Telefónica Deutschland Holding AG: Unabhängiger Sachverständiger beabsichtigt auch Price Review Verfahren 2 als unbegründet zurückzuweisen - keine rückwirkende Preissenkung für 1&1 Drillisch Bestandsk
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Rechtssache/Vertrag
Telefónica Deutschland Holding AG: Unabhängiger Sachverständiger
beabsichtigt auch Price Review Verfahren 2 als unbegründet zurückzuweisen -
keine rückwirkende Preissenkung für 1&1 Drillisch Bestandsk
29.03.2021 / 20:17
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München, 29. März 2021
Unabhängiger Sachverständiger beabsichtigt auch Price Review Verfahren 2 als
unbegründet zurückzuweisen - keine rückwirkende Preissenkung für 1&1
Drillisch Bestandskunden ab Juli 2018
Der unabhängige Sachverständige hat heute seine Absicht bekanntgegeben, dass
er auch das zweite von 1&1 Drillisch initiierte und auf Bestandskunden
beschränkte Preis Review Verfahren mit Stichtag zum 1. Juli 2018
vollumfänglich für unbegründet hält. Das bedeutet gleichzeitig, dass die im
MBA MVNO-Vertrag festgelegten Preise für den kapazitätsbasierten Zugang von
1&1 Drillisch zum Mobilfunknetz von Telefónica Deutschland auch für diese
1&1 Drillisch Bestandskunden nicht zu beanstanden wären.
Bereits am 5. Februar 2021 hatte ein Schiedsgericht bestätigt, dass das von
demselben unabhängigen Sachverständigen erstellte Gutachten im Preis Review
Verfahren 1 mit Stichtag zum 5. September 2017 nicht zu beanstanden sei. In
Folge dessen wurde die gegen dieses Gutachten erhobene Schiedsklage von 1&1
Drillisch vom Schiedsgericht abgewiesen.
Sollte der unabhängige Sachverständige das Ergebnis seines jetzigen Entwurfs
im Price Review Verfahren 2 bestätigen, hätten alle bislang beendeten Price
Review Verfahren zu keiner Preisanpassung geführt, da 1&1 Drillisch die
Price Review Verfahren 3 und 4 bereits zurückgenommen hat.
Telefónica Deutschland hält darüber hinaus die von 1&1 Drillisch
eingeleiteten Price Review Verfahren 5 und 6 weiterhin für inhaltlich nicht
gerechtfertigt.
Telefónica Deutschland bestätigt den Finanzausblick für das Geschäftsjahr
2021 sowie ihre mittelfristige Unternehmensprognose.
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Quelle: dpa-AFX