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25.10.2022 ‧ dpa-Afx

EQS-Adhoc: Instone Real Estate Group SE: Aufstockung des Anteils eigener Aktien auf bis zu 7,87 Prozent des Aktienkapitals durch weiteres Aktienrückkaufprogramm (Aktienrückkaufprogramm 2022/II) (deutsch)

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Instone Real Estate

Instone Real Estate Group SE: Aufstockung des Anteils eigener Aktien auf bis zu 7,87 Prozent des Aktienkapitals durch weiteres Aktienrückkaufprogramm (Aktienrückkaufprogramm 2022/II)

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EQS-Ad-hoc: Instone Real Estate Group SE / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
Instone Real Estate Group SE: Aufstockung des Anteils eigener Aktien auf bis
zu 7,87 Prozent des Aktienkapitals durch weiteres Aktienrückkaufprogramm
(Aktienrückkaufprogramm 2022/II)

25.10.2022 / 18:49 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
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Aufstockung des Anteils eigener Aktien auf bis zu 7,87 Prozent des
Aktienkapitals durch weiteres Aktienrückkaufprogramm (Aktienrückkaufprogramm
2022/II)

Essen, 25. Oktober 2022 - Der Vorstand der Instone Real Estate Group SE
(Instone) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, ein
weiteres Aktienrückkaufprogramm durchzuführen ("Aktienrückkaufprogramm
2022/II") und hierdurch an das auf 5,0 Prozent des Aktienkapitals begrenzte
erste, nunmehr beendete, Aktienrückkaufprogramm anzuknüpfen, um den Anteil
eigener Aktien auf insgesamt 7,87 Prozent des Aktienkapitals aufzustocken.

Mit dem Aktienrückkaufprogramm 2022/II macht die Instone Real Estate Group
SE von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 13. Juni 2019 Gebrauch und
nutzt diese nunmehr vollständig aus. Der geplante Umfang des
Aktienrückkaufprogramms 2022/II umfasst ein Volumen von bis zu EUR 25 Mio.
Euro, jedoch maximal bis zu 2,87 Prozent des derzeitigen Aktienkapitals, das
heißt von bis zu 1.349.417 Aktien.

Bis zum 24. Oktober 2022 hat Instone im Rahmen des ersten Rückkaufprogramms
bereits 2.349.416 Aktien entsprechend 5,0 Prozent des Aktienkapitals
zurückgekauft, welches damit abgeschlossen ist. Die dafür eingesetzten
Mittel belaufen sich auf 25,43 Millionen Euro. Da der für den Aktienerwerb
erforderliche Kapitaleinsatz unterhalb der ursprünglichen Budgetierung lag,
sollen die zur Verfügung stehenden Mittel nun durch vollständige Ausnutzung
der noch bestehenden Rückerwerbsermächtigung für eine Aufstockung des
Anteilserwerbs eingesetzt werden.

Die bestehende Ermächtigung der Hauptversammlung eröffnet dem Vorstand die
Möglichkeit, die erworbenen Aktien zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck zu
verwenden, wobei eine Einziehung der Aktien nicht ausgeschlossen wird.

Das Programm wird durch Rückerwerb über die Börse durchgeführt.

Das Aktienrückkaufprogramm ist auf den Zeitraum vom 26. Oktober 2022 bis zum
31. März 2023 befristet. Die Instone Real Estate Group SE behält sich das
Recht vor, das Aktienrückkaufprogramm jederzeit einzustellen.

Der Aktienrückkauf wird sich an den Regelungen der Verordnung (EU) Nr.
596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission
orientieren. Instone wird weiterhin regelmäßig auf der Investor
Relations-Webseite über den Verlauf des Aktienrückkaufprogramms berichten.

Der Vorstand bestätigt zudem die Finanzprognose für das Geschäftsjahr 2022.

Investor Relations
Instone Real Estate Group SE
Burkhard Sawazki
Grugaplatz 2-4, 45131 Essen
Tel.: +49 (0)201 45355-137
E-Mail: burkhard.sawazki@instone.de

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Instone Real Estate Group SE
Grugaplatz 2-4
45131 Essen
Deutschland
Telefon: +49 201 453 550
E-Mail: Investorrelations@instone.de
Internet: www.instone.de
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Quelle: dpa-AFX

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