EANS-Adhoc: ams AG / ams kündigt Ausschluss der Bezugsrechte im Zusammenhang mit
einer möglichen Platzierung von Wandelschuldverschreibungen an; gibt vorab
Umsatz des 3. Quartals für ams-Geschäft von USD 564 Mio.
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Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR durch euro
adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der
Emittent verantwortlich.
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kein Stichwort
08.10.2020
Premstaetten - (Fortsetzung Titel) ... bekannt, knapp unter dem oberen Ende der
Erwartungsspanne
* Im Zusammenhang mit dem mit OSRAM Licht AG ("OSRAM") abgeschlossenen
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ("BGAV") und der letztendlich
angestrebten vollständigen Integration von OSRAM beabsichtigt ams die Ausgabe
von Wandelschuldverschreibungen ("Anleihen") und den Abschluss einer neuen
Brückenfinanzierung bei Ablösung bestehender Brückenfinanzierungen
* Wandelschuldverschreibungen mit erwarteter Laufzeit von 7 Jahren und
gegebenenfalls Festlegung des Zeitpunkts und der Bedingungen der Platzierung
in Abhängigkeit von den Marktbedingungen
* Beabsichtigte Transaktionen schaffen diversifizierte langfristige
Finanzierungsstruktur und maximieren finanzielle Flexibilität von ams
* ams-Geschäft erzielt im 3. Quartal Umsatz von USD 564 Mio., knapp unter oberem
Ende der Erwartungsspanne; Veröffentlichung der vollständigen konsolidierten
Ergebnisse des 3. Quartals am 6. November
Premstätten, Österreich (8. Oktober 2020) -- ams AG (SIX: AMS), ein weltweit
führender Anbieter von hochwertigen Sensorlösungen, gibt bekannt, dass der
Vorstand der Gesellschaft, vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats, den
Ausschluss der Bezugsrechte im Zusammenhang mit einer möglichen Platzierung von
Wandelschuldverschreibungen (die "Anleihen") beschlossen hat. Die Anleihen mit
einer voraussichtlichen Laufzeit von sieben Jahren sollen in bestehende, auf den
Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag oder neue, auf den Inhaber lautende
Stammaktien ohne Nennbetrag aus dem bedingten Kapital des Unternehmens in Höhe
von bis zu 10% des derzeit ausgegebenen und ausstehenden Aktienkapitals
wandelbar sein. Der Nettoerlös der Anleihen wird zur Sicherstellung der
Finanzierung im Zusammenhang mit der geplanten letztendlich vollständigen
Übernahme der OSRAM Licht AG ("OSRAM") sowie für allgemeine Unternehmenszwecke
verwendet. Der Zeitpunkt und die Bedingungen für eine Platzierung der Anleihen
werden gegebenenfalls in Abhängigkeit von den Marktbedingungen festgelegt.
Neben der möglichen Platzierung der Anleihen ist ams in Vorbereitungen für den
Abschluss einer neuen Brückenfinanzierung mit einem Bankenkonsortium in Höhe von
bis zu EUR 750 Mio., die die bestehenden Brückenfinanzierungen ablöst.
Die beabsichtigte Platzierung der Anleihen und die geplante neue
Brückenfinanzierung dienen gemeinsam der Sicherstellung einer umfassenden
Finanzierung zur Umsetzung des BGAV sowie nachfolgender Schritte zur
Verwirklichung der vollständigen Integration von OSRAM. Im Einklang mit der
langfristigen Finanzierungsstrategie von ams und einem umsichtigen
Bilanzmanagement werden die oben genannten Transaktionen das Laufzeitprofil des
bestehenden Fremdkapitals ergänzen und die finanzielle Flexibilität von ams
maximieren.
Als Ergebnis einer sehr positiven Geschäftsentwicklung gibt ams zudem den Umsatz
des ams-Geschäfts ohne OSRAM für das 3. Quartal 2020 in Höhe von USD 564 Mio.
bekannt, der damit knapp unter dem oberen Ende der angegebenen Erwartungsspanne
liegt. Wie bereits angekündigt, wird ams die vollständigen konsolidierten
Ergebnisse für das 3. Quartal 2020 am 6. November 2020 veröffentlichen.
Eine Hinweisbekanntmachung zum Bericht des Vorstands über den Ausschluss der
Bezugsrechte im Zusammenhang mit der möglichen Platzierung der Anleihen, wie
nach österreichischem Recht erforderlich, wird am oder um Freitag, den 9.
Oktober 2020, im Amtsblatt der Wiener Zeitung veröffentlicht werden.
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Über ams
ams ist international führend in der Entwicklung und Herstellung von
hochwertigen Sensorlösungen. Unsere Mission ist es, die Welt mit Sensorlösungen
zu gestalten und so die nahtlose Verbindung zwischen Mensch und Technologie zu
ermöglichen.
Die Produkte von ams werden in Anwendungen eingesetzt, die höchste Präzision,
Empfindlichkeit und Genauigkeit, einen weiten Arbeitsbereich und äußerst
niedrigen Stromverbrauch erfordern. Das Produktportfolio umfasst Sensorlösungen,
Sensor-ICs sowie Schnittstellen und die damit verbundene Software für Kunden in
den Märkten Consumer, Mobilkommunikation, Industrie, Medizintechnik und
Automotive.
ams mit Hauptsitz in Österreich beschäftigt global rund 9.000 Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter und ist ein wichtiger Partner für mehr als 8.000 Kunden
weltweit. ams ist an der SIX Swiss Exchange börsennotiert (Tickersymbol: AMS).
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Diese Bekanntmachung darf weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten
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Securities Act befreit.
Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an Personen, die
(i) professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) der Financial Services and
Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen
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bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit hohem Eigenkapital, Vereine ohne
Rechtspersönlichkeit, etc. (alle diese Personen werden zusammen als "Relevante
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bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten
Personen unternommen.
In Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") richtet sich die
in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung von Wertpapieren
ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der Verordnung
(EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017
(Prospektverordnung) sind.
Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im EWR
oder im Vereinigten Königreich angeboten, verkauft oder anderweitig zur
Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen auch nicht angeboten, verkauft
oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet ein
"Kleinanleger" eine Person, die eine (oder mehrere) der folgenden ist: (i) ein
Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (11) der MIFID II; (ii) ein
Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der geänderten Fassung der
"Versicherungsvertriebsrichtlinie"), sofern dieser Kunde nicht als
professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (10) der MIFID II
gelten würde. Folglich wurde kein Basisinformationsblatt erstellt, das gemäß der
Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die "PRIIP-Verordnung") erforderlich ist, um die
Wandelschuldverschreibungen anzubieten oder zu verkaufen oder auf andere Weise
Kleinanlegern im EWR zur Verfügung zu stellen, und daher kann das Angebot oder
der Verkauf der Anleihen oder die anderweitige Zurverfügungstellung an
Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten Königreich gemäß der PRIIP-Verordnung
rechtswidrig sein.
Die Wandelschuldverschreibungen darf weder direkt noch indirekt in der Schweiz
im Sinne des Schweizer Finanzdienstleistungsgesetzes ("FIDLEG") öffentlich
angeboten werden und es wurde oder wird kein Gesuch um Zulassung der
Wandelschuldverschreibungen zum Handel an einem Handelsplatz (Börse oder
multilaterales Handelssystem) in der Schweiz gestellt. Diese Bekanntmachung
stellt weder einen Prospekt gemäss dem FIDLEG noch gemäss dem Schweizer
Obligationenrecht (in der unmittelbar vor Inkrafttreten des FIDLEG geltenden
Fassung) noch gemäss dem Kotierungsreglement der SIX Exchange Regulation oder
einem anderen Handelsplatz in der Schweiz dar.
Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot oder einen Erwerb der
Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer Rechtsordnung
erlauben würden, in der eine solche Maßnahme ungesetzlich wäre. Personen, in
deren Besitz diese Bekanntmachung gelangt, sind verpflichtet, sich über solche
Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten.
Diese Bekanntmachung stellt keine Empfehlung bezüglich der Platzierung dar.
Anleger sollten einen professionellen Berater bezüglich der Eignung der
Platzierung für die betreffende Person konsultieren.
Diese Bekanntmachung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Meinungen
und Prognosen in Bezug auf die erwarteten zukünftigen Ergebnisse des
Unternehmens enthalten ("zukunftsgerichtete Aussagen"). Diese
zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung von zukunftsgerichteter
Terminologie identifiziert werden, einschließlich der Begriffe "glaubt",
"schätzt", "geht davon aus", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird" oder
"sollte" oder jeweils deren negative oder andere Abweichungen oder vergleichbare
Terminologien. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Angelegenheiten,
die keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den
aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen der Führung des Unternehmens und
sind mit bedeutenden bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten
verbunden, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse,
Leistungen oder Ereignisse erheblich von den in solchen Aussagen ausgedrückten
oder implizierten Ergebnissen, Leistungen oder Ereignissen abweichen.
Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als Garantien für zukünftige
Leistungen oder Ergebnisse gelesen werden und sind nicht notwendigerweise genaue
Angaben darüber, ob solche Ergebnisse erzielt werden oder nicht. Alle hierin
enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt der
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Aussagen oder Schlussfolgerungen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren
oder neue Ereignisse oder Umstände widerzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu
korrigieren, die nach dem Datum dieser Bekanntmachung offensichtlich werden, sei
es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen
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Rückfragehinweis:
Moritz M. Gmeiner
Vice President Investor Relations
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Ende der Mitteilung euro adhoc
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Quelle: dpa-AFX