SUSE S.A. legt endgültigen Angebotspreis für Börsengang auf EUR30 pro Aktie fest
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SUSE S.A. legt endgültigen Angebotspreis für Börsengang auf EUR30 pro Aktie
fest
17.05.2021 / 21:11
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Pressemitteilung
SUSE S.A. legt endgültigen Angebotspreis für Börsengang auf EUR30 pro Aktie
fest
- Endgültiger Angebotspreis für Börsengang ist EUR30 pro Aktie
- Bei vollständiger Ausübung der Greenshoe-Option ergibt sich ein
Bruttoerlös von ca. EUR1,1 Milliarden
- Bestehender Eigentümer nutzt Upsize Option trotz deutlicher Überzeichnung
des Orderbuchs nicht
- Endgültiger Angebotspreis entspricht einer Marktkapitalisierung von ca. EUR5
Milliarden
- Von Capital Research Global Investors verwaltete und beratene Fonds und
GIC Private Limited haben zugestimmt, Aktien mit einem Gesamtwert von EUR0,34
Milliarden zum Angebotspreis zu erwerben
- Basierend auf dem Gesamtangebot liegt der erwartete Streubesitz bei 24,3%
- Der erste Handelstag am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse
(Prime Standard) ist für den 19. Mai 2021 geplant
Nürnberg, 17. Mai 2021 - SUSE S.A. (das "Unternehmen" oder "SUSE") ist ein
weltweit führender Anbieter von Open Source-basierten Lösungen,
spezialisiert auf Linux Betriebssysteme, Container Management und Storage
sowie Edge Lösungen. Zusammen mit ihrem Eigentümer Marcel LUX III SARL (der
"Bestehende Eigentümer"), eine Gesellschaft, die sich indirekt im Besitz von
Fonds befindet, die vom Beteiligungsunternehmen EQT AB Group beraten werden,
hat SUSE heute den endgültigen Angebotspreis für SUSEs Börsengang auf EUR30
pro Aktie festgelegt. Der Gesamtumfang des Angebots bei vollständiger
Ausübung der Greenshoe-Option zum endgültigen Angebotspreis ergibt einen
Bruttoerlös von ca. EUR1,1 Milliarden und entspricht einer
Marktkapitalisierung von EUR5 Milliarden. Nach Abschluss des Angebots wird
sich der erwartete Streubesitz auf 24,3% belaufen, bezogen auf das gesamte
Angebotsvolumen.
Melissa Di Donato, CEO von SUSE, sagt: "Der Börsengang ist ein wichtiger
strategischer Schritt für SUSE. Er gibt uns langfristige finanzielle und
strategische Handlungsfreiheit und ermöglicht es uns, weiterhin unsere
organischen und inorganischen Wachstumsziele zu verfolgen. Wir haben so
viele Möglichkeiten, Wert zu schaffen für unsere Kunden, Mitarbeiter und
Aktionäre. Ich habe mich daher entschieden, mehr als 80% meines im
Börsenprospekt veröffentlichten Nettoerlös in den Börsengang zu investieren.
Ich freue mich darauf, weiterhin als CEO und signifikante Aktionärin das
große zukünftige Potential der SUSE zu realisieren."
Johannes Reichel, Partner bei EQT Partners, sagt: "Die Reaktion der
Investoren unterstreicht SUSEs differenzierte Marktposition und ihr
Zukunftspotential. Insbesondere der globale Digitalisierungstrend eröffnet
enorme Chancen für SUSE. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit
Melissa und ihrem Team, um diese Wachstumschancen in den kommenden Jahren
wahrzunehmen, und wir danken allen Mitarbeitern von SUSE für ihre geleistete
Arbeit."
Das Gesamtangebot beläuft sich auf 37,3 Millionen Aktien bei vollständiger
Ausübung der Greenshoe-Option. Es wurden 18,3 Millionen neu ausgegebene
Aktien platziert und damit ein Brutto-Primärerlös von ca. EUR0,5 Milliarden
erzielt. Zusätzlich wurden 14,2 Millionen bestehende Aktien aus dem Besitz
des Bestehenden Eigentümers platziert, die einen Brutto-Sekundärerlös von
ca. EUR0,4 Milliarden erzielten. Aus dem Bestand des Bestehenden Eigentümers
wurde eine Greenshoe-Option für bis zu 4,8 Millionen bestehende Aktien
gewährt. Der Bestehende Eigentümer hat die Upsize Option trotz deutlicher
Überzeichnung des Orderbuchs nicht genutzt.
Die Cornerstone Investoren - von Capital Research Global Investors
verwaltete und beratene Fonds und GIC Private Limited - haben zugestimmt,
Aktien in einem Gesamtwert von EUR0,34 Milliarden zum Angebotspreis zu
erwerben. SUSE S.A. und der Bestehende Eigentümer haben einer üblichen
Sperrfrist ("Lock-up") von 180 Tagen zugestimmt und die Begünstigten der
Kapitalbeteiligungsprogramme und des virtuellen Aktienoptionsprogrammes
haben einer Sperrfrist von 12 Monaten zugestimmt. Beide Sperrfristen
beginnen mit dem Ende des ersten Handelstages der Unternehmensaktien an der
Frankfurter Wertpapierbörse.
Der erste Handelstag am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse
(Prime Standard) ist für den 19. Mai 2021 geplant. Das Handelskürzel lautet
SUSE, die ISIN LU2333210958.
BofA Securities und Morgan Stanley sind Joint Global Coordinators und Joint
Bookrunners; die Deutsche Bank, Goldman Sachs, Jefferies and J.P. Morgan
unterstützen die Transaktion als Joint Bookrunners.
Über SUSE
SUSE ist ist ein weltweit führend Anbieter von Open Source basierten
Lösungen und arbeitet gemeinsam mit Partnern, Communities und Kunden, um
robuste Open Source-Softwarelösungen bereitzustellen und zu unterstützen.
Die marktführenden Linux-, Kubernetes-, Container- und Cloud-Angebote von
SUSE ermöglichen es Kunden, überall innovativ zu sein - vom Rechenzentrum
über die Cloud bis hin zur Edge und darüber hinaus. SUSE bringt die
"Offenheit" zurück in Open Source und Kunden haben so die Flexibilität,
heute Herausforderungen im Bereich Innovation zu bewältigen und die
Freiheit, ihre Strategie und Lösungen für morgen weiterzuentwickeln. Weitere
Informationen finden Sie unter www.suse.com
Über EQT
EQT ist eine globale Investment-Organisation mit dem Fokus auf aktive
Beteiligungsstrategien. EQT mit seinem skandinavischen Ursprung und seiner
globalen Ausrichtungen kann auf eine fast drei Jahrzehnte lange
Erfolgsgeschichte zurückblicken, in der es beständig attraktive Renditen
über verschiedene Regionen, Sektoren und Strategien hinweg erzielt hat. EQT
ist das einzige große Private Market-Unternehmen der Welt, das
Investitionsstrategien verfolgt, die von der Gründung bis zum etablierten
Unternehmen alle Phasen der Unternehmensentwicklung abdecken. Zusammen mit
Exeter verfügt EQT heute über verwaltete Vermögenswerte von mehr als 67
Milliarden Euro, verteilt auf 26 aktive Fonds in den beiden
Geschäftsbereichen Private Capital und Real Assets.
Geleitet vom unternehmerischen Geist der Familie Wallenberg und ihrer
Philosophie der langfristigen Begleitung von Unternehmen, orientiert sich
EQT an starken Werten und einer unvergleichbaren Unternehmenskultur. EQT
verwaltet und berät Fonds und Vehikel, die weltweit mit dem Ziel
investieren, Unternehmen zukunftssicher zu machen, attraktive Renditen zu
erwirtschaften und insgesamt eine positive Wirkung zu erzielen.
Die EQT AB Group umfasst die börsennotierte EQT AB, ihre direkten und
indirekten Tochtergesellschaften, bestehend aus den
Portfoliomanagement-Einheiten der EQT Fonds und anderer Gesellschaften, die
von EQT Fonds beraten werden. EQT hat Standorte in Europa, im
asiatisch-pazifischen Raum und in Nord- und Südamerika und beschäftigt mehr
als 975 Mitarbeiter.
Mehr Infos: www.eqtgroup.com
Contacts
Jonathan Atack
Investor Relations, SUSE
Phone: +44 7741 136019
Email: IR@suse.com
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Kekst CNC
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Email: harald.kinzler@kekstcnc.com
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Die Konsortialbanken handeln ausschließlich für die Gesellschaft und für
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In Verbindung mit dem Angebot der Aktien können die Konsortialbanken und
alle mit ihnen verbundenen Unternehmen einen Teil der Aktien des Angebots
als Hauptposition übernehmen und in dieser Eigenschaft solche Aktien und
andere Wertpapiere der Gesellschaft oder damit verbundene Anlagen in
Verbindung mit dem Angebot oder anderweitig für eigene Rechnung halten,
kaufen, verkaufen oder zum Verkauf anbieten. Dementsprechend sind
Bezugnahmen im Prospekt, sobald dieser veröffentlicht ist, auf die Ausgabe,
das Angebot, die Zeichnung, den Erwerb, die Platzierung oder den
anderweitigen Handel mit den Anteilen so zu verstehen, dass sie eine Ausgabe
oder ein Angebot an die Konsortialbanken und ihre verbundenen Unternehmen,
die in dieser Eigenschaft handeln, oder eine Zeichnung, einen Erwerb, eine
Platzierung oder einen Handel durch diese einschließen. Darüber hinaus
können die Konsortialbanken und jedes ihrer verbundenen Unternehmen
Finanzierungsvereinbarungen (einschließlich Swaps, Optionsscheine oder
Differenzkontrakte) mit Anlegern abschließen, in deren Zusammenhang die
Konsortialbanken und jedes ihrer verbundenen Unternehmen von Zeit zu Zeit
Aktien erwerben, halten oder veräußern können. Die Konsortialbanken
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offen zu legen, es sei denn, sie sind dazu gesetzlich oder
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Hinsichtlich der Aktien wurde - ausschließlich für Zwecke der
Produktüberwachungsanforderungen gemäß: (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über
Märkte für Finanzinstrumente in der geltenden Fassung ("MiFID II"), (b)
Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur
Ergänzung der MiFID II und (c) lokalen Umsetzungsmaßnahmen (zusammen die
"MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss jeglicher
vertraglichen, deliktsrechtlichen oder sonstigen Haftung, der ein
"Konzepteur" (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen)
ansonsten in diesem Zusammenhang unterliegen könnte - ein
Produktfreigabeverfahren durchgeführt, das ergeben hat, dass die Aktien (i)
mit einem Endkunden-Zielmarkt aus Kleinanlegern und Anlegern, die die
Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien (jeweils im
Sinne der MiFID II) erfüllen, vereinbar sind, und (ii) für den Vertrieb über
alle gemäß der MiFID II zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind (die
Zielmarktbestimmung"). Ungeachtet der Zielmarktbestimmung sollten Vertreiber
Folgendes beachten: Der Kurs der Aktien kann sinken und Anleger könnten
einen Teil ihres investierten Betrags verlieren oder einen Totalverlust
erleiden. Die Aktien bieten keine garantierten Erträge und keinen
Kapitalschutz. Eine Anlage in die Aktien ist nur für Anleger geeignet, die
keine garantierten Erträge und keinen Kapitalschutz benötigen und die
(alleine oder mithilfe eines geeigneten Finanz- oder sonstigen Beraters) in
der Lage sind, die Vorteile und Risiken einer solchen Anlage zu beurteilen,
und die über ausreichende Mittel verfügen, um eventuelle Verluste, die aus
einer solchen Anlage entstehen können, zu verkraften. Die
Zielmarktbestimmung berührt nicht die Anforderungen etwaiger vertraglicher,
gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf
das Angebot.
Zur Klarstellung: Die Zielmarktbestimmung ist weder (a) eine Beurteilung der
Eignung oder Angemessenheit im Sinne der MiFID II noch (b) eine Empfehlung
an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Aktien zu
investieren, diese zu erwerben oder irgendeine sonstige Handlung in Bezug
auf diese vorzunehmen.
Jeder Vertreiber ist dafür verantwortlich, den Zielmarkt hinsichtlich der
Aktien eigenständig zu bestimmen und geeignete Vertriebskanäle festzulegen.
Im Zusammenhang mit der Platzierung der Aktien der Gesellschaft wird Morgan
Stanley Europe SE, handelnd für Rechnung der Konsortialbanken, als
Stabilisierungsmanager (der "Stabilisierungsmanager") handeln und kann als
Stabilisierungsmanager Mehrzuteilungen vornehmen und
Stabilisierungsmaßnahmen gemäß Artikel 5 Absatz 4 und 5 der Verordnung (EU)
Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014
über Marktmissbrauch in Verbindung mit Artikel 5 bis 8 der Delegierten
Verordnung (EU) 2016/1052) der Kommission vom 8. März 2016 ergreifen. Die
Stabilisierungsmaßnahmen zielen darauf ab, den Marktpreis der Aktien der
Gesellschaft während des Stabilisierungszeitraums zu stützen, wobei dieser
Zeitraum an dem Tag beginnt, an dem die Aktien der Gesellschaft den Handel
im Regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse
aufnehmen, voraussichtlich am 19. Mai 2021, und spätestens 30 Kalendertage
danach endet (der "Stabilisierungszeitraum"). Stabilisierungsgeschäfte
können dazu führen, dass der Marktpreis höher ist, als es sonst der Fall
wäre, und der Marktpreis kann sich vorübergehend auf einem nicht
nachhaltigen Niveau befinden. Der Stabilisierungsmanager ist jedoch nicht
verpflichtet, irgendwelche Stabilisierungsmaßnahmen zu ergreifen. Daher muss
die Stabilisierung nicht zwangsläufig eintreten und kann jederzeit wieder
beendet werden. Stabilisierungsmaßnahmen können an den folgenden
Handelsplätzen durchgeführt werden: Frankfurter Wertpapierbörse.
Im Zusammenhang mit diesen Stabilisierungsmaßnahmen können Investoren
zusätzliche Aktien der Gesellschaft in Höhe von bis zu 15% der Summe der
endgültigen Anzahl der platzierten Basisaktien, die im Rahmen des
Börsengangs angeboten werden sollen, zugeteilt werden (die
"Mehrzuteilungsaktien"). Die Verkaufende Aktionärin hat dem
Stabilisierungsmanager, der für Rechnung der Konsortialbanken handelt, eine
Option eingeräumt, eine Anzahl von Aktien der Gesellschaft, die der Anzahl
der Mehrzuteilungsaktien entspricht, zum Angebotspreis abzüglich
vereinbarter Provisionen zu erwerben (sog. Greenshoe-Option). Soweit
Mehrzuteilungsaktien im Rahmen des Angebots an Investoren zugeteilt wurden,
ist der Stabilisierungsmanager, handelnd für Rechnung der Konsortialbanken,
berechtigt, diese Option während des Stabilisierungszeitraums auszuüben.
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17.05.2021 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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Luxemburg
ISIN: LU2333210958
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EQS News ID: 1197488
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1197488 17.05.2021
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Quelle: dpa-AFX