Henkel AG & Co. KGaA: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
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DGAP Stimmrechtsmitteilung: Henkel AG & Co. KGaA
Henkel AG & Co. KGaA: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel
der europaweiten Verbreitung
04.03.2021 / 11:21
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Düsseldorf, 4. März 2021
Der Henkel AG & Co. KGaA, Düsseldorf, ist mitgeteilt worden, dass der
Stimmrechtsanteil der Mitglieder des Aktienbindungsvertrags der Familie
Henkel zum 1. März 2021 insgesamt 61,56% der Stimmrechte (159.942.629
Stimmen) an der Henkel AG & Co. KGaA (ISIN DE0006048408) beträgt und
gehalten wird von
- 141 Mitgliedern der Familien der Nachfahren des Unternehmensgründers Fritz
Henkel,
- 18 von Mitgliedern dieser Familien gegründeten Stiftungen,
- drei von Mitgliedern dieser Familien gegründete Trust,
- zwei von Mitgliedern dieser Familien gegründeten Gesellschaften mit
beschränkter Haftung und zwölf GmbH & Co. KG's,
aufgrund eines Aktienbindungsvertrages gemäß § 34 Abs. 2 WpHG, wobei die von
den zwei Gesellschaften mit beschränkter Haftung und zwölf GmbH & Co KG's
gehaltenen Anteile in Höhe von insgesamt 15,89% der Stimmrechte (41.284.284
Stimmen) den Mitgliedern der Familie, die diese Gesellschaften
kontrollieren, auch nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet werden.
Für kein Mitglied des Aktienbindungsvertrags besteht, auch bei Hinzurechnung
der mit Nießbrauchverträgen ausdrücklich eingeräumten Stimmrechte, die
Verpflichtung zur Mitteilung des Erreichens bzw. Überschreitens der Schwelle
von 3% oder mehr der Stimmrechtsanteile an der Henkel AG & Co. KGaA.
Bevollmächtigte der Mitglieder des Aktienbindungsvertrages der Familie
Henkel ist Frau Dr. Simone Bagel-Trah, Deutschland.
(Letzte Meldung: 30. April 2020)
Henkel AG & Co. KGaA
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04.03.2021 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Henkel AG & Co. KGaA
Henkel Str. 67
40191 Düsseldorf
Deutschland
Internet: www.henkel.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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1173149 04.03.2021
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Quelle: dpa-AFX