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DGAP-News: Siemens Healthineers AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation (deutsch)

DGAP-News: Siemens Healthineers AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation (deutsch)
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27.06.2022 ‧ dpa-Afx

Siemens Healthineers AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

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DGAP-News: Siemens Healthineers AG / Schlagwort(e):
Aktienrückkauf/Aktienrückkauf
Siemens Healthineers AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

27.06.2022 / 21:56
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
(MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

Der am 24. Juni 2022 vom Vorstand der Siemens Healthineers AG (nachfolgend
auch die "Gesellschaft") beschlossene Aktienrückkauf beginnt am 29. Juni
2022. Im Zeitraum bis längstens zum 20. Januar 2023 sollen eigene Aktien der
Gesellschaft im Wert von bis zu EUR 250.000.000,00 (ohne
Erwerbsnebenkosten), maximal jedoch 9.000.000 Stückaktien, zurückgekauft
werden. Die erworbenen Aktien werden im Zusammenhang mit aktienbasierten
Vergütungs- beziehungsweise Belegschaftsaktienprogrammen der Gesellschaft
oder von mit ihr verbundenen Unternehmen verwendet und an Personen, die in
einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen
Unternehmen stehen oder standen, sowie an Organmitglieder von mit der
Gesellschaft verbundenen Unternehmen ausgegeben. Vorbehaltlich eines
entsprechenden Beschlusses des Aufsichtsrats können die erworbenen Aktien
auch zur Bedienung von Erwerbspflichten oder Erwerbsrechten auf Aktien der
Gesellschaft, die mit Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft im Rahmen
ihrer Vergütung vereinbart wurden, genutzt werden. Soweit die erworbenen
Aktien für diese Zwecke nicht benötigt werden, dürfen sie für andere
rechtlich zulässige Zwecke verwendet werden. Der Vorstand macht damit von
der durch die ordentliche Hauptversammlung der Siemens Healthineers AG am
15. Februar 2022 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71
Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz Gebrauch.

Mit der Durchführung des Rückkaufs wird ein Kreditinstitut beauftragt, das
selbstständig seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien
unabhängig von der Gesellschaft trifft. Das Recht der Gesellschaft, das
Mandat des Kreditinstituts im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen
Vorgaben vorzeitig zu beenden und ein anderes Wertpapierhaus oder
Kreditinstitut zu beauftragen, bleibt unberührt. Der Aktienrückkauf kann im
Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit gestoppt,
unterbrochen und gegebenenfalls wieder aufgenommen werden.

Der Rückkauf soll ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der
Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) erfolgen.

Der Kaufpreis je zurückerworbener Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den
am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs einer Siemens
Healthineers-Aktie im Xetra-Handel (oder in einem vergleichbaren
Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als
20 % unterschreiten.

Darüber hinaus ist das Kreditinstitut verpflichtet, die jeweils geltenden
rechtlichen Vorgaben, insbesondere die Handelsbedingungen des Art. 3 der
Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 (nachfolgend auch die
"Rückkauf-VO"),
einzuhalten. Entsprechend der Rückkauf-VO darf u.a. kein Preis gezahlt
werden, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses bzw. über
dem des höchsten unabhängigen Angebots zum Zeitpunkt des Kaufs liegt und
zwar jeweils auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet. Maßgeblich
ist der höhere der beiden Werte. Entsprechend der Rückkauf-VO dürfen an
einem Tag zudem nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen
Aktienumsatzes an der Börse, an welcher der jeweilige Kauf erfolgt, erworben
werden. Der durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem
durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem
konkreten Kauftermin.

Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3
Rückkauf-VO entsprechenden Weise in detaillierter sowie in aggregierter Form
spätestens am Ende des siebten Handelstages nach deren Ausführung bekannt
gegeben. Zudem wird die Siemens Healthineers AG die Geschäfte auf ihrer
Website unter
https://www.siemens-healthineers.com/deu/investor-relations/share
veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der
Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

München, im Juni 2022

Siemens Healthineers AG

Der Vorstand

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27.06.2022 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Siemens Healthineers AG
Henkestr. 127
91052 Erlangen
Deutschland
Telefon: +49 69 797 6602
E-Mail: contact@siemens-healthineers.com
Internet: https://www.siemens-healthineers.com
ISIN: DE000SHL1006
WKN: SHL100
Indizes: DAX, TecDAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,
München, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 1384945

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Quelle: dpa-AFX

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