Veganz legt endgültigen Angebotspreis für Börsengang auf EUR 87,00 je Aktie fest
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Veganz legt endgültigen Angebotspreis für Börsengang auf EUR 87,00 je Aktie
fest
03.11.2021 / 18:50
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NICHT ZUR VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER FREIGABE, DIREKT ODER INDIREKT,
IN ODER NACH DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN
ODER EINER ANDEREN GERICHTSBARKEIT, IN DER DIE VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG
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BITTE BEACHTEN SIE DEN WICHTIGEN HINWEIS AM ENDE DIESER BEKANNTMACHUNG.
Veganz legt endgültigen Angebotspreis für Börsengang auf EUR 87,00 je Aktie
fest
- Endgültiger Angebotspreis auf EUR 87,00 je Aktie festgelegt, daraus ergibt
sich ein Gesamtvolumen des Börsengangs von rund EUR 47,6 Mio.
- Bruttoemissionserlöse für Veganz belaufen sich auf rund EUR 33,8 Mio.
- Nettoemissionserlöse sollen primär für den Aufbau des neuen
Produktionsstandortes in der Nähe von Berlin sowie Investitionen in das
weitere organische und anorganische Wachstum, z.B. für Forschung und
Entwicklung, Ausbau des Außendienstes, Marketing und die weitere Expansion
in ausgewählte europäische Länder verwendet werden.
- Erster Handelstag an der Frankfurter Wertpapierbörse (Segment Scale)
voraussichtlich am oder um den 10. November 2021
Berlin, 3. November 2021 - Die Veganz Group AG ("Gesellschaft" oder "Veganz")
(International Securities Identification Number (ISIN) DE000A3E5ED /
Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN) A3E5ED / Börsenkürzel VEZ), das Berliner
Unternehmen für rein pflanzliche/vegane Lebensmittel mit Deutschlands
innovativster Lebensmittelmarke 2021 [1], hat den endgültigen Angebotspreis
für seinen Börsengang ("Börsengang") auf EUR 87,00 je Aktie festgelegt.
Alle angebotenen 547.120 auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne
Nennbetrag (Stückaktien) der Gesellschaft ("Aktien") wurden im Rahmen des
Börsengangs bei Investoren platziert, davon 388.733 neue Aktien aus einer
Kapitalerhöhung, 87.024 bestehende Aktien aus dem Bestand der veräußernden
Aktionäre sowie 71.363 bestehende Aktien aus dem Bestand der verleihenden
Aktionäre im Zusammenhang mit einer Mehrzuteilung. Das Gesamtvolumen des
Börsengangs beläuft sich daher auf rund EUR 47,6 Mio. und impliziert eine
Marktkapitalisierung der Gesellschaft von rund EUR 106,4 Mio., jeweils
basierend auf dem endgültigen Angebotspreis von EUR 87,00 je Aktie. Nach
Abschluss des Börsengangs wird der erwartete Streubesitz bei vollständiger
Ausübung der Greenshoe-Option rund 67 % betragen.
Veganz erwartet Bruttoemissionserlöse aus dem Verkauf der neuen Aktien im
Rahmen des Börsengangs in Höhe von rund EUR 33,8 Mio. Veganz beabsichtigt,
die Nettoemissionserlöse primär für den Aufbau des neuen
Produktionsstandortes in der Nähe von Berlin sowie Investitionen in das
weitere organische und anorganische Wachstum zu verwenden, z.B. für
Forschung und Entwicklung, den Ausbau des Außendienstes, Marketing und die
weitere Expansion in ausgewählte europäische Länder.
"Wir sind stolz, dass wir den ersten 'veganen Börsengang' in Deutschland
realisiert haben. Die gute Resonanz und hohe Nachfrage der Investoren
spiegeln die Attraktivität unseres Geschäftsmodells wider und unterstreichen
das Vertrauen in unsere Fähigkeit, das Zukunftspotenzial des veganen
Wachstumsmarktes erschließen zu können. Als Pionier der veganen
Lebensmittelindustrie mit Deutschlands innovativster Lebensmittelmarke im
Jahr 2021 und als Europas einziger Multi-Category-Anbieter von rein
pflanzlichen Lebensmitteln [2] sind wir sehr zuversichtlich, unsere
Wachstumspläne umzusetzen und das Marktpotenzial voll auszuschöpfen",
reflektiert Jan Bredack, Gründer und CEO von Veganz.
Der erste Handelstag der Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse
(Scale-Segment) wird voraussichtlich am oder um den 10. November 2021 sein.
Die buchmäßige Lieferung der im Rahmen des Börsengangs platzierten Aktien
gegen Zahlung des endgültigen Angebotspreises wird voraussichtlich am oder
um den 10. November 2021 erfolgen.
Die Gesellschaft und wesentliche Altaktionäre (mit einer Beteiligung von
2.000 oder mehr Aktien vor dem Börsengang) haben sich zu einer Sperrfrist
(Lock-Up) von zwölf (12) Monaten verpflichtet. Jan Bredack,
Vorstandsvorsitzender (CEO) von Veganz, der vor dem Börsengang 26,3 % der
Aktien hielt [3], stimmte einer Sperrfrist (Lock-Up) von 36 Monaten zu, was
sein starkes Engagement und seine Überzeugung einer positiven
Unternehmensentwicklung unterstreicht.
M.M.Warburg & CO agiert als Sole Global Coordinator und Sole Bookrunner und
die Quirin Privatbank als Co-Lead Manager. Die Noerr
Partnerschaftsgesellschaft mbB fungiert als Transaction Counsel und ACXIT
Capital Partners als IPO-Berater.
Kontakt:
cometis AG
Claudius Krause
Telefon: 0611 205855 28
Mail: investorrelations@veganz.de
Über Veganz:
Veganz - Good for you, better for everyone - ist die Marke für
pflanzenbasierte Lebensmittel. Gegründet 2011 in Berlin, wurde Veganz als
die europäische vegane Supermarktkette bekannt. Mit einer bunten und
lebensbejahenden Unternehmensphilosophie gelang es Veganz, die vegane Nische
aufzubrechen und den pflanzlichen Ernährungstrend auf dem Markt zu
etablieren. Das aktuelle Produktportfolio umfasst rund 120 Produkte (101
aktive Produkte per 30. September 2021) in 17 Kategorien und ist in mehr als
der Hälfte aller europäischen Länder und weltweit in 22.264 Verkaufsstellen
(POS) per 30. Juni 2021 erhältlich, ohne die drei Veganz-eigenen Filialen in
Berlin, Deutschland. Darüber hinaus wird das Veganz-Produktportfolio
kontinuierlich um hochwertige, innovative Artikel erweitert und die
nachhaltige Wertschöpfungskette stetig verbessert. Für dieses Engagement
wurde Veganz in einem exklusiven Handelsblatt-Ranking 2021 als einziges
deutsches Unternehmen unter die Top 3 der innovativen Marken und zur
innovativsten Lebensmittelmarke Deutschlands gewählt.
WICHTIGER HINWEIS
Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika
(einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen, jedes Bundesstaates der
Vereinigten Staaten und des District of Columbia, "Vereinigte Staaten"),
Australien, Kanada, Japan oder einer anderen Jurisdiktion, in der die
Veröffentlichung, Verteilung oder Freigabe rechtswidrig wäre,
veröffentlicht, verteilt oder freigegeben werden. Diese Mitteilung enthält
kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren und stellt auch keine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Aktien oder anderen Wertpapieren der
Gesellschaft ("Wertpapiere") in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada,
Japan oder einer anderen Rechtsordnung dar, in der ein solches Angebot oder
eine solche Aufforderung rechtswidrig ist. Die Aktien oder sonstigen
Wertpapiere dürfen nicht in den Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft
werden. Es wird kein öffentliches Angebot von Aktien oder anderen
Wertpapieren in den Vereinigten Staaten stattfinden. Die Aktien wurden und
werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in seiner aktuellen
Fassung registriert. Die Aktien dürfen weder in den Vereinigten Staaten,
Australien, Kanada oder Japan noch an Staatsangehörige, Einwohner oder
Bürger der Vereinigten Staaten, Australiens, Kanadas oder Japans oder auf
deren Rechnung oder zu deren Gunsten angeboten oder verkauft werden.
Diese Mitteilung ist kein Prospekt im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 in der jeweils
geltenden Fassung ("Prospektverordnung") und stellt weder ein Angebot zum
Verkauf noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Aktien
oder anderen Wertpapieren der Gesellschaft dar. Die im Rahmen des
Börsengangs angebotenen Aktien wurden bereits im Rahmen des Börsengangs
verkauft.
In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums und im Vereinigten
Königreich wird diese Mitteilung nur an Personen verteilt und richtet sich
nur an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2(e) der
Prospektverordnung sind, im Falle des Vereinigten Königreichs, da diese
aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen Rechts
ist. Darüber hinaus wird diese Bekanntmachung im Vereinigten Königreich nur
an Personen verteilt und richtet sich nur an Personen, die (i)
professionelle Anleger sind, die unter Artikel 19 (5) des Financial Services
and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in seiner geänderten
Fassung ("Order") fallen, (ii) Personen sind, die unter Artikel 49 (2) (a)
bis (d) der Order fallen (High Net Worth Companies, nicht eingetragene
Vereinigungen usw.) fallen, oder (iii) Personen sind, denen eine
Aufforderung oder ein Anreiz zu einer Anlagetätigkeit (im Sinne von Section
21 des Financial Services and Markets Act 2000) im Zusammenhang mit der
Emission oder dem Verkauf von Wertpapieren auf andere Weise rechtmäßig
mitgeteilt oder mitgeteilt werden kann (alle diese Personen werden zusammen
als "Relevante Personen" bezeichnet). Diese Mitteilung richtet sich nur an
Relevante Personen und darf von Personen, die keine Relevanten Personen
sind, nicht als Grundlage für Handlungen oder als Grundlage für
Entscheidungen herangezogen werden. Jede Investition oder
Investitionstätigkeit, auf die sich diese Bekanntmachung bezieht, steht nur
Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen
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Bestimmte in dieser Mitteilung enthaltene Aussagen können
"zukunftsgerichtete Aussagen" darstellen, die eine Reihe von Risiken und
Ungewissheiten in sich bergen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind erkennbar an
Formulierungen wie "können", "werden", "sollten", "planen", "erwarten",
"voraussehen", "schätzen", "glauben", "beabsichtigen", "projizieren", oder
"Ziel" oder der Verneinung dieser Wörter oder anderer Variationen dieser
Wörter oder vergleichbarer Terminologie. Zukunftsgerichtete Aussagen
basieren auf Annahmen, Prognosen, Schätzungen, Vorhersagen, Meinungen oder
Plänen, die naturgemäß erheblichen Risiken sowie Unsicherheiten und
Unwägbarkeiten unterliegen, die Änderungen unterworfen sind. Die
Gesellschaft gibt keine Zusicherung ab und wird keine Zusicherung machen,
dass eine zukunftsgerichtete Aussage erreicht wird oder sich als richtig
erweisen wird. Die tatsächliche zukünftige Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage und Aussichten können sich erheblich von den in den
zukunftsgerichteten Aussagen projizierten oder prognostizierten
unterscheiden. Vorbehaltlich anwendbarer gesetzlicher Vorschriften
beabsichtigen weder die Gesellschaft noch M.M.Warburg & CO (AG & Co.)
Kommanditgesellschaft auf Aktien und Quirin Privatbank AG (zusammen
"Konsortialbanken")
noch deren jeweilige verbundene Unternehmen, zukunftsgerichtete Aussagen
oder andere Informationen aus dieser Mitteilung zu aktualisieren, zu prüfen,
zu überarbeiten oder an tatsächliche Ereignisse oder Entwicklungen
anzupassen, ob aufgrund der Tatsache, dass neue Informationen vorliegen, in
der Zukunft neue Entwicklungen eintreten oder aus einem sonstigen Grund,
noch übernehmen sie eine derartige Verpflichtung.
Die Konsortialbanken handeln ausschließlich für die Gesellschaft, die
veräußernden Aktionäre und die verleihenden Aktionäre und für keine anderen
Personen in Zusammenhang mit dem Börsengang. Sie werden keine anderen
Personen als ihre jeweiligen Kunden in Bezug auf den Börsengang ansehen und
übernehmen für keine anderen Personen außer die Gesellschaft, die
veräußernden Aktionäre und die verleihenden Aktionäre die Verantwortung für
die Bereitstellung des ihren Kunden gewahrten Schutzes, für die Beratung in
Bezug auf den Börsengang, den Inhalt dieser Mitteilung oder sonstige in
dieser Mitteilung genannte Transaktionen, Vereinbarungen oder
Angelegenheiten.
In Zusammenhang mit dem Börsengang übernehmen die Konsortialbanken und deren
jeweilige verbundene Unternehmen einen Teil der im Rahmen des Börsengangs
angebotenen Aktien in der Position als Eigenhändler und können diese Aktien
und andere Wertpapiere oder damit verbundene Investments in Zusammenhang mit
dem Börsengang oder mit einer anderen Angelegenheit in dieser Eigenschaft
für eigene Rechnung einbehalten, kaufen, verkaufen oder zum Verkauf
anbieten. Zudem können die Konsortialbanken und deren jeweilige verbundene
Unternehmen Finanztransaktionen (einschließlich Swaps oder
Differenzgeschäfte) mit Investoren abschließen, im Rahmen derer die
Konsortialbanken und deren jeweilige verbundene Unternehmen jeweils Aktien
oder andere Wertpapiere erwerben, halten oder veräußern können. Die
Konsortialbanken beabsichtigen keine Offenlegung des Umfangs dieser
Investitionen oder Geschäfte, es sei denn, sie unterliegen einer
diesbezüglichen gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Verpflichtung.
Die Konsortialbanken und deren jeweilige Organmitglieder, Mitglieder der
Unternehmensleitung, Mitarbeiter, Berater oder Vertreter übernehmen
keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, den
Wahrheitsgehalt oder die Vollständigkeit der Informationen in dieser
Mitteilung (oder für mögliche Auslassungen in dieser Mitteilung) oder
sonstiger Informationen, die sich auf die Gesellschaft beziehen, unabhängig
davon, ob diese Informationen schriftlich, mündlich, bildlich oder in
elektronischer Form vorliegen, und unabhängig davon, wie diese übermittelt
oder zur Verfügung gestellt worden sind, oder für etwaige Verluste jedweder
Ursache, die sich aus der Verwendung dieser Mitteilung oder ihres Inhalts
oder auf sonstige Weise in Zusammenhang damit ergeben, und sie geben auch
keine diesbezüglichen ausdrücklichen oder konkludenten Zusicherungen oder
Gewährleistungen ab.
Im Zusammenhang mit dem Börsengang ist die M.M.Warburg & CO (AG & Co.)
Kommanditgesellschaft auf Aktien für Rechnung der Konsortialbanken als
Stabilisierungsmanager ("Stabilisierungsmanager") tätig und kann als
Stabilisierungsmanager Mehrzuteilungen vornehmen und
Stabilisierungsmaßnahmen gemäß Artikel 5 Absatz 4 und 5 der Verordnung (EU)
Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014
über Marktmissbrauch in Verbindung mit den Artikeln 5 bis 8 der Delegierten
Verordnung (EU) 2016/1052) der Kommission vom 8. März 2016 ergreifen. Die
Stabilisierungsmaßnahmen zielen darauf ab, den Marktpreis der Aktien während
des Stabilisierungszeitraums zu stützen, wobei dieser Zeitraum an dem Tag
beginnt, an dem die Aktien den Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse
aufnehmen, was voraussichtlich am oder um den 10. November 2021 sein wird,
und spätestens 30 Kalendertage danach endet ("Stabilisierungszeitraum").
Stabilisierungsmaßnahmen können zu einem höheren Marktpreis führen, als er
sich sonst einstellen würde. Der Stabilisierungsmanager ist jedoch nicht
verpflichtet, irgendwelche Stabilisierungsmaßnahmen zu ergreifen. Daher muss
die Stabilisierung nicht zwangsläufig eintreten, und sie kann jederzeit
beendet werden. Stabilisierungsmaßnahmen können an den folgenden
Handelsplätzen durchgeführt werden: Frankfurter Wertpapierbörse; XETRA.
Im Zusammenhang mit solchen Stabilisierungsmaßnahmen wurden Investoren
zusätzliche bestehende Aktien in Höhe von bis zu 15 % der im Rahmen des
Börsengangs verkauften neuen Aktien und bestehenden Aktien zugeteilt
("Mehrzuteilungsaktien").
Bestimmte verleihende Aktionäre haben dem Stabilisierungsmanager, der auf
Rechnung der Konsortialbanken handelt, eine Option zum Erwerb von bis zu
71.363 bestehenden Aktien zum Angebotspreis abzüglich vereinbarter
Provisionen eingeräumt ("Greenshoe-Option"). Soweit im Rahmen des
Börsengangs Mehrzuteilungsaktien an Investoren zugeteilt wurden, ist der
Stabilisierungsmanager, handelnd auf Rechnung der Konsortialbanken,
berechtigt, diese Option während des Stabilisierungszeitraums auszuüben,
auch wenn diese Ausübung auf einen Verkauf von Aktien durch den
Stabilisierungsmanager folgt, die dieser zuvor im Rahmen von
Stabilisierungsmaßnahmen erworben hatte (sog. "Refreshing the shoe").
[1] Laut einer Umfrage vom Marktforschungsinstitut YouGov im Auftrag vom
Handelsblatt.
[2] Einschätzung des Unternehmens.
[3] Über die Bredack Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH.
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1246013 03.11.2021
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Quelle: dpa-AFX