ENCAVIS AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
^
DGAP Stimmrechtsmitteilung: ENCAVIS AG
ENCAVIS AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung
08.04.2022 / 22:36
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein
Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Die PELABA CONSULT GmbH, Neubiberg, Deutschland hat uns gemäß § 43 Abs. 1
WpHG am 29.03.2022 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung
der 10%-Schwelle oder einer höheren Schwelle vom 29.03.2022 über Folgendes
informiert:
* Die Investition dient der Umsetzung strategischer Ziele.
* Der Meldepflichtige beabsichtigt nicht innerhalb der nächsten zwölf
Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu
erlangen.
* Der Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von
Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Emittenten an.
* Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der
Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das
Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik
an.
* Hinsichtlich der Herkunft der Mittel handelt es sich zu 100% um
Eigenmittel, die der Meldepflichtige zur Finanzierung des Erwerbs der
Stimmrechte eingesetzt hat.
---------------------------------------------------------------------------
08.04.2022 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: ENCAVIS AG
Große Elbstraße 59
22767 Hamburg
Deutschland
Internet: https://www.encavis.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------
1324519 08.04.2022
°
Quelle: dpa-AFX