TAG Immobilien AG: Rückkauf ausstehender Wandelschuldverschreibungen erfolgreich
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DGAP-News: TAG Immobilien AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme
TAG Immobilien AG: Rückkauf ausstehender Wandelschuldverschreibungen
erfolgreich
21.08.2020 / 07:59
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PRESSEMITTEILUNG
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GESCHIEHT, IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN
ODER SÜDAFRIKA ODER IN SONSTIGEN LÄNDERN, IN DENEN EINE SOLCHE
VERÖFFENTLICHUNG GEGEN DIE MASSGEBLICHEN GESETZE ODER SONSTIGE RECHTSAKTE
VERSTOSSEN KÖNNTE.
TAG Immobilien AG: Rückkauf ausstehender Wandelschuldverschreibungen
erfolgreich
Hamburg, 21. August 2020 - Die TAG Immobilien AG (die "Gesellschaft") hat
erfolgreich ihre ausstehenden vorrangigen, unbesicherten EUR 262 Mio. 0,625
% Wandelschuldverschreibungen mit Laufzeit bis 2022 (ISIN DE000A2GS3Y9) (die
"Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen") in Verbindung mit der am 20.
August 2020 angekündigten Verkaufsaufforderung (die "Verkaufsaufforderung")
teilweise zurückgekauft. Nach Abschluss des sog. Reverse
Bookbuilding-Verfahrens hat die Gesellschaft erklärt, Ausstehende
Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 131 Mio. (dies
entspricht 50 % des ausstehenden Gesamtnennbetrags) zu erwerben.
Der Kaufpreis je Ausstehender Wandelschuldverschreibung im Nennbetrag von
jeweils EUR 100.000 beträgt EUR 136.700, angepasst auf Basis des
Durchschnitts der täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse der auf
den Inhaber lautenden Stammaktien der Gesellschaft auf XETRA am 20. und am
21. August 2020. Darüber hinaus wird die Gesellschaft für den Zeitraum ab
dem letzten Zinszahlungstag (einschließlich) bis zum Liefertag des
Rückerwerbs (ausschließlich) aufgelaufene Zinsen der Ausstehenden
Wandelschuldverschreibungen zahlen. Diese belaufen sich auf EUR 305,71 je
Ausstehender Wandelschuldverschreibung.
Nach Abschluss des Rückerwerbs werden noch Ausstehende
Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag in Höhe von EUR 131 Mio.
ausstehend sein.
Goldman Sachs International, Jefferies und Société Générale agierten als
Joint Dealer Managers im Rahmen dieser Transaktion. VICTORIAPARTNERS hat die
Gesellschaft als Financial Advisor bei dieser Transaktion beraten.
Kontakt:
TAG Immobilien AG
Dominique Mann
Head of Investor & Public Relations
Tel. +49 (0) 40 380 32 305, Fax +49 (0) 40 380 32 390
ir@tag-ag.com
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Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen), Kanada,
Australien oder Japan oder sonstigen Ländern, in denen eine solche
Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte. Die Verbreitung dieser
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unterliegen und jeder, der im Besitz dieses Dokuments oder der darin in
Bezug genommenen Informationen ist, sollte sich über solche Beschränkungen
informieren und diese einhalten. Eine Nichteinhaltung solcher Beschränkungen
kann eine Verletzung kapitalmarktrechtlicher Gesetze solcher Länder
darstellen.
Diese Veröffentlichung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt
weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf
von Wertpapieren der Gesellschaft dar. Im Zusammenhang mit dieser
Transaktion gab es weder ein öffentliches Angebot, noch wird es ein
öffentliches Angebot der Neuen Wandelschuldverschreibungen geben. Im
Zusammenhang mit dem Angebot der Neuen Wandelschuldverschreibungen wird kein
Prospekt erstellt. Die Neuen Wandelschuldverschreibungen dürfen in keiner
Rechtsordnung öffentlich angeboten werden, wenn in einer solchen
Rechtsordnung die Verpflichtung bestünde, einen Prospekt oder ein anderes
Angebotsdokument in Bezug auf die Neuen Wandelschuldverschreibungen zu
erstellen oder zu registrieren.
Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur
Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft in den
Vereinigten Staaten dar. Die Wertpapiere der Gesellschaft wurden und werden
nicht unter dem Securities Act oder dem Recht eines Bundesstaates der
Vereinigten Staaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten weder
verkauft, noch angeboten werden, solange keine Registrierung vorgenommen
wird oder eine Ausnahme vom Registrierungserfordernissen des Securities Act
oder der Wertpapiergesetze eines Bundesstaates besteht. Es wird kein Angebot
der Neuen Wandelschuldverschreibungen in den Vereinigten Staaten geben.
Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Veröffentlichung nur an (i)
professionelle Anleger, die unter Artikel 19(5) der Financial Services and
Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen
Fassung (die "Verordnung") fallen, (ii) vermögende Personen gemäß Artikel
49(2) der Verordnung und (iii) Personen, an die sie ansonsten gesetzlich
verteilt werden darf (alle diese Personen gemeinsam die "Relevanten
Personen").
Jegliche Anlagen oder Anlageaktivitäten, auf die sich das vorliegende
Dokument bezieht, sind ausschließlich für Relevante Personen verfügbar und
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sich nicht um Relevante Personen handelt, sollten nicht auf Grundlage dieser
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In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") und im
Vereinigten Königreich richtet sich diese Veröffentlichung und jegliches
nachfolgende Angebot ausschließlich an qualifizierte Anleger im Sinne der
Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.
Juni 2017 ("Qualifizierte Anleger").
Nur MiFID II professionelle Kunden/geeignete Gegenparteien/Kein PRIIPs KID -
Der Hersteller-Zielmarkt (MIFID-II-Produkt-Governance) für die Neuen
Wandelschuldverschreibungen sind nur geeignete Gegenparteien und
professionelle Kunden, jeweils wie in der Richtlinie 2014/65/EU (in der
jeweils gültigen Fassung, "MiFID II") definiert, und (ii) es kommen alle
Vertriebskanäle für die Neuen Wandelschuldverschreibungen in Betracht, die
für geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden geeignet sind. Es
wurde kein Basisinformationsblatt (KID) in Übereinstimmung mit Verordnung
(EU) Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.
November 2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für
Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIPs) erstellt, da dieses
Dokument und jegliche Anlagen oder Anlageaktivitäten, auf die sich das
vorliegende Dokument bezieht, sich nicht an Kleinanleger im EWR und im
Vereinigten Königreich richtet.
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Quelle: dpa-AFX