InVision AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
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DGAP Stimmrechtsmitteilung: InVision AG
InVision AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung
04.11.2021 / 14:06
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein
Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Herr Norman Rentrop, Deutschland hat uns gemäß § 43 Abs. 1 WpHG am
02.11.2021 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung der
10%-Schwelle oder einer höheren Schwelle vom 25.10.2021 über Folgendes
informiert:
* Die Investition dient der Erzielung von Handelsgewinn.
* Der Meldepflichtige beabsichtigt innerhalb der nächsten zwölf Monate
weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
* Der Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von
Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Emittenten an.
* Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der
Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das
Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik
an.
* Hinsichtlich der Herkunft der Mittel handelt es sich zu 100% um
Eigenmittel, die der Meldepflichtige zur Finanzierung des Erwerbs der
Stimmrechte eingesetzt hat.
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04.11.2021 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: InVision AG
Speditionstraße 5
40221 Düsseldorf
Deutschland
Internet: www.ivx.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Quelle: dpa-AFX