Cherry AG: Veröffentlichung gemäß § 43 Abs. 2 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
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DGAP Stimmrechtsmitteilung: Cherry AG
Cherry AG: Veröffentlichung gemäß § 43 Abs. 2 WpHG mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung
03.09.2021 / 14:18
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Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Die Genui GmbH, Hamburg, Deutschland hat uns gemäß § 43 Abs. 1 WpHG am
16.08.2021 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung der
10%-Schwelle oder einer höheren Schwelle vom 10.08.2021 über Folgendes
informiert:
* Die Investition dient der Erzielung von Handelsgewinn.
* Der Meldepflichtige beabsichtigt nicht innerhalb der nächsten zwölf
Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu
erlangen.
* Der Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von
Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Emittenten an.
* Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der
Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das
Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik
an.
* Hinsichtlich der Herkunft der Mittel handelt es sich zu 100% um
Eigenmittel, die der Meldepflichtige zur Finanzierung des Erwerbs der
Stimmrechte eingesetzt hat.
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03.09.2021 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Cherry AG
Einsteinstr. 174
81677 München
Deutschland
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Quelle: dpa-AFX