EANS-Adhoc: ams AG / ams gibt das Angebot von zusätzlichen 6 % Senior Notes im
Wert von EUR 200 Millionen mit Fälligkeit 2025 bekannt
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Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR durch euro
adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der
Emittent verantwortlich.
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kein Stichwort
13.07.2020
Premstaetten - Premstätten, Österreich (13. Juli 2020) -- ams (SIX: AMS), ein
weltweit führender Anbieter von hochwertigen Sensorlösungen, hat heute das
Angebot von zusätzlichen EUR 200 Millionen Gesamtnennbetrag auf Euro lautende 6
% Senior Notes mit Fälligkeit 2025 (die "Zusätzlichen Notes"), im Zusammenhang
mit dem Erwerb von OSRAM Licht AG bekannt gegeben. Diese Bekanntmachung folgt
auf den erfolgreichen Vollzug von Senior Notes mit einem Gesamtnennbetrag von
EUR 650 Millionen mit Fälligkeit 2025 zu einem Coupon von 6,00 % pro Jahr sowie
einem Gesamtnennbetrag von USD 400 Millionen mit Fälligkeit 2025 zu einem Coupon
von 7,00 % pro Jahr durch die ams AG am 6. Juli 2020.
ams beabsichtigt, den Erlös aus dem Angebot der Zusätzlichen Notes für
allgemeine unternehmerische Zwecke (einschließlich der Refinanzierung bestimmter
bestehender Verschuldung) und zur Zahlung bestimmter Gebühren und Ausgaben im
Zusammenhang mit dem Angebot der Zusätzlichen Notes, zu verwenden.
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Wichtiger Hinweis:
Diese Pressemitteilung dient nur zu Informationszwecken und stellt weder ein
Verkaufsangebot noch die Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots für die
Zusätzlichen Notes dar, noch stellt sie ein Angebot, eine Aufforderung oder
einen Verkauf in einer Jurisdiktion dar, in der oder an eine Person, an die ein
solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf rechtswidrig
wäre. Die Zusätzlichen Notes sind nicht gemäß der Registrierungspflicht des US
Securities Act von 1933 ("Securities Act") oder den Wertpapiergesetzen eines
anderen US-Bundesstaates registriert worden und eine solche Registrierung ist
auch nicht vorgesehen. Die Zusätzlichen Notes dürfen in die Vereinigten Staaten
von Amerika, oder an eine oder für Rechnung oder zum Nutzen einer U.S. Person
(wie in der Regulation S definiert) oder jeglichen Person nur aufgrund einer
Registrierung oder einer Ausnahmeregelung von der Registrierungspflicht des
Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Es wird kein
öffentliches Angebot der Zusätzlichen Notes in den Vereinigten Staaten von
Amerika geben.
Diese Bekanntmachung stellt weder ein öffentliches Angebot noch eine öffentliche
Aufforderung im Zusammenhang mit einem Angebot im Sinne der europäischen
Prospektverordnung (EUR) 2017/1129 ("Prospektverordnung"), dar und soll dies
auch in keinem Fall sein. Das Angebot und der Verkauf der Zusätzlichen Notes
erfolgen auf der Grundlage einer Ausnahme von der Pflicht zur Erstellung eines
Prospekts für Angebote von Wertpapieren gemäß der Prospektverordnung.
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich weder um ein öffentliches Angebot noch
um eine Einladung an das Publikum im Zusammenhang mit einem Angebot im Sinne des
schweizerischen Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG). Die Zusätzlichen Notes
dürfen weder direkt noch indirekt in der Schweiz im Sinne des FIDLEG öffentlich
angeboten werden, und es ist keine Handelszulassung der Zusätzlichen Notes an
einem Handelsplatz (Börse oder multilaterales Handelssystem) in der Schweiz
beantragt noch wird eine solche beantragt werden.
Der Zielmarkt der Konzepteure (MIFID II Product Governance) für die Zusätzlichen
Notes besteht ausschließlich aus in Frage kommenden Gegenparteien und
professionellen Kunden (alle Vertriebskanäle). Es wurde kein PRIIPs-
Schlüsselinformationsdokument (KID) erstellt, da es für den Verkauf im
Einzelhandel im EWR oder im Vereinigten Königreich nicht verfügbar ist.
Diese Bekanntmachung wird verteilt und richtet sich nur an (1) Personen, die
sich außerhalb der Vereinigten Staaten befinden, und die (a) in den
Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums, qualifizierte Anleger (wie in
der Prospektverordnung definiert) sind; (b) Personen im Vereinigten Königreich,
die über Berufserfahrung in Anlagefragen verfügen und die unter die Definition
der "professionellen Anleger" in Artikel 19(5) des Financial Services and
Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der geänderten Fassung (die
"Order") fallen; (c) vermögende Gesellschaften (High Net Worth Companies) und
andere Personen, denen sie anderweitig rechtmäßig mitgeteilt werden dürfen und
die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen; oder (d) Personen, denen
eine Aufforderung oder ein Anreiz zur Ausübung einer Anlagetätigkeit (im Sinne
von Abschnitt 21 des Financial Services and Markets Act 2000) im Zusammenhang
mit der Emission oder dem Verkauf von Wertpapieren auf andere Weise rechtmäßig
mitgeteilt werden kann oder veranlasst werden kann, mitgeteilt zu werden, oder
(2) Personen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie
"qualifizierte institutionelle Käufer" (wie in Rule 144A des Securities Act
definiert) sind (alle diese Personen werden zusammen als "relevante Personen"
bezeichnet). Die Investitionen, auf die sich diese Bekanntmachung bezieht,
stehen nur relevanten Personen zur Verfügung, und jede Aufforderung, jedes
Angebot oder jede Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigen Erwerb
solcher Investitionen steht nur relevanten Personen zur Verfügung oder wird nur
mit solchen Personen eingegangen. Jede Person, die keine relevante Person ist,
sollte nicht aufgrund dieser Bekanntmachung oder ihres Inhalts handeln oder sich
auf diese Bekanntmachung oder ihren Inhalt verlassen. Personen, die diese
Bekanntmachung verbreiten, müssen sich davon überzeugen, dass dies rechtmäßig
ist.
Diese Bekanntmachung könnte Aussagen über die ams und/oder ihre
Tochterunternehmen (zusammen "ams Konzern") enthalten, die "in die Zukunft
gerichtete Aussagen" sind oder sein könnten. In die Zukunft gerichtete Aussagen
beinhalten unter anderem Aussagen, die typischerweise durch Wörter wie "davon
ausgehen", "zum Ziel setzen", "erwarten", "schätzen", "beabsichtigen", "planen",
"glauben", "hoffen", "abzielen", "fortführen", "werden", "möglicherweise",
"sollten", "würden", "könnten" oder andere Wörter mit ähnlicher Bedeutung
gekennzeichnet sind. Ihrer Art nach beinhalten in die Zukunft gerichtete
Aussagen Risiken und Unsicherheiten, da sie sich auf Ereignisse beziehen oder
von Umständen abhängen, die in der Zukunft möglicherweise eintreten oder auch
nicht eintreten werden. ams macht Sie darauf aufmerksam, dass in die Zukunft
gerichtete Aussagen keine Garantie dafür sind, dass solche zukünftigen
Ereignisse eintreten oder zukünftige Ergebnisse erbracht werden und dass
insbesondere tatsächliche Geschäftsergebnisse, Vermögenslage und Liquidität, die
Entwicklung des Industriesektors, in dem der ams Konzern tätig ist, und Ergebnis
oder Auswirkung des Erwerbs und damit zusammenhängender Themen auf den ams
Konzern wesentlich von denen abweichen können, die durch die in die Zukunft
gerichteten Aussagen, die in diesen Unterlagen und Informationen enthalten sind,
gemacht oder nahegelegt werden. In die Zukunft gerichtete Aussagen treffen eine
Aussage allein zum Zeitpunkt dieser Mitteilung. Vorbehaltlich zwingender
gesetzlicher Vorschriften übernimmt ams keine Verpflichtung, in die Zukunft
gerichtete Aussagen zu aktualisieren oder öffentlich zu korrigieren, sei es als
Ergebnis neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen.
Rückfragehinweis:
Moritz M. Gmeiner
Vice President Investor Relations
Tel: +43 3136 500-0
Fax: +43 3136 500-931211
Email: investor@ams.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: ams AG
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Email: investor@ams.com
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Sprache: Deutsch
Quelle: dpa-AFX