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07.09.2022 ‧ dpa-Afx

Einnahmegrenze für Stromerzeuger: EU-Vorschläge werden konkreter

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EnBW

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Angesichts der gestiegenen Strompreise könnten die Einnahmen vieler Erzeuger nach einem Vorschlag aus der EU-Kommission auf 200 Euro pro Megawattstunde begrenzt werden. Summen, die darüber hinausgehen, sollen etwa an Verbraucher umverteilt werden, wie aus einem ersten Entwurf für ein Gesetz hervorgeht, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die EU-Länder sollen die Mehreinnahmen demnach selbst einsammeln.

Die Obergrenze liegt etwa bei der Hälfte des gegenwärtigen Strompreises auf dem deutschen Großhandelsmarkt, der am Mittwoch etwa 460 Euro betrug. Die im Entwurf genannte Zahl kann sich allerdings bis zum endgültigen Gesetzesvorschlag noch ändern.

Nach Einschätzung von Analysten der Bank Goldman Sachs wäre die Obergrenze von 200 Euro eine gute Nachricht für die Industrie. Die Geschäftspläne der meisten Versorger basierten auf einem Strompreis von ungefähr 50 Euro pro Megawattstunde, hieß es in einer Mitteilung. Die EU-Kommission betonte in dem Entwurf, dass die Preisgrenze die Kosten der Stromproduzenten berücksichtigen sowie die Konditionen für Investitionen beibehalten sollte.

Derzeit wird der Strompreis in Europa vor allem von teuren Gaskraftwerken bestimmt, die wegen der hohen Nachfrage zur Stromproduktion eingeschaltet werden. Da der Gaspreis vor dem Hintergrund des Kriegs in der Ukraine stark gestiegen ist, ist auch Strom teurer geworden. Andere Energiefirmen, die billiger Strom produzieren - etwa aus Wind, Sonne oder Atomkraft - machen große Gewinne, weil sie ihren Strom auch zu dem höheren Preis verkaufen können.

Die EU-Kommission schlägt in dem Entwurf auch vor, den Stromverbrauch während Zeiten hoher Nachfrage verbindlich um fünf Prozent zu verringern. Dafür könnten etwa finanzielle Anreize geschaffen werden.

Am Freitag treffen sich die EU-Energieminister, um über die Optionen zu beraten. Am kommenden Dienstag könnte die EU-Kommission dann einen entsprechenden Rechtsvorschlag vorlegen./dub/DP/jha

Quelle: dpa-AFX

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