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17.11.2022 ‧ dpa-Afx

Dokumente zum Diesel-Skandal: DUH erneuert Kritik an Auto-Konzernen

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BMW

BERLIN (dpa-AFX) - Bisher unveröffentlichte Dokumente zeigen aus Sicht des Umwelt- und Verbraucherverbands Deutsche Umwelthilfe (DUH) noch einmal das Ausmaß des Diesel-Betrugs in der Autoindustrie - den Strafverfolgungsbehörden waren die Unterlagen eigenen Angaben zufolge schon bekannt. "Diese zeigen die aktive Rolle der Dieselkonzerne bei der Beauftragung der Betrugssoftware - trotz nachgewiesener Kenntnis über die rechtlichen Probleme", teilte der Verein am Donnerstag mit.

Die Dokumente protokollieren demnach Berichte an den Vorstand des Autozulieferers Bosch. Der Konzern war im Jahr 2019 aufgrund seiner Verwicklung in den Diesel-Skandal zu einem Bußgeld von 90 Millionen Euro verurteilt worden.

Den Protokollen zufolge führten die Bosch-Ingenieure im Oktober 2015 mehr als 40 verschiedene mögliche Funktionen der Abgasreinigung auf. Viele sind in den Dokumenten mit technischen Hinweisen versehen, die laut DUH nahelegen, dass Bosch über die mögliche illegale Nutzung dieser Funktionen durchaus Bescheid wusste. Zudem werden die Industriekunden genannt, die diese Funktionen verwendet haben - "faktisch alle Hersteller weltweit", wie die DUH weiter mitteilte.

Der zuerst bei Volkswagen bekanntgewordene Abgasskandal dreht sich um den Einsatz von Software-Funktionen in der Reinigung von Dieselabgasen, mit deren Hilfe die gemessenen Abgaswerte gegenüber den tatsächlich ausgestoßenen Emissionen geringer erscheinen sollten. In einigen Fällen wurden dabei illegale Programme entdeckt. Umstritten ist aber auch die rechtliche Grauzone rund um die sogenannten Thermofenster - also das Herunterregeln oder gar Abschalten der Abgasreinigung in bestimmten Temperaturbereichen, offiziell um Motorbauteile zu schützen.

Ob die Veröffentlichung der Dokumente erneut juristische Konsequenzen für die Branche nach sich zieht, ist fraglich. Der Staatsanwaltschaft Stuttgart zufolge lagen zumindest ihr die Unterlagen im Ermittlungsverfahren gegen Bosch im Jahr 2019 bereits vor. Entsprechend werde nun kein weiteres Verfahren eingeleitet, teilte die Behörde am Donnerstag auf Anfrage mit. Bosch selbst betonte: "Die angeführten Punkte sind nicht neu und allesamt aufgearbeitet."/maa/jap/dhu/cb/DP/men

Quelle: dpa-AFX

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