis (d) der
Verordnung sind oder andere Personen, denen die Informationen auf andere
Weise rechtmäßig mitgeteilt werden können (alle diese Personen werden
zusammen als "relevante Personen" bezeichnet). Jede Person, die keine
relevante Person ist, darf nicht auf der Grundlage dieser Unterlagen oder
ihres Inhalts handeln oder sich darauf verlassen.
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den Vereinigten Staaten dar. Die Wertpapiere, auf die hierin Bezug genommen
wird, wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der
jeweils gültigen Fassung ("Securities Act") registriert. Die Wertpapiere
dürfen in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden, es
sei denn, sie sind registriert oder von der Registrierungspflicht des
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in den Vereinigten Staaten geben.
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"zukunftsgerichtete Aussagen" darstellen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen
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Aufgrund verschiedener Faktoren können die tatsächlichen zukünftigen
Ergebnisse, Entwicklungen und Ereignisse erheblich von den in diesen
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Darüber hinaus ist zu beachten, dass alle zukunftsgerichteten Aussagen nur
zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung gelten und dass weder die Gesellschaft
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Aussagen zu aktualisieren oder an tatsächliche Ereignisse oder Entwicklungen
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Quelle: dpa-AFX