HENSOLDT AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
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DGAP Stimmrechtsmitteilung: HENSOLDT AG
HENSOLDT AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung
20.01.2022 / 16:50
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Die Leonardo S.p.A., Rom, Italien hat uns gemäß § 43 Abs. 1 WpHG am
20.01.2022 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung der
10%-Schwelle oder einer höheren Schwelle vom 03.01.2022 über Folgendes
informiert:
* Die Investition dient der Umsetzung strategischer Ziele.
* Der Meldepflichtige beabsichtigt nicht innerhalb der nächsten zwölf
Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu
erlangen.
* Der Meldepflichtige strebt eine Einflussnahme auf die Besetzung von
Verwaltungs-, Leitungs- und/oder Aufsichtsorganen des Emittenten an.
* Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der
Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das
Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik
an.
* Hinsichtlich der Herkunft der Mittel handelt es sich um Eigenmittel, die
der Meldepflichtige zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte
eingesetzt hat.
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20.01.2022 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: HENSOLDT AG
Willy-Messerschmitt-Straße 3
82024 Taufkirchen
Deutschland
Internet: www.hensoldt.net
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Quelle: dpa-AFX