ZEAL Network SE: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
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DGAP Stimmrechtsmitteilung: ZEAL Network SE
ZEAL Network SE: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung
09.05.2022 / 11:45
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Durch Stimmrechtsmitteilung vom 14. April 2022 hat Oliver Jaster gemäß §§ 37
Abs. 1, 33 Abs. 1, 34 Abs. 2 WpHG unter anderem für das Tochterunternehmen
MAX Automation SE mitgeteilt, dass der von der MAX Automation SE erworbene
Stimmrechtsanteil an der ZEAL Network SE die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %,
15 %, 20 %, 25 % und 30 % überschritten hat. Dabei haben Stimmrechte aus der
MAX Automation SE gehörenden Aktien der ZEAL Network SE die Schwellen von 3
% und 5 % überschritten. Daneben werden der MAX Automation SE gemäß § 34
Abs. 2 WpHG Stimmrechte aus Aktien der ZEAL Network SE zugerechnet, so dass
auch die Schwellen von 10 %, 15 %, 20 %, 25 % und 30 % überschritten wurden.
Vor diesem Hintergrund teilen die Mitteilenden Unternehmen der ZEAL Network
SE hiermit gemäß § 43 Abs. 1 WpHG Folgendes mit:
1. Mit dem Erwerb von uns verfolgte Ziele
a) Der Erwerb der Stimmrechte an der ZEAL Network SE dient grundsätzlich der
Umsetzung strategischer Ziele der MAX Automation SE, wobei der Verkauf von
Aktien auch zur Erzielung von Handelsgewinnen nicht ausgeschlossen wird.
b) Es besteht keine Absicht der MAX Automation SE, innerhalb der nächsten
zwölf Monate weitere Stimmrechte an der ZEAL Network SE durch Erwerb oder
auf sonstige Weise zu erlangen.
c) Als Mitglied der Günther-Gruppe strebt die MAX Automation SE an, dass die
Günther-Gruppe im Aufsichtsrat der ZEAL Network SE weiterhin in einem im
Hinblick auf ihre Beteiligung an der Gesellschaft angemessenen Umfang
vertreten ist. Darüber hinaus strebt die MAX Automation SE keine
Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und
Aufsichtsorganen der ZEAL Network SE an.
d) Die MAX Automation SE strebt keine wesentliche Änderung der
Kapitalstruktur der ZEAL Network SE, insbesondere im Hinblick auf das
Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie die Dividendenpolitik an.
2. Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel
Der Erwerb der Stimmrechte aus der MAX Automation SE gehörenden Aktien der
ZEAL Network SE erfolgte im Weg der Sacheinlage gegen Kapitalerhöhung der
MAX Automation SE aus genehmigtem Kapital. Die übrigen Stimmrechte werden
der MAX Automation SE gemäß § 34 Abs. 2 WpHG zugerechnet. Für den Erwerb
wurden somit weder Eigen- noch Fremdmittel verwendet.
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09.05.2022 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: ZEAL Network SE
Straßenbahnring 11
20251 Hamburg
Deutschland
Internet: www.zealnetwork.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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1347039 09.05.2022
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Quelle: dpa-AFX