Mutares platziert neue, vorrangig besicherte und variabel verzinsliche Anleihe in Höhe von EUR 100Mio. und zahlt vorzeitig seine bestehende, vorrangig besicherte Anleihe in Höhe von EUR 80Mio. zurück
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EQS-Ad-hoc: Mutares SE & Co. KGaA / Schlagwort(e): Anleihe
Mutares platziert neue, vorrangig besicherte und variabel verzinsliche
Anleihe in Höhe von EUR 100Mio. und zahlt vorzeitig seine bestehende,
vorrangig besicherte Anleihe in Höhe von EUR 80Mio. zurück
20.03.2023 / 16:50 CET/CEST
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Mutares platziert erfolgreich eine neue, vorrangig besicherte und variabel
verzinsliche Anleihe in Höhe von EUR 100 Mio. und zahlt vorzeitig seine
bestehende, vorrangig besicherte Anleihe in Höhe von EUR 80 Mio. zurück
München, 20. März 2023. Die Mutares SE & Co. KGaA (ISIN: DE000A2NB650)
("Mutares"
oder "Gesellschaft") hat heute erfolgreich eine neue, vorrangig besicherte
und variabel verzinsliche Anleihe in einem Gesamtvolumen von EUR 100 Mio.
(ISIN: NO0012530965, WKN: A30V9T) ("Neue Anleihe") platziert. Die Neue
Anleihe hat eine Laufzeit von 4 Jahren und wird mit einem Zinssatz in Höhe
des EURIBOR (drei Monate) zuzüglich einer Marge von 8,5% p.a. verzinst. Die
Neue Anleihe ist unter anderem durch (i) Verpfändung von Geschäftsanteilen
an ausgewählten Investmentvehikeln von Mutares sowie (ii) Abtretung von
konzerninternen Darlehen von Mutares besichert.
Die Neue Anleihe wurde sowohl bei Privatanlegern als auch institutionellen
Anlegern im In- und Ausland platziert. Alle im Rahmen des öffentlichen
Angebots über die Zeichnungsfunktionalität der Deutschen Börse (DirectPlace)
und die Internetseite der Gesellschaft abgegebenen Zeichnungsaufträge wurden
bis zu einem Volumen von jeweils EUR 10.000 je Order vollständig, für
darüberliegende Ordervolumina zu 80% zugeteilt.
Den Gläubigern ("Bestehende Anleihegläubiger") der ursprünglich am 14.
Februar 2020 begebenen, vorrangig besicherten Anleihe in einem Gesamtvolumen
von EUR 80 Mio. und Fälligkeit im Jahr 2024 (ISIN: NO0010872864, WKN:
A254QY) ("Anleihe 2020/2024") wurde im Rahmen eines öffentlichen
Umtauschangebots die Möglichkeit eingeräumt, sich an der Neuen Anleihe zu
beteiligen, was auch eine Mehrerwerbsoption beinhaltete. Die Umtauschquote
beträgt rund 75% und wurde bei der Zuteilung der Neuen Anleihe voll
berücksichtigt. Zeichnungen gemäß Mehrerwerbsoption wurden mit 60%
berücksichtigt. Soweit kein Umtausch erfolgt, wird die Anleihe 2020/2024 mit
Wirkung zum 11. April 2023 vorzeitig gekündigt. Bestehende Anleihegläubiger,
die am Umtauschangebot nicht teilgenommen haben, erhalten zusätzlich zum
Nennbetrag einen Betrag in Höhe von EUR 9,00 in bar zuzüglich der bis zum
Rückzahlungstermin aufgelaufenen und noch nicht ausgezahlten Zinsen.
Ausgabe- und Valutatag der Neuen Anleihe ist der 31. März 2023
("Ausgabetag").
Der Handelsstart der Neuen Anleihe im Freiverkehr der Frankfurter
Wertpapierbörse ist für den 21. März 2023 (Handel per Erscheinen)
vorgesehen. Die Gesellschaft wird zudem innerhalb von sechs (6) Monaten nach
dem Ausgabetag die Einbeziehung der Neuen Anleihe in den Handel am Nordic
ABM, einen von der Osloer Börse (Oslo Børs) organisierten und betriebenen
selbstregulierten Marktplatz, beantragen.
Die der Gesellschaft durch die Begebung der Neuen Anleihe zufließenden
Nettoerlöse werden zur Ablöse der Anleihe 2020/2024 sowie für allgemeine
Geschäftszwecke, einschließlich der Finanzierung weiterer
Unternehmensakquisitionen, verwendet.
Die Transaktion wurde durch Arctic Securities AS und Pareto Securities AS
als Joint Lead Managers sowie von Noerr als Rechtsberater und Cross Alliance
als Kommunikationsberater begleitet.
Wichtige Hinweise
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Kanada, Australien oder Japan veröffentlicht, verteilt oder weitergegeben
werden. Sie enthält weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe
eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den
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Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft dar. Das öffentliche
Angebot von Wertpapieren in Deutschland und Luxemburg ist bereits abgelaufen
und erfolgte ausschließlich auf der Grundlage eines von der Luxemburger
Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) am 28. Februar 2023
gebilligten und an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) notifizierten Wertpapierprospekts ("Prospekt"). Der Prospekt ist auf
der Internetseite der Gesellschaft (www.mutares.de) in der Rubrik "Investor
Relations" kostenlos erhältlich.
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Deutschlands und Luxemburgs richtet sich diese Veröffentlichung nur an
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Juni 2017 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren
oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu
veröffentlichen ist ("Prospektverordnung"), sind.
Diese Veröffentlichung darf im Vereinigten Königreich nur an Personen
verbreitet werden bzw. richtet sich nur an Personen, die "qualifizierte
Anleger" im Sinne von Artikel 2(e) der Prospektverordnung sind, da diese
Verordnung aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des
nationalen Rechts ist, und die außerdem (i) professionelle Anleger im Sinne
von Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial
Promotion) Order 2005, in der jeweils geltenden Fassung ("Verordnung") sind
oder (ii) vermögende Unternehmen im Sinne von Artikel 49(2)(a) bis (d) der
Verordnung sind oder andere Personen, denen die Informationen auf andere
Weise rechtmäßig mitgeteilt werden können (alle diese Personen werden
zusammen als "relevante Personen" bezeichnet). Jede Person, die keine
relevante Person ist, darf nicht auf der Grundlage dieser Unterlagen oder
ihres Inhalts handeln oder sich darauf verlassen.
Diese Veröffentlichung stellt kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in
den Vereinigten Staaten dar. Die Wertpapiere, auf die hierin Bezug genommen
wird, wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der
jeweils gültigen Fassung ("Securities Act") registriert. Die Wertpapiere
dürfen in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden, es
sei denn, sie sind registriert oder von der Registrierungspflicht des
Securities Act befreit. Es wird kein öffentliches Angebot dieser Wertpapiere
in den Vereinigten Staaten geben.
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Darüber hinaus ist zu beachten, dass alle zukunftsgerichteten Aussagen nur
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noch die Joint Lead Managers eine Verpflichtung eingehen, zukunftsgerichtete
Aussagen zu aktualisieren oder an tatsächliche Ereignisse oder Entwicklungen
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Quelle: dpa-AFX