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DGAP-News: windeln.de SE: Erneute Verlängerung der Bezugsfrist für das laufende Bezugsangebot bis zum 4. Juli 2022 (deutsch)

DGAP-News: windeln.de SE: Erneute Verlängerung der Bezugsfrist für das laufende Bezugsangebot bis zum 4. Juli 2022 (deutsch)
Nakiki SE -%
07.06.2022 ‧ dpa-Afx

windeln.de SE: Erneute Verlängerung der Bezugsfrist für das laufende Bezugsangebot bis zum 4. Juli 2022

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DGAP-News: windeln.de SE / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
windeln.de SE: Erneute Verlängerung der Bezugsfrist für das laufende
Bezugsangebot bis zum 4. Juli 2022

07.06.2022 / 12:39
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NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG
INNERHALB DER BZW. IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN,
KANADA ODER JAPAN ODER INNERHALB EINER BZW. IN EINE SONSTIGE RECHTSORDNUNG
BESTIMMT, IN DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG UNZULÄSSIG
WÄRE

Erneute Verlängerung der Bezugsfrist für das laufende Bezugsangebot bis zum
4. Juli 2022

München, 7. Juni 2022: Der Vorstand der windeln.de SE ("windeln.de" oder
"Gesellschaft"; ISIN DE000WNDL300 und DE000WNDL318) hat heute mit Zustimmung
des Aufsichtsrats beschlossen, die bislang bis zum 8. Juni 2022
(einschließlich) laufende Frist zur Ausübung der Bezugsrechte aus dem durch
Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 30. März 2022 veröffentlichten
Bezugsangebot im Zusammenhang mit der laufenden Kapitalerhöhung auf Basis
des Beschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung vom 28. Januar 2022
bis zum 4. Juli 2022 (einschließlich) zu verlängern.

Grund für die erneute Fristverlängerung sind die fortdauernden
Eindämmungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie in der
Volksrepublik China. Zwei Investoren hatten sich im Rahmen von verbindlichen
Verpflichtungsvereinbarungen im Vorfeld der laufenden Kapitalerhöhung
gegenüber der Gesellschaft dazu verpflichtet, Neue Aktien im Gegenwert von
bis zu insgesamt EUR 5,5 Millionen im Rahmen der Kapitalerhöhung zu erwerben
("Verpflichtungsvereinbarungen"). Das Management dieser Investoren ist in
der Volksrepublik China ansässig. Ungeachtet der seit dem 1. Juni 2022
geltenden Lockerungen bestimmter Eindämmungsmaßnahmen sehen sich die
Investoren aufgrund fortbestehender Einschränkungen nach eigenen Angaben
derzeit nicht in der Lage, ihre Verpflichtungen in dem zuletzt vorgesehenen
zeitlichen Rahmen zu erfüllen.

Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft erwarten ohne die Erfüllung der
beiden Verpflichtungsvereinbarungen im Rahmen der Kapitalerhöhung keine
ausreichende Nachfrage, um den zusätzlichen Finanzierungsbedarf der
Gesellschaft in den Geschäftsjahren 2022 und 2023 zu decken. Die zeitliche
Verschiebung soll es diesen Investoren ermöglichen, ihren Verpflichtungen
zum Erwerb der neuen Aktien im Gegenwert von bis EUR 5,5 Millionen
nachzukommen.

Um alle potentiellen Investoren gleich zu behandeln und auch den bestehenden
Aktionären die Möglichkeit zu geben, während der verlängerten Frist ihre
Bezugsrechte auszuüben, soll die Bezugsfrist entsprechend verlängert werden.
Auch die Frist für die Ausübung des im Rahmen der
Bezugsrechtskapitalerhöhung gewährten Mehrbezugsrechts wird entsprechend
verlängert.

Weitere Informationen zur verlängerten Bezugsfrist, zur Kapitalerhöhung und
insbesondere auch zu Risikohinweisen im Zusammenhang mit einer Investition
in die im Rahmen des Bezugsangebots angebotenen neuen Aktien der
Gesellschaft finden Sie in dem am 30. März 2022 im Bundesanzeiger
veröffentlichten Bezugsangebot, den beiden vorherigen am 13. April 2022 und
am 11. Mai 2022 im Bundesanzeiger veröffentlichten Bekanntmachungen über
Verlängerungen der Bezugsfrist sowie in der weiteren Bekanntmachung über die
Verlängerung der Bezugsfrist, welche voraussichtlich am 8. Juni 2022 im
Bundesanzeiger veröffentlicht werden wird. Die vorgenannten
Veröffentlichungen sind auch auf der Website der windeln.de SE
(www.corporate.windeln.de) verfügbar bzw. werden dort verfügbar sein.

Wichtige Hinweise

Diese Bekanntmachung ist nicht zur direkten oder indirekten Veröffentlichung
oder Verbreitung innerhalb bzw. in die Vereinigten Staaten von Amerika (die
"Vereinigten Staaten") bestimmt. Diese Bekanntmachung stellt kein Angebot
zum Verkauf von Wertpapieren in die Vereinigten Staaten dar. Die hierin
genannten Wertpapiere sind und werden nicht unter dem U.S. Securities Act
von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert
worden und dürfen in den Vereinigten Staaten nur unter Nutzung einer
Ausnahmeregelung von den Registrierungspflichten des Securities Act verkauft
oder zum Verkauf angeboten werden. Es findet kein öffentliches Angebot von
Wertpapieren in den Vereinigten Staaten statt.

Diese Bekanntmachung enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen,
die die windeln.de SE betreffen. Diese spiegeln die nach bestem Wissen
vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen des Managements der windeln.de SE
zum Datum dieser Bekanntmachung wider und beinhalten bestimmte Risiken,
Unsicherheiten und sonstige Faktoren. Sollten sich die den Annahmen der
Gesellschaft zugrunde liegenden Verhältnisse ändern, so kann dies dazu
führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Maßnahmen von den implizit
oder ausdrücklich erwarteten Ergebnissen und Maßnahmen wesentlich abweichen.
In Anbetracht dieser Risiken, Unsicherheiten sowie anderer Faktoren sollten
sich Empfänger dieser Bekanntmachung nicht unangemessen auf diese
zukunftsgerichteten Aussagen verlassen. Die windeln.de SE übernimmt keine
Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben oder zu
aktualisieren, um zukünftiges Geschehen oder Entwicklungen widerzuspiegeln.

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07.06.2022 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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Fax: 089 / 416 17 15-11
E-Mail: investor.relations@windeln.de
Internet: www.windeln.de
ISIN: DE000WNDL300
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Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
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1370113 07.06.2022

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Quelle: dpa-AFX

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