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11.12.2020 ‧ dpa-Afx

DGAP-Stimmrechte: E.ON SE (deutsch)

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E.ON SE: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

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DGAP Stimmrechtsmitteilung: E.ON SE
E.ON SE: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung

11.12.2020 / 11:03
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein
Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Am 9. Dezember 2020 hat uns die RWE Aktiengesellschaft folgendes mitgeteilt:
'[...] mit Stimmrechtsmitteilung vom 9. Dezember 2020 hat die RWE
Aktiengesellschaft, Essen, (nachfolgend 'RWE') mitgeteilt, dass sie über
ihre hundertprozentige Tochtergesellschaft GBV Zweiunddreißigste
Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung mbH, Essen, (nachfolgend 'GBV 32')
mittelbar 15% der Stimmrechte an der E.ON SE hält. Bisher wurde die
Beteiligung der RWE an der E.ON SE mittelbar über ihre hundertprozentige
Tochtergesellschaft GBV Vierunddreißigste Gesellschaft für
Beteiligungsverwaltung mbH, Essen, (nachfolgend 'GBV 34') gehalten.

Hiermit teilen wir im Namen der RWE sowie der GBV 32 nach § 43 Abs. 1 Satz 3
WpHG folgendes mit:

1. Der Erwerb der Stimmrechte durch die GBV 32 erfolgte im Wege der
Gesamtrechtsnachfolge durch Wirksamwerden der Verschmelzung der GBV 34
als übertragende Gesellschaft auf die GBV 32 als übernehmende
Gesellschaft mit Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister der GBV
32 am 8. Dezember 2020. Der Erwerb der Stimmrechte dient damit nicht der
Umsetzung strategischer Ziele oder der Erzielung von Handelsgewinnen.
Vielmehr sieht RWE die Beteiligung an der E.ON SE weiterhin als
Finanzbeteiligung an und behält sich vor, Teile der Beteiligung unter
Berücksichtigung der diesbezüglichen Beschränkungen in der zwischen RWE
und E.ON abgeschlossenen lnvestorenvereinbarung zu veräußern.

2. RWE beabsichtigt nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere
Stimmrechte an der E.ON SE zu erwerben.

3. Der Vorstandsvorsitzende der RWE, Herr Dr. Rolf Martin Schmitz, ist
Mitglied des Aufsichtsrats der E.ON SE und für eine Amtszeit bis zum
Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2023 der E.ON SE gewählt.
Darüber hinaus strebt RWE keine weitere Einflussnahme auf die Besetzung
des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats der E.ON SE an.

4. RWE strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der E.ON SE
insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und
Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.

Im Hinblick auf den Erwerb der Stimmrechte durch die GBV 32 teilen wir gemäß
§ 43 Abs. 1 Satz 4 WpHG ferner mit, dass eine Finanzierung des Erwerbs durch
Eigen- oder Fremdmittel nicht erforderlich war. Die Aktien an der E.ON SE
sind im Wege der Gesamtrechtsnachfolge durch Verschmelzung ohne
Anteilsgewährung gemäß § 54 Abs. 1 Satz 3 UmwG der GBV 34 als übertragende
Gesellschaft auf die GBV 32 als übernehmende Gesellschaft übergegangen.'

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11.12.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: E.ON SE
Brüsseler Platz 1
45131 Essen
Deutschland
Internet: www.eon.com

Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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1154524 11.12.2020

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Quelle: dpa-AFX

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