Deutsche Wohnen SE: Einleitung des Prozesses zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen Vonovia SE und Deutsche Wohnen SE
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EQS-Ad-hoc: Deutsche Wohnen SE / Schlagwort(e): Absichtserklärung
Deutsche Wohnen SE: Einleitung des Prozesses zum Abschluss eines
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen Vonovia SE und Deutsche
Wohnen SE
18.09.2024 / 18:34 CET/CEST
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Berlin, 18. September 2024
Einleitung des Prozesses zum Abschluss eines Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrags zwischen Vonovia SE und Deutsche Wohnen SE
Vonovia SE ("Vonovia") und Deutsche Wohnen SE ("Deutsche Wohnen") sind am
heutigen Tag übereingekommen, Gespräche über den Abschluss eines
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags nach § 291 AktG zwischen Vonovia
als herrschendem Unternehmen und Deutsche Wohnen als beherrschtem
Unternehmen aufzunehmen und die entsprechenden Vorbereitungsmaßnahmen zu
treffen.
In dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag soll den außenstehenden
Aktionären der Deutsche Wohnen von Vonovia ein Angebot auf Erwerb ihrer
Aktien gegen eine Abfindung in Form von neu auszugebenden Aktien von Vonovia
gemacht und für die Dauer des Vertrages eine jährliche Ausgleichszahlung
gewährt werden. Die endgültige Ausgestaltung der Abfindungsregelung und
jährlichen Ausgleichszahlung im Vertrag werden Vonovia und Deutsche Wohnen
in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen festlegen.
Die Deutsche Wohnen geht davon aus, dass außerordentliche Hauptversammlungen
von Vonovia und Deutsche Wohnen im Dezember 2024 um die erforderliche
Zustimmung zu diesem Vertrag gebeten werden.
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Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind,
stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "werden",
"erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon
ausgehen" und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen
Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Deutsche
Wohnen und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in
die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen,
Schätzungen und Prognosen, die die Deutsche Wohnen und die mit ihr gemeinsam
handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine
Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen
unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen
sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Deutsche Wohnen oder der
mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt
werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich von den in
den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen
können.
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Quelle: dpa-AFX