Deutsche Börse AG: US-Gericht erlässt Urteil zugunsten Klägergruppe hinsichtlich der Übertragung der Bank Markazi zugerechneter und von Clearstream verwahrter Vermögenswerte
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EQS-Ad-hoc: Deutsche Börse AG / Schlagwort(e): Rechtssache
Deutsche Börse AG: US-Gericht erlässt Urteil zugunsten Klägergruppe
hinsichtlich der Übertragung der Bank Markazi zugerechneter und von
Clearstream verwahrter Vermögenswerte
22.03.2023 / 21:04 CET/CEST
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Die Clearstream Banking S.A., Luxemburg ("Clearstream"), eine 100-prozentige
Tochtergesellschaft der Deutsche Börse AG, hat heute darüber Kenntnis
erlangt, dass ein US-Gericht im Rahmen der sog. Peterson II-Klage (vgl.
Geschäftsbericht 2022, S. 236 ff.) den klagenden Vollstreckungsgläubigern
des Iran einen Anspruch auf Übertragung von der iranischen Zentralbank
("Bank Markazi") zugerechneten und von Clearstream in Luxemburg auf einem
Kundenkonto verwahrten Vermögenswerten in Höhe von rund USD 1,7 Mrd.
zugesprochen hat. Clearstream erwägt Berufung gegen die Entscheidung
einzulegen.
Ebenso verlangt die Bank Markazi bereits seit 2018 ihrerseits als Teil einer
in Luxemburg u.a. gegen Clearstream eingereichten Klage die Herausgabe
umfangreicher Vermögenswerte einschließlich des oben genannten Betrages in
Höhe von ca. USD 1,7 Mrd. (vgl. Ad hoc Meldung der Deutsche Börse AG vom 18.
Januar 2018). Die Klage wird derzeit noch in der ersten Instanz verhandelt.
Clearstream geht nach rechtlicher Beratung weiterhin davon aus, dass die
Klage in Luxemburg unbegründet ist.
Clearstream wird nach umfassender rechtlicher Beratung im Rahmen der
bestehenden Handlungsmöglichkeiten alle relevanten Interessen und
Verantwortlichkeiten im Hinblick darauf abwägen, wie mit den betroffenen
Vermögenswerten unter Wahrung der rechtlichen und regulatorischen Pflichten
von Clearstream verfahren werden kann.
Auf Grundlage der rechtlichen Bewertung der dargelegten Verfahren ergibt
sich aus der heutigen Entscheidung keine wesentliche Änderung der
Risikosituation, die für Clearstream oder die Deutsche Börse AG in diesem
Zusammenhang die Bildung einer Rückstellung erfordern würden.
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Ingrid Haas
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Quelle: dpa-AFX