Ströer SE & Co. KGaA: Veröffentlichung gemäß §§ 40 Abs. 1, 43 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
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DGAP Stimmrechtsmitteilung: Ströer SE & Co. KGaA
Ströer SE & Co. KGaA: Veröffentlichung gemäß §§ 40 Abs. 1, 43 WpHG mit dem
Ziel der europaweiten Verbreitung
04.12.2020 / 19:45
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Die Ströer SE & Co. KGaA hat am 2. Dezember 2020 von der APMC
Beteiligungs-Stiftung, Liechtenstein, unter Bezugnahme auf die
Stimmrechtsmitteilung gemäß § 33 Abs. 1 S. 1 WpHG vom 26. November 2020 die
nachfolgende Mitteilung gemäß § 43 Abs. 1 WpHG erhalten:
'Gemeinsam mit der Mitteilung nach § 33 Abs. 1 WpHG teilen wir Ihnen mit,
dass der von uns gehaltene Stimmrechtsanteil an der Ströer SE & Co. KGaA mit
Sitz in der Ströer-Allee 1, 50999 Köln am 26. November 2020 die Schwelle von
10 %, 15 %, 20 %, 25 % und 30 % überschritten hat und der gesamte
Stimmrechtsanteil nun 41,75 %, mithin 23.620.191 Stimmrechte, beträgt.
Vor diesem Hintergrund teilen wir Ihnen entsprechend § 43 Abs. 1 WpHG
Folgendes mit:
1. Mit dem Erwerb verfolgte Ziele:
a. Der Erwerb von Stimmrechten an der Ströer SE & Co. KGaA erfolgte durch
die Beteiligung der APMC Beteiligungs-Stiftung an einem Poolvertrag. Die im
Poolvertrag gebündelten Stimmrechte an der Ströer SE & Co. KGaA, die von
Herrn Udo Müller, Herrn Dirk Ströer, der APM Media GmbH & Co. KG, der LION
Media GmbH & Co. KG und der Delphi Beteiligungsgesellschaft mbH gehalten
werden, werden der APMC Beteiligungs-Stiftung nach § 34 Abs. 2 WpHG
zugerechnet. Die APMC Beteiligungs-Stiftung verfolgt keine strategischen
Ziele, die Beteiligung dient auch nicht der Erzielung von Erträgen aus
Ausschüttungen der Ströer SE & Co. KGaA.
b. Es besteht keine Absicht seitens der APMC Beteiligungs-Stiftung,
innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte der Ströer SE & Co.
KGaA durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
c. Die APMC Beteiligungs-Stiftung strebt keine Einflussnahme auf die
Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Ströer SE &
Co. KGaA an.
d. Die APMC Beteiligungs-Stiftung strebt keine wesentliche Änderung der
Kapitalstruktur der Ströer SE & Co. KGaA, insbesondere im Hinblick auf das
Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie die Dividendenpolitik, an.
2. Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel:
Der Erwerb von Stimmrechten an der Ströer SE & Co. KGaA erfolgte durch
Zurechnung der Stimmrechtsanteile der Mitglieder des Poolvertrags gem. § 34
Abs. 2 WpHG. Hinsichtlich des Erwerbs von Stimmrechten der Ströer SE & Co.
KGaA wurden von der APMC Beteiligungs-Stiftung weder Fremd- noch Eigenmittel
aufgewendet.'
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04.12.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Ströer SE & Co. KGaA
Ströer Allee 1
50999 Köln
Deutschland
Internet: www.stroeer.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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1153051 04.12.2020
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Quelle: dpa-AFX