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EQS-Adhoc: flatexDEGIRO AG: Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 4. Juni 2024 (deutsch)

EQS-Adhoc: flatexDEGIRO AG: Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 4. Juni 2024 (deutsch)
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03.05.2024 ‧ dpa-Afx

flatexDEGIRO AG: Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 4. Juni 2024

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EQS-Ad-hoc: flatexDEGIRO AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Sonstiges
flatexDEGIRO AG: Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung der ordentlichen
Hauptversammlung am 4. Juni 2024

03.05.2024 / 21:37 CET/CEST
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Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 4.
Juni 2024

Bei der flatexDEGIRO AG ("Gesellschaft") ist heute ein Ergänzungsverlangen
der GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH ("GfBk"), vertreten durch
ihren alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer Herrn Bernd Förtsch, für
die Tagesordnung der am 4. Juni 2024 stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft eingegangen. GfBk ist Aktionärin der
Gesellschaft und laut Ergänzungsverlangen mit mindestens 1.000.000 Aktien
beteiligt. Ausweislich der letzten Stimmrechtsmitteilung von Herrn Bernd
Förtsch, hält die GfBk, eine mittelbar vollständig von Herrn Bernd Förtsch
gehaltene Gesellschaft, 13,08 % der Aktien der Gesellschaft sowie Herr Bernd
Förtsch daneben persönlich 1,44 % der Aktien der Gesellschaft und weitere
4,68 % der Aktien der Gesellschaft über die von ihm beherrschten Heliad AG.

Gegenstand des Antrags sind die drei neuen Tagesordnungspunkte 13 bis 15:

Unter Tagesordnungspunkt 13 schlägt die Aktionärin GfBk die Abberufung des
Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Gesellschaft, Herrn Martin Korbmacher,
mit Wirkung zum Zeitpunkt der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung
am 4. Juni 2024 vor.

Unter Tagesordnungspunkt 14 schlägt die Aktionärin GfBk vor, Herrn Axel
Hörger, selbständiger Unternehmensberater, aufschiebend bedingt auf die
Abberufung des Herrn Martin Korbmacher gemäß neuem Tagesordnungspunkt 13 mit
Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 4. Juni 2024 zu
einem Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. Die Wahl würde gemäß § 8 Absatz
2 Satz 4 der Satzung der Gesellschaft für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung erfolgen, die über die Entlastung des neu gewählten
Aufsichtsratsmitglieds für das Geschäftsjahr 2024 beschließt. Nach Angaben
der GfBK wäre Herr Hörger ein von der GfBk unabhängiges
Aufsichtsratsmitglied.

Herr Herbert Seuling, derzeit Mitglied im Aufsichtsrat der Gesellschaft und
zugleich Mitglied des Aufsichtsrats der von Herrn Förtsch beherrschten
Heliad AG, hat heute erklärt, sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrates der
Gesellschaft aus persönlichen Gründen mit Wirkung zum Ende der nächsten
Hauptversammlung der Gesellschaft niederzulegen. Unter Tagesordnungspunkt 15
schlägt die Aktionärin GfBk nunmehr vor, die mit der Niederlegung von Herrn
Seuling entstehende Vakanz durch Neuwahl eines weiteren
Aufsichtsratsmitglieds zu schließen. Hierfür schlägt die GfBk vor, ihren
Geschäftsführer Herrn Bernd Förtsch, mit Wirkung ab Beendigung der
ordentlichen Hauptversammlung am 4. Juni 2024 zu einem Mitglied des
Aufsichtsrats zu wählen. Die Wahl würde dabei gemäß § 8 Absatz 2 Satz 4 der
Satzung der Gesellschaft ebenfalls für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung erfolgen, die über die Entlastung des neu gewählten
Aufsichtsratsmitglieds für Geschäftsjahr 2024 beschließt.

Der Vorstand der Gesellschaft wird die im Ergänzungsverlangen gemachten
Beschlussvorschläge im Bundesanzeiger veröffentlichen.

Kontakt:

Achim Schreck, Head of IR & Corporate Communications

flatexDEGIRO AG, Omniturm, Große Gallusstraße 16-18, D-60312 Frankfurt/Main

+49 (0) 69 450001 1700, achim.schreck@flatexdegiro.com

Ende der Insiderinformation

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: flatexDEGIRO AG
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Quelle: dpa-AFX

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