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DGAP-News: SNP: Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) schließt anlassbezogene Prüfung ab und bestätigt vorgenommene IAS 8-Fehlerkorrekturen im Konzernabschluss 2020 (deutsch)

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SNP: Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) schließt anlassbezogene Prüfung ab und bestätigt vorgenommene IAS 8-Fehlerkorrekturen im Konzernabschluss 2020

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DGAP-News: SNP Schneider-Neureither & Partner SE / Schlagwort(e): Sonstiges
SNP: Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) schließt anlassbezogene
Prüfung ab und bestätigt vorgenommene IAS 8-Fehlerkorrekturen im
Konzernabschluss 2020

23.11.2021 / 16:45
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Corporate News

SNP: Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) schließt anlassbezogene
Prüfung ab und bestätigt vorgenommene IAS 8-Fehlerkorrekturen im
Konzernabschluss 2020

- Den Fehlerfeststellungen zugrundeliegende Aspekte wurden bereits im
Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 und Konzernlagebericht für das
Geschäftsjahr 2020 berücksichtigt

- Korrekturen im Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2020 bestätigt -
kein weiterer Anpassungsbedarf für den Konzernabschluss zum 31. Dezember
2020 oder früherer Abschlüsse

Heidelberg, 23. November 2021 - Die SNP SE, (ISIN: DE0007203705), ein
weltweit führender Anbieter von Lösungen für digitale
Transformationsprozesse und softwarebasierte Datenmigrationen, hat mit
Veröffentlichung seines Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020 Korrekturen
in den Vergleichsperioden vorgenommen. Die Korrekturen erfolgten
retrospektiv im Einklang mit den Korrekturvorschriften des IAS 8
(International Accounting Standards). Daraufhin unterzog die Deutsche
Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) den Konzernabschluss zum 31. Dezember
2019 und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019 einer
anlassbezogenen Prüfung nach § 342b Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 HGB und bestätigt im
Ergebnis mit ihren Prüfungsfeststellungen die im Rahmen des
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020 vorgenommenen und veröffentlichten
Korrekturen.

Nach Einschätzung von SNP ergibt sich aus dem Feststellungsbescheid kein
weiterer Anpassungsbedarf für den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020
oder früherer Abschlüsse. Nach dem Verständnis des Unternehmens sieht auch
die Bafin keinen weiteren Anpassungsbedarf.

Am 18. November 2021, zugestellt am 22. November 2021, ordnete die Bafin die
Bekanntmachung der festgestellten Fehler durch die SNP SE an. Die
entsprechende formelle Bekanntgabe erfolgte am 23. November 2021 im
Bundesanzeiger ( www.bundesanzeiger.de) sowie über die DGAP ( www.dgap.de).

Im Einzelnen:

Im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2020
wurde festgestellt, dass ein Nutzungsrecht aus einem Mietvertrag (gemäß IFRS
16) für eine Immobilie mit einem nahestehenden Unternehmen in den USA
bereits für das Geschäftsjahr 2019 gemäß IAS 8 um 3,6 Mio. EUR auf null
außerplanmäßig abgewertet werden musste. Die nach dem Tod des
Unternehmensgründers und Verwaltungsratsvorsitzenden Dr. Andreas
Schneider-Neureither durchgeführte Überprüfung der US-Immobilie ergab eine
fehlende gewerbliche Nutzbarkeit bereits ab Mietbeginn im Jahre 2019.

Im Konzernanhang des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019 war bei der
Erläuterung der Transaktionen mit nahestehenden Personen und Unternehmen
ausgeführt, dass sämtliche Transaktionen mit Nahestehenden
fremdvergleichsfähig waren. Die Einschätzung verstößt folgerichtig
hinsichtlich des Mietvertrages in den USA gegen IAS 24.23, da die
langfristig angemieteten Räumlichkeiten nicht gewerblich genutzt werden
konnten und von einem unabhängigen Geschäftspartner solche Räumlichkeiten
nicht angemietet worden wären.

Der Ergebniseffekt aus der außerplanmäßigen Wertberichtigung des
Nutzungsrechts führte zur Nichteinhaltung der ersten Stufe einer
vereinbarten Finanzkennzahl bei ausstehenden Schuldscheindarlehen und zu
einem damit erhöhten Zinssatz um 0,5%. Infolgedessen wurden die finanziellen
Verbindlichkeiten und der Zinsaufwand in den Vergleichsperioden des
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020 jeweils um 0,2 Mio. EUR nach oben
angepasst. Auch diese Korrektur erfolgte in Einklang mit den Regelungen des
IAS 8.

Darüber hinaus wurde aufgrund einer fehlerhaften Allokation von
Personalkosten auf die Segmente in der Segmentberichterstattung zum 31.
Dezember 2019 das Segmentergebnis des Segments Service um 0,5 Mio. EUR zu hoch
und das Segmentergebnis des Segments Software um 0,5 Mio. EUR zu hoch
ausgewiesen. Der vorgenannte Fehler wurde ebenfalls im Konzernabschluss zum
31. Dezember 2020 in der Vergleichsperiode korrigiert.

Über SNP

SNP ist ein weltweit führender Anbieter von Software zur Bewältigung
komplexer digitaler Transformationsprozesse. Anders als klassische
IT-Beratung im ERP-Umfeld setzt SNP auf einen automatisierten Ansatz mit
Hilfe eigens entwickelter Software: Mit der Data Transformation Platform
CrystalBridge(R) und dem SNP BLUEFIELDTM-Ansatz können IT-Landschaften
deutlich schneller und sicherer umstrukturiert, modernisiert und Daten
sicher in neue Systeme oder in Cloud-Umgebungen migriert werden. Dies
gewährt Kunden klare qualitative Vorteile bei gleichzeitig reduziertem Zeit-
und Kostenaufwand.

Die SNP-Gruppe beschäftigt weltweit rund 1.700 Mitarbeiter*innen. Das
Unternehmen mit Stammsitz in Heidelberg erzielte im Geschäftsjahr 2020 einen
Umsatz von rund 144 Mio. EUR. Kunden sind global agierende Konzerne aus
allen Branchen. SNP wurde 1994 gegründet, ist seit dem Jahr 2000
börsennotiert, seit August 2014 im Prime Standard der Frankfurter
Wertpapierbörse (ISIN DE0007203705) gelistet. Seit 2017 firmiert das
Unternehmen als Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea/SE).

Weitere Informationen unter www.snpgroup.com

Ansprechpartner SNP:

Marcel Wiskow
Director lnvestor Relations
Telefon: +49 6221 6425-637
E-Mail: marcel.wiskow@snpgroup.com

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Fax: +49 6221 6425 20
E-Mail: investor.relations@snpgroup.com
Internet: www.snpgroup.com
ISIN: DE0007203705
WKN: 720370
Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt
(Prime Standard), Hamburg, Hannover, München,
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Quelle: dpa-AFX

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