bet-at-home.com AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
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DGAP Stimmrechtsmitteilung: bet-at-home.com AG
bet-at-home.com AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung
22.07.2022 / 11:01
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Veröffentlichung gemäß §§ 43 Abs. 2, 40 Abs. 1 WpHG
Die FL Entertainment N.V., Amsterdam, Niederlande, hat uns gemäß § 43 Abs. 1
WpHG am 19.07.2022 folgendes mitgeteilt (unter Bezugnahme auf die
Stimmrechtsmitteilung von Herrn Stéphane Courbit vom 1. Juli 2022
(freiwillige Konzernmitteilung gemäß §§ 33, 34, 37 WpHG mit
Schwellenberührung am 30. Juni 2022 nur auf Tochtergesellschaftsebene,
nämlich bei der FL Entertainment B.V.)):
Die FL Entertainment B.V. - nach zwischenzeitlichem Rechtsformwechsel
nunmehr FL Entertainment N.V. - erwarb am 30. Juni 2022 im Rahmen einer
gruppeninternen Umstrukturierung beherrschenden Einfluss auf die Betclic
Everest Group S.A.S., die wiederum unmittelbar 53,90 Prozent der
stimmberechtigten Aktien an der bet-at-home.com AG hält.
Vor diesem Hintergrund teilte die gemäß § 43 Abs. 1 WpHG meldepflichtige FL
Entertainment N.V. (die "Meldepflichtige") aufgrund des mittelbaren
Überschreitens der Schwelle von 10 Prozent oder mehr der Stimmrechte aus
Aktien der bet-at-home.com AG Folgendes mit:
1. Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele (§ 43 Abs. 1 Satz 3 WpHG)
a) Der mittelbare Erwerb der Stimmrechte an der bet-at-home.com AG durch die
Meldepflichtige erfolgte im Rahmen einer gruppeninternen Umstrukturierung.
Der durch die Unternehmensgruppe mit der Beteiligung an der bet-at-home.com
AG verfolgte Zweck liegt weiterhin in der Umsetzung langfristiger
strategischer Ziele und nicht in der Erzielung von Handelsgewinnen. Diese
strategischen Ziele haben sich durch die gruppeninterne Umstrukturierung
nicht geändert.
b) Es besteht derzeit keine Absicht der Meldepflichtigen, innerhalb der
nächsten zwölf Monaten weitere Stimmrechte an der bet-at-home.com AG durch
Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. Dies schließt jedoch nicht aus,
dass die Meldepflichtige ihre derzeitige Absicht ändert und aufgrund der
geänderten Absicht zukünftig Aktien der bet-at-home.com AG erwirbt.
c) Die Unternehmensgruppe, der die Meldepflichtige (ebenso, wie die Betclic
Everest Group S.A.S. als unmittelbare Mehrheitsaktionärin der
bet-at-home.com AG) angehört, ist bereits im Aufsichtsrat der
bet-at-home.com AG vertreten. Sie strebt auch in Zukunft eine der Bedeutung
ihrer Beteiligung entsprechende Repräsentation im Aufsichtsrat und in diesem
Zusammenhang sowie aufgrund ihrer Beteiligungshöhe auch weiterhin eine
Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und
Aufsichtsorganen der bet-at-home.com AG an.
d) Die Meldepflichtige strebt derzeit keine wesentlichen Änderungen der
Kapitalstruktur der bet-at-home.com AG, insbesondere im Hinblick auf das
Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie die Dividendenpolitik an.
2. Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 43 Abs.
1 Satz 4 WpHG)
Da der mittelbare Erwerb von Stimmrechten an der bet-at-home.com AG durch
die Meldepflichtige aus einer gruppeninternen Umstrukturierung resultiert,
wurden keine neuen Mittel für den Erwerb der Stimmrechte an der
bet-at-home.com AG eingesetzt. Zur Finanzierung einzelner Zwischenschritte
im Rahmen der Umstrukturierung hat die Meldepfichtige sowohl Eigen- als auch
Fremdmittel eingesetzt.
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22.07.2022 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: bet-at-home.com AG
Tersteegenstrasse 30
40474 Düsseldorf
Deutschland
Internet: www.bet-at-home.ag
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Quelle: dpa-AFX