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EQS-Adhoc: Fresenius SE & Co. KGaA: Fresenius behält Entlastungszahlungen für Krankenhäuser von nach heutigem Stand bis zu 300 Mio. EUR ein und unterliegt damit für das Jahr 2023 Dividenden- und Bonusverbot (deutsch)

EQS-Adhoc: Fresenius SE & Co. KGaA: Fresenius behält Entlastungszahlungen für Krankenhäuser von nach heutigem Stand bis zu 300 Mio. EUR ein und unterliegt damit für das Jahr 2023 Dividenden- und Bonusverbot (deutsch)
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05.12.2023 ‧ dpa-Afx

Fresenius SE & Co. KGaA: Fresenius behält Entlastungszahlungen für Krankenhäuser von nach heutigem Stand bis zu 300 Mio. EUR ein und unterliegt damit für das Jahr 2023 Dividenden- und Bonusverbot

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EQS-Ad-hoc: Fresenius SE & Co. KGaA / Schlagwort(e): Dividende
Fresenius SE & Co. KGaA: Fresenius behält Entlastungszahlungen für
Krankenhäuser von nach heutigem Stand bis zu 300 Mio. EUR ein und unterliegt
damit für das Jahr 2023 Dividenden- und Bonusverbot

05.12.2023 / 21:29 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group
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Fresenius behält Entlastungszahlungen für Krankenhäuser von nach heutigem
Stand bis zu 300 Mio. EUR ein und unterliegt damit für das Jahr 2023
Dividenden- und Bonusverbot

Der Vorstand der Fresenius Management SE hat heute entschieden, dass der
Fresenius-Konzern die im "Entlastungspaket Energiehilfen" vorgesehenen
staatlichen Ausgleichs- und Erstattungszahlungen für deutsche Krankenhäuser
in Höhe von nach heutigem Stand bis zu 300 Mio. EUR einbehalten wird.

Der Einbehalt dieser Zahlungen, mit denen Fresenius die langfristige
Stärkung des Unternehmens fördern wird, ist an gesetzliche Restriktionen
geknüpft. Unter anderem ist es der Fresenius SE & Co. KGaA gesetzlich
untersagt, für das Geschäftsjahr 2023 eine Dividende an ihre Aktionäre
auszuzahlen. Auch dürfen für das Geschäftsjahr 2023 keine Boni oder andere
variable Vergütungsbestandteile an die Mitglieder des Vorstands der
Fresenius Management SE und die Geschäftsleitungen weiterer von den
gesetzlichen Verboten erfassten Gesellschaften ausgezahlt werden. Die
heutige Entscheidung des Vorstands steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung
des Aufsichtsrats der Fresenius Management SE, der hierüber voraussichtlich
am 6. Dezember 2023 entscheiden wird. Ebenfalls voraussichtlich am 6.
Dezember 2023 wird der Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA über die
zustimmende Zurkenntnisnahme der heutigen Entscheidung des Vorstands
entscheiden.

Die Zuflüsse aus Ausgleichs- und Erstattungszahlungen sowie die
Nichtauszahlung der Dividende werden die Verschuldung reduzieren und sich
damit in Höhe von rund 20 bis 25 Basispunkten positiv auf den
Verschuldungsgrad des Unternehmens auswirken. Die Reduktion der Verschuldung
wird auf den Netto-Zinsaufwand und letztlich auf das Ergebnis je Aktie
positiv wirken.

Erläuterungen zu den verwendeten Kennzahlen können Sie unserer Website
entnehmen https://www.fresenius.de/alternative-leistungskennzahlen.

(Jahresabschluss gemäß Rechnungslegungsvorschriften IFRS)

Fresenius SE & Co. KGaA,
vertreten durch Fresenius Management SE,
Der Vorstand

Bad Homburg v.d.H., 5. Dezember 2023

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Mitteilende Person:
Markus Georgi
Senior Vice President Investor Relations
T: +49 (0) 6172 608-2485
markus.georgi@fresenius.com
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Ende der Mitteilung

Ende der Insiderinformation

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05.12.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Fresenius SE & Co. KGaA
Else-Kröner-Straße 1
61352 Bad Homburg v.d.H.
Deutschland
Telefon: +49 (0)6172 608-2485
Fax: +49 (0)6172 608-2488
E-Mail: ir-fre@fresenius.com
Internet: www.fresenius.com
ISIN: DE0005785604
WKN: 578560
Indizes: DAX
Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (Prime
Standard), München; Freiverkehr in Berlin, Hamburg,
Hannover, Stuttgart, Tradegate Exchange; Börse
Luxemburg
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Quelle: dpa-AFX

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