Vita 34 AG: Veröffentlichung nach § 109 Absatz 2 Satz 1 WpHG
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Vita 34 AG: Veröffentlichung nach § 109 Absatz 2 Satz 1 WpHG
16.06.2021 / 15:00
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VITA 34 AG
Leipzig
ISIN DE000A0BL849 / WKN A0BL84
Veröffentlichung nach § 109 Absatz 2 Satz 1 WpHG
Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass der
Jahresabschluss und der Konzernabschluss zum Abschlussstichtag 31.12.2019
der Vita 34 AG, Leipzig, fehlerhaft sind:
1. In der Bilanz des Konzernabschlusses zum 31.12.2019 sind die
Vertragsverbindlichkeiten (14,4 Mio. EUR; 24% der Bilanzsumme) deutlich zu
niedrig und das Eigenkapital deutlich zu hoch ausgewiesen. In der Bilanz des
Jahresabschlusses zum 31.12.2019 sind der passive Rechnungsabgrenzungsposten
(7,0 Mio. EUR; 18% der Bilanzsumme) deutlich zu niedrig und das Eigenkapital
deutlich zu hoch ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2019 und auch in den
vorangegangenen Geschäftsjahren wurden die Transaktionspreise aus
Mehrkomponentenvereinbarungen jeweils mit einem zu hohen Erlösanteil auf die
zu Vertragsbeginn als Umsatz zu erfassende Leistungsverpflichtung
"Erstellung eines Stammzellendepots" und mit einem zu niedrigen Erlösanteil
auf die zunächst als Vertragsverbindlichkeit abzugrenzende
Leistungsverpflichtung "künftige Lagerung über 25 bzw. 50 Jahre" allokiert.
Die im Konzernabschluss vorgenommene Aufteilung der Transaktionspreise
verstößt gegen IFRS 15.74, wonach diese auf Basis der relativen
Einzelveräußerungspreise auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen
aufzuteilen sind. Die im Jahresabschluss vorgenommene Aufteilung der
Transaktionspreise verstößt gegen das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr.
4 zweiter Halbsatz HGB).
2. In der Konzernbilanz zum 31.12.2019 sind die immateriellen Vermögenswerte
(18,5 Mio. EUR; 30% der Bilanzsumme) und das Eigenkapital zu hoch ausgewiesen.
Erworbene Kundenverträge wurden im Geschäftsjahr 2019 und in den
vorangegangenen Geschäftsjahren mit zu geringen Beträgen abgeschrieben, da
diese über Zeitraume zwischen 23 und 28 Jahren linear abgeschrieben werden,
obwohl im Rahmen der Zugangsbewertung dieser Verträge eine deutlich kürzere
Laufzeit der Verträge erwartet wurde.
Die erfassten Abschreibungsbeträge verstoßen gegen IAS 38.97, wonach
immaterielle Vermögenswerte mit einer begrenzten Nutzungsdauer planmäßig
über die Nutzungsdauer abzuschreiben sind.
Leipzig, den 14.06.2021
Vita 34 AG
Der Vorstand
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04103 Leipzig
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ISIN: DE000A0BL849
WKN: A0BL84
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Quelle: dpa-AFX