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DGAP-News: Rocket Internet SE schließt Rückerwerbsangebot mit einem Rückerwerbsvolumen von 924.190.540,00 Millionen Euro ab (deutsch)

DGAP-News: Rocket Internet SE schließt Rückerwerbsangebot mit einem Rückerwerbsvolumen von 924.190.540,00 Millionen Euro ab (deutsch)
Rocket Internet -%
15.03.2022 ‧ dpa-Afx

Rocket Internet SE schließt Rückerwerbsangebot mit einem Rückerwerbsvolumen von 924.190.540,00 Millionen Euro ab

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DGAP-News: Rocket Internet SE / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
Rocket Internet SE schließt Rückerwerbsangebot mit einem Rückerwerbsvolumen
von 924.190.540,00 Millionen Euro ab

15.03.2022 / 18:30
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NICHT ZUR WEITERGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG (GANZ ODER
TEILWEISE), IN ODER VON EINER JURISDIKTION, WO DIES EINEN VERSTOSS GEGEN DIE
RELEVANTEN GESETZE DIESER JURISDIKTION DARSTELLEN WÜRDE

Rocket Internet SE schließt Rückerwerbsangebot mit einem Rückerwerbsvolumen
von 924.190.540,00 Millionen Euro ab

Berlin, 15. März 2022 - Die Rocket Internet SE (die "Gesellschaft") hat ihr
Rückerwerbsangebot abgeschlossen. Während der Annahmefrist vom 9. Februar
2022 bis zum 10. März 2022 wurden der Gesellschaft 26.405.444 Rocket
Internet-Aktien mit der erforderlichen Zahl von Andienungsrechten zum
Angebotspreis von EUR 35,00 je Rocket Internet-Aktie angedient. Dies
entspricht einem Rückerwerbsvolumen von EUR 924.190.540,00 und einer
Annahmequote von 95,45 % bezogen auf das Gesamtangebotsvolumen von bis zu
EUR 968.242.765,00.

Gemäß Ziffer 4.4 des Angebotsschreibens erfolgt die Zahlung des Kaufpreises
für die Rocket Internet-Aktien, für die das Rückerwerbsangebot angenommen
wurde (die "Eingereichten Rocket Internet-Aktien"), an die depotführenden
Wertpapierdienstleister Zug um Zug gegen Übertragung der Eingereichten
Rocket Internet-Aktien auf das Depot der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG
bei der Clearstream Banking AG zur Übereignung an die Gesellschaft. Derzeit
ist vorgesehen, dass diese Zahlungen und Übertragungen am 18. März 2022
erfolgen werden.

Mit der Gutschrift bei dem jeweiligen depotführenden Wertpapierdienstleister
hat die Gesellschaft ihre Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises erfüllt.
Es obliegt dem jeweiligen depotführenden Wertpapierdienstleister, den
Kaufpreis dem entsprechenden Rocket Internet-Aktionär gutzuschreiben. Der
genaue Zeitpunkt der Gutschrift des Kaufpreises auf dem Konto des jeweiligen
Rocket Internet-Aktionärs hängt von dem jeweiligen depotführenden
Wertpapierdienstleister ab und wird regelmäßig nach dem vorgenannten
Zeitpunkt liegen, zu dem der Kaufpreis dem jeweiligen depotführenden
Wertpapierdienstleister zur Verfügung steht.

Die Gesellschaft plant die von der Gesellschaft auf Grundlage dieses
Rückerwerbsangebots erworbenen Rocket Internet-Aktien zwecks
Kapitalherabsetzung unverzüglich nach Erwerb und Erfüllung aller insoweit
maßgeblichen Voraussetzungen einzuziehen.

Kontakt:

E: info@rocket-internet.com

Über Rocket Internet

Rocket Internet gründet und entwickelt internetbasierte Geschäftsmodelle.
Unternehmen werden operativ und bei der Expansion in internationale Märkte
unterstützt. Darüber hinaus investiert Rocket Internet strategisch in
komplementäre Internet- und Technologieunternehmen weltweit, um das
Unternehmensnetzwerk auszubauen. Rocket Internet Unternehmen sind in einer
großen Anzahl von Ländern weltweit aktiv. Weitere Informationen finden Sie
unter www.rocket-internet.com.

Haftungsausschluss/Wichtige Hinweise

DIESE BEKANNTMACHUNG DIENT AUSSCHLIESSLICH INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT
WEDER EINE AUFFORDERUNG ZUM VERKAUF NOCH EIN ANGEBOT ZUM KAUF VON
WERTPAPIEREN DER ROCKET INTERNET SE ("ROCKET INTERNET") DAR. DIE ENDGÜLTIGEN
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BESTIMMUNGEN WERDEN IN DER ANGEBOTSUNTERLAGE MITGETEILT. INVESTOREN UND
INHABERN VON WERTPAPIEREN DER ROCKET INTERNET WIRD DRINGEND EMPFOHLEN, DIE
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AKTIENRÜCKERWERBSANGEBOT STEHENDEN BEKANNTMACHUNGEN ZU LESEN, DA SIE
WICHTIGE INFORMATIONEN ENTHALTEN WERDEN.

DAS ANGEBOT WIRD AUSSCHLIESSLICH AUF BASIS DER ANWENDBAREN BESTIMMUNGEN DES
DEUTSCHEN UND EUROPÄISCHEN RECHTS, INSBESONDERE DES AKTIENGESETZES, UND
BESTIMMTER, AUF GRENZÜBERSCHREITENDE ANGEBOTE MIT BESCHRÄNKTEM KREIS VON
AKTIONÄREN, DIE IHREN WOHNORT, SITZ ODER GEWÖHNLICHEN AUFENTHALT IN DEN
VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA HABEN, ANWENDBARER VORSCHRIFTEN DER
WERTPAPIERGESETZE DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA DURCHGEFÜHRT. DAS
ANGEBOT SOLL NICHT NACH DEN RECHTLICHEN VORGABEN ANDERER RECHTSORDNUNGEN ALS
DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND ODER DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA
(SOWEIT ANWENDBAR) DURCHGEFÜHRT WERDEN. DEMENTSPRECHEND WURDEN KEINE
BEKANNTMACHUNGEN, ANMELDUNGEN, ZULASSUNGEN ODER GENEHMIGUNGEN FÜR DAS
ANGEBOT AUSSERHALB DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND EINGEREICHT, VERANLASST
ODER GEWÄHRT. INVESTOREN UND INHABER VON WERTPAPIEREN DER ROCKET INTERNET
KÖNNEN NICHT DARAUF VERTRAUEN, DURCH DIE ANLEGERSCHUTZVORSCHRIFTEN
IRGENDEINER ANDEREN RECHTSORDNUNG ALS DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND ODER
DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA (SOWEIT ANWENDBAR) GESCHÜTZT ZU WERDEN.
VORBEHALTLICH DER IN DER ANGEBOTSUNTERLAGE BESCHRIEBENEN AUSNAHMEN SOWIE
GEGEBENENFALLS VON DEN JEWEILIGEN AUFSICHTSBEHÖRDEN ZU ERTEILENDEN
AUSNAHMEGENEHMIGUNGEN SOLL WEDER MITTELBAR NOCH UNMITTELBAR EIN
ERWERBSANGEBOT IN JENEN RECHTSORDNUNGEN UNTERBREITET WERDEN, IN DENEN DIES
EINEN VERSTOSS GEGEN DAS JEWEILIGE NATIONALE RECHT DARSTELLEN WÜRDE.

SOWEIT DIES NACH ANWENDBAREM RECHT ZULÄSSIG IST UND IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT
DEUTSCHER MARKTPRAXIS ERFOLGT, KÖNNEN ROCKET INTERNET ODER FÜR SIE TÄTIGE
BROKER AUSSERHALB DES ÖFFENTLICHEN AKTIENRÜCKERWERBSANGEBOTS VOR, WÄHREND
ODER NACH ABLAUF DER ANNAHMEFRIST DES ANGEBOTS UNMITTELBAR ODER MITTELBAR
AKTIEN DER ROCKET INTERNET ERWERBEN BZW. ENTSPRECHENDE VEREINBARUNGEN
ABSCHLIESSEN. DIES GILT IN GLEICHER WEISE FÜR ANDERE WERTPAPIERE, DIE EIN
UNMITTELBARES WANDLUNGS- ODER UMTAUSCHRECHT IN BZW. EIN OPTIONSRECHT AUF
AKTIEN DER ROCKET INTERNET GEWÄHREN. DIESE ERWERBE KÖNNEN ÜBER DIE BÖRSE ZU
MARKTPREISEN ODER AUSSERHALB DER BÖRSE IN AUSGEHANDELTEN TRANSAKTIONEN
ERFOLGEN. ALLE INFORMATIONEN ÜBER DIESE ERWERBE WERDEN VERÖFFENTLICHT,
SOWEIT DIES NACH DEM RECHT DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND ODER EINER ANDEREN
EINSCHLÄGIGEN RECHTSORDNUNG ERFORDERLICH IST.

SOWEIT IN DIESEM DOKUMENT IN DIE ZUKUNFT GERICHTETE AUSSAGEN ENTHALTEN SIND,
STELLEN DIESE KEINE TATSACHEN DAR UND SIND DURCH DIE WORTE "WERDEN",
"ERWARTEN", "GLAUBEN", "SCHÄTZEN", "BEABSICHTIGEN", "ANSTREBEN", "DAVON
AUSGEHEN" UND ÄHNLICHE WENDUNGEN GEKENNZEICHNET. DIESE AUSSAGEN BRINGEN
ABSICHTEN, ANSICHTEN ODER GEGENWÄRTIGE ERWARTUNGEN UND ANNAHMEN VON ROCKET
INTERNET ZUM AUSDRUCK. DIE IN DIE ZUKUNFT GERICHTETEN AUSSAGEN BERUHEN AUF
GEGENWÄRTIGEN PLANUNGEN, SCHÄTZUNGEN UND PROGNOSEN, DIE ROCKET INTERNET NACH
BESTEM WISSEN VORGENOMMEN HAT, TREFFEN ABER KEINE AUSSAGE ÜBER IHRE
ZUKÜNFTIGE RICHTIGKEIT. ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN UNTERLIEGEN RISIKEN UND
UNGEWISSHEITEN, DIE MEIST NUR SCHWER VORHERZUSAGEN SIND UND GEWÖHNLICH NICHT
IM EINFLUSSBEREICH DER ROCKET INTERNET LIEGEN. DIESE ERWARTUNGEN UND IN DIE
ZUKUNFT GERICHTETEN AUSSAGEN KÖNNTEN SICH ALS UNZUTREFFEND ERWEISEN UND DIE
TATSÄCHLICHEN ENTWICKLUNGEN KÖNNEN ERHEBLICH VON IN DIE ZUKUNFT GERICHTETEN
AUSSAGEN ABWEICHEN. ROCKET INTERNET ÜBERNIMMT KEINE PFLICHT, DIE IN DIE
ZUKUNFT GERICHTETEN AUSSAGEN HINSICHTLICH TATSÄCHLICHER ENTWICKLUNGEN ODER
EREIGNISSE, RAHMENBEDINGUNGEN, ANNAHMEN ODER SONSTIGER FAKTOREN ZU
AKTUALISIEREN.

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15.03.2022 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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Quelle: dpa-AFX

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