MÜNCHEN (dpa-AFX) - Das Landgericht München will sein Urteil über die Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen den Autobauer BMW
Die DUH teilte mit: "In der Verhandlung hat der Vorsitzende Richter der Zivilkammer die Auffassung vertreten, dass die Klage möglicherweise derzeit unbegründet sei, die geltend gemachten Ansprüche aber zu einem späteren Zeitpunkt bestehen könnten, sofern BMW keine genügenden Anstrengungen zur Einhaltung der Pariser Klimaschutzziele unternimmt." Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch forderte, BMW müsse den Verkauf von Benzin- oder Dieselautos 2030 beenden. Er sei zuversichtlich, dass BMW spätestens in zweiter Instanz durch den Bundesgerichtshof dazu verurteilt werde.
BMW zeigte sich mit dem Verlauf der Verhandlung zufrieden: "Das Gericht ist zu der vorläufigen Einschätzung gekommen, dass es die Klage für unbegründet hält. Zudem hat das Gericht zu erkennen gegeben, dass hohe Hürden für Klimaklagen gegen Unternehmen bestehen
- und diese überhaupt nur in Betracht gezogen werden könnten, wenn
von einem Versagen des Gesetzgebers im Bereich des Klimaschutzes auszugehen wäre."
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Quelle: dpa-AFX