EnBW Energie Baden-Württemberg AG: Risken aus Ersatzbeschaffung von Gas durch VNG deutlich reduziert
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EQS-Ad-hoc: EnBW Energie Baden-Württemberg AG / Schlagwort(e): Sonstiges
EnBW Energie Baden-Württemberg AG: Risken aus Ersatzbeschaffung von Gas
durch VNG deutlich reduziert
10.10.2022 / 17:28 CET/CEST
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Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG (EnBW AG) hat in ihrem Finanzbericht
über das erste Halbjahr 2022 des Konzerns sowie mit ad-hoc Mitteilung vom 9.
September 2022 und begleitender Presseinformation darüber berichtet, dass
der Ausfall von Gaslieferungen aus russischer Förderung erhebliche Verluste
verursacht.
Betroffen sind zwei Gasbezugsverträge der VNG Handel & Vertrieb GmbH, einer
100%igen Tochtergesellschaft der VNG AG (beide nachfolgend VNG genannt), an
der die EnBW AG 74,21% hält und die im EnBW-Konzernabschluss
vollkonsolidiert wird. Um ihre Kunden weiter verlässlich zu den ursprünglich
vereinbarten Konditionen beliefern zu können, mussten und müssen von VNG für
die ausbleibenden Gaslieferungen an den Handelsmärkten Ersatzmengen zu
kriegsbedingt massiv höheren Preisen beschafft werden. Dies gilt für beide
Bezugsverträge.
Bei dem noch bis Ende 2022 laufenden Gasbezugsvertrag mit einem Volumen von
35 TWh im Jahr mit der russischen Gazprom Export (GPE) ist VNG selbst
Importeur. Die durch die Lieferausfälle bis Jahresende entstehende Belastung
aus diesem Vertrag hängt insbesondere davon ab, ob und in welcher Höhe diese
Verluste der VNG nach Wegfall der Gasumlage kompensiert werden können.
Hierzu laufen noch entsprechende Gespräche mit der Bundesregierung.
Der zweite Gasbezugsvertrag mit einem Volumen von 65 TWh im Jahr besteht mit
der WIEH GmbH (WIEH), einer Tochtergesellschaft der SEFE Securing Energy for
Europe GmbH (ehemals GAZPROM Germania GmbH), einem deutschen Unternehmen,
das VNG mit russischem Gas beliefert hat. Weil dieser Bezugsvertrag wegen
der Einstellung der Lieferungen der GPE an WIEH seit Mitte Mai 2022 nicht
mehr durchgängig bedient wurde, musste VNG im August und September 2022 zu
erheblichen Mehrkosten Ersatz für die nicht gelieferten Gasmengen
beschaffen, um ihre Kunden beliefern zu können. Aufgrund der hierdurch
zusätzlich zum erstgenannten Vertrag aufgelaufenen und erwarteten
Belastungen hat VNG am 9. September 2022 beim Bundesministerium für
Wirtschaft und Klimaschutz einen Antrag auf Stabilisierungsmaßnahmen nach §
29 EnSiG gestellt.
Die Verhandlungen zwischen VNG und WIEH über die Aufteilung der angefallenen
Mehrkosten konnten nun mit einem Vergleich abgeschlossen werden. Aufgrund
des Vergleichs werden Mehrkosten für die Ersatzbeschaffung im Geschäftsjahr
2022 von WIEH getragen und bisher von VNG getragene Belastungen aus der
Ersatzbeschaffung erstattet. Die Lieferbeziehung wird zudem mit Wirkung zum
Ende des Gastages 31. Dezember 2022 beendet.
In Kombination mit dem auslaufenden Gasbezugsvertrag mit GPE ist durch den
Vergleich abschließend sichergestellt, dass VNG ab Anfang 2023 keine Risiken
aus beiden Bezugsverträgen mehr hat. Ob und ggf. inwieweit VNG ihren Antrag
auf Stabilisierungsmaßnahmen nach § 29 EnSiG aufrecht erhält ist noch nicht
entschieden. Ebenso hängen die konkreten Auswirkungen der Situation auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des EnBW-Konzerns von den weiteren
Gesprächen mit der Bundesregierung zur Kompensation der Verluste der VNG aus
der Ersatzbeschaffung nach dem Wegfall der Gasumlage ab und können weiterhin
nicht final abgeschätzt werden. Aus heutiger Sicht wird für das
Geschäftsjahr 2022 eine Ergebnisbelastung erwartet, die voraussichtlich
unterhalb der im Nachtragsbericht des Halbjahresberichts beschriebenen
Risikobandbreite von zusätzlich 1,3 Mrd. Euro liegen wird, jedoch über der
bereits im Halbjahresbericht berücksichtigten Ergebnisbelastung von 545 Mio.
Euro.
Als drittgrößter deutscher Gasimporteur und Speicherbetreiber ist die
VNG-Gruppe systemrelevant für die Versorgungssicherheit in Deutschland und
strukturrelevant für Sachsen und Ostdeutschland. Die VNG-Gruppe versorgt
rund 400 Stadtwerke und Industriebetriebe mit Gas (2021: rund 20% des
deutschen Gasbedarfs).
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Quelle: dpa-AFX