PAION AG VERÖFFENTLICHT KONZERN-FINANZERGEBNISSE FÜR DAS ERSTE HALBJAHR 2020
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PAION AG VERÖFFENTLICHT KONZERN-FINANZERGEBNISSE FÜR DAS ERSTE HALBJAHR 2020
12.08.2020 / 07:30
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PAION AG VERÖFFENTLICHT KONZERN-FINANZERGEBNISSE FÜR DAS ERSTE HALBJAHR 2020
- Bedeutsamer Fortschritt mit Remimazolam mit Marktzulassungen in den
wichtigen Märkten USA, Japan und China
- Erfolgreiche Markteinführung von Anerem(R) (Remimazolam) durch
Lizenznehmer Mundipharma in Japan
- Abschluss der Patientenrekrutierung in der EU-Phase-III-Studie
- Remimazolam-Lizenzrechte in Südostasien an Hana Pharm vergeben
- "Compassionate-Use" für Remimazolam in Belgien und in italienischem
Krankenhaus genehmigt
- Liquide Mittel in Höhe von EUR 12,4 Mio. zum 30. Juni 2020
- Telefonkonferenz (Englisch) heute um 14:00 Uhr MESZ (13 Uhr BST, 8:00 Uhr
EDT)
Aachen, 12. August 2020 - Das Specialty-Pharma-Unternehmen PAION AG (ISIN
DE000A0B65S3; Frankfurter Wertpapierbörse, Prime Standard: PA8) gibt heute
die Konzern-Finanzergebnisse gemäß International Financial Reporting
Standards (IFRS) für das erste Halbjahr 2020 bekannt.
Dr. Jim Phillips, Vorstandsvorsitzender der PAION AG, kommentierte: "Mit der
Zulassung von Remimazolam in drei bedeutenden Märkten - USA, Japan und China
- haben wir einen entscheidenden Zeitpunkt in der Geschichte PAIONs
erreicht: Unser Produkt wird in den Markt eingeführt und beginnt erste
Umsatzerlöse zu generieren, von denen PAION abhängig von der Region mit
Umsatzbeteiligungen von bis zu 25 % profitieren wird. Auch in unserem
Heimatmarkt Europa kommen wir gut voran. Trotz der Coronavirus-Pandemie
konnten wir die Patientenrekrutierung der europäischen Phase-III-Studie in
der Allgemeinanästhesie abschließen und arbeiten derzeit an der Auswertung
der Daten. Bei planmäßigem Verlauf erwarten wir, dass wir dafür nächstes
Jahr eine Erweiterung des derzeit in Prüfung befindlichen
EU-Zulassungsantrags für die Kurzsedierung einreichen können. Wir freuen uns
darauf, in den kommenden Monaten über unsere eigenen Fortschritte und Pläne
sowie die unserer Partner zu berichten."
Update und Ausblick zu Entwicklungs- und Kommerzialisierungsaktivitäten für
Remimazolam
USA
In den USA hat die FDA (U.S. Food & Drug Administration; US-amerikanische
Arzneimittelzulassungsbehörde) im Juli 2020 die Marktzulassung für BYFAVOTM
(Remimazolam) in der Kurzsedierung erteilt.
Im Januar 2020 wurden die US-Rechte für BYFAVOTM von Cosmo Pharmaceuticals
(Cosmo) an Acacia Pharma (Acacia) unterlizenziert. Im Juli 2020 haben PAION,
Cosmo und Acacia nach erfolgter Marktzulassung für BYFAVOTM vereinbart, die
im Jahr 2016 zwischen Cosmo und PAION unterzeichnete Lizenzvereinbarung für
BYFAVOTM an Acacia zu übertragen. Die Bedingungen der Lizenzvereinbarung
bleiben unverändert, bestehen jetzt jedoch zwischen PAION und Acacia, wobei
Cosmo nicht länger Vertragspartei der Vereinbarung ist.
Acacia plant den Vermarktungsstart von BYFAVOTM in den USA im zweiten
Halbjahr 2020. Voraussetzung dafür ist, dass BYFAVOTM bis dahin von der Drug
Enforcement Administration (DEA; US-amerikanische Strafverfolgungsbehörde
für Drogendelikte) im Rahmen des sog. Controlled Substances Act
klassifiziert wurde. Die Arzneimittelklassifikationen ordnen Arzneimittel in
Gruppen ein, die auf dem Risiko von Missbrauch beruhen. Midazolam z. B. ist
in Gruppe IV eingeordnet. Arzneimittel mit dieser Klassifizierung besitzen
ein geringeres Missbrauchspotential als Substanzen aus der Gruppe III. PAION
erwartet, für Remimazolam die gleiche Klassifizierung wie Midazolam zu
erhalten.
EU
In Europa strebt PAION die Zulassung für Remimazolam in den Indikationen
Kurzsedierung und Allgemeinanästhesie an.
Kurzsedierung: PAION hat im November 2019 einen europäischen
Marktzulassungsantrag in der Kurzsedierung bei der European Medicines Agency
(EMA; europäische Arzneimittelagentur) eingereicht. Eine Entscheidung zur
Marktzulassung wird aktuell frühestens Anfang 2021 erwartet.
Allgemeinanästhesie: PAION führt derzeit die Datenauswertung der klinischen
Phase-III-Studie in der Allgemeinanästhesie bei ASA-III/IV-Patienten
(American Society of Anesthesiologists-Klassifizierung III-IV) durch.
Ursprünglich war geplant, dass an der randomisierten, einfach-blinden,
Propofol-kontrollierten, konfirmatorischen Phase-III-Studie ungefähr 500
ASA-III/IV-Patienten teilnehmen. Im April 2020 wurde aufgrund der
Coronavirus-Pandemie die Patientenrekrutierung bei einem Stand von 424
Patienten mit Zustimmung des Data Monitoring Committee der Studie
abgeschlossen. Die wesentlichen Ergebnisse der Studie werden im zweiten
Halbjahr 2020 erwartet. Positive Ergebnisse der Phase-III-Studie in der
Allgemeinanästhesie und die Marktzulassung in der Kurzsedierung
vorausgesetzt, plant PAION eine Erweiterung des Zulassungsantrags für
Remimazolam für die Indikation Allgemeinanästhesie, sobald der
Zulassungsantrag für die Kurzsedierung genehmigt ist. Der Prüfungsprozess
für einen Erweiterungsantrag ist im Regelfall schneller als für einen
vollständigen Zulassungsantrag.
Kommerzialisierungspläne: PAION führt weiterhin Aktivitäten zur
Marktvorbereitung durch. Der Aufbau einer eigenen Vertriebsinfrastruktur in
Europa hängt davon ab, ob PAION das Portfolio um zusätzliche Produkte
erweitern kann. Alternativ zum Aufbau einer eigenen Vertriebsinfrastruktur
verfolgt PAION daher auch die Option, Remimazolam für Europa
auszulizenzieren.
Compassionate Use:
Das Krankenhauses San Raffaele in Mailand (Italien), eines der klinischen
Zentren der Phase-III-Studie für Remimazolam in der Allgemeinanästhesie,
hatte PAION kontaktiert, ob aufgrund eines durch die Coronavirus-Pandemie
ausgelösten Mangels an Propofol und Midazolam Remimazolam für die Sedierung
von fünf COVID-19-Patienten auf der Intensivstation (ICU) zur Verfügung
gestellt werden könne. Die Genehmigung für den "Compassionate Use"
(Härtefallprogramm zur Anwendung eines nicht zugelassenen Arzneimittels an
Patienten) wurde im Juni 2020 vom lokalen Ethik-Komitee für diese Patienten
erteilt und PAION hat die Substanz kostenlos zur Verfügung gestellt. Mit
aktuell deutlich weniger COVID-19-Patienten auf der Intensivstation ist eine
Ausweitung auf weitere Patienten derzeit nicht geplant.
Im August 2020 hat die belgische Bundesagentur für Arzneimittel und
Gesundheitsprodukte (FAMHP) die Genehmigung für den Compassionate Use von
Remimazolam in Belgien erteilt. Im Rahmen des Programms kann Remimazolam für
die Sedierung von COVID-19-Patienten auf der Intensivstation und als Ersatz
für den derzeitigen Standard in der Allgemeinanästhesie eingesetzt werden,
an dem aktuell aufgrund der Coronavirus-Pandemie Mangel besteht. Die
Anwendung ist auf Ärzte beschränkt, die Erfahrung mit Remimazolam haben.
PAION war von der belgischen Regulierungsbehörde kontaktiert worden, um zu
klären, ob Remimazolam aufgrund des derzeitigen durch die
Coronavirus-Pandemie ausgelösten Mangels an Propofol und Midazolam
landesweit zur Verfügung gestellt werden könnte. PAION wird Anfragen von
Krankenhäusern so schnell und so weit wie möglich erfüllen und die Substanz
zunächst kostenlos zur Verfügung stellen.
Aktivitäten von Lizenznehmern in anderen Märkten
In Japan hat der Lizenznehmer Mundipharma die Zulassung für Anerem(R)
(Remimazolam) in der Allgemeinanästhesie im Januar 2020 erhalten und Mitte
2020 mit ersten kommerziellen Produktverkäufen erfolgreich mit der
Vermarktung von Anerem(R) begonnen.
In China hat der Lizenznehmer Yichang Humanwell die Marktzulassung für
Ruima(R)
(Remimazolam) in der Kurzsedierung von der chinesischen
Arzneimittelzulassungsbehörde (National Medical Products Administration;
NMPA) im Juli 2020 erhalten und kürzlich mit der Vermarktung begonnen.
Ebenfalls im Juli 2020 hat Yichang Humanwell eine Phase-III-Studie in der
Allgemeinanästhesie in China gestartet. Die Phase-III-Studie ist eine
multizentrische, einfach-blinde, randomisierte, vergleichende klinische
Studie, um die Wirksamkeit und Sicherheit von Remimazolam im Vergleich zu
Propofol bei der Einleitung und Aufrechterhaltung einer Allgemeinanästhesie
im Rahmen einer geplanten Operation bei 516 Chirurgiepatienten zu
untersuchen.
In Südkorea hat der Lizenznehmer Hana Pharm im Dezember 2019 den
Zulassungsantrag in der Allgemeinanästhesie eingereicht. Eine Marktzulassung
wird 2020 erwartet. Im Januar 2020 haben PAION und Hana Pharm ihr
Lizenzabkommen für die Lizenzrechte an Remimazolam um Südostasien
(Indonesien, Malaysia, Philippinen, Singapur, Thailand, Vietnam) erweitert.
Hana Pharm ist für die dortige Entwicklung und den Marktzulassungsprozess
verantwortlich.
In Russland hat der Lizenznehmer R-Pharm im November 2018 den erfolgreichen
Abschluss einer Phase-III-Studie mit Remimazolam in der Allgemeinanästhesie
bekanntgegeben. R-Pharm bereitet aktuell erste Marktzulassungsanträge für
die Lizenzgebiete vor.
Für Kanada geht PAION davon aus, dass der Lizenznehmer Pharmascience den
US-amerikanischen Marktzulassungsantrag als Basis für die eigene Einreichung
eines Marktzulassungsantrags für Remimazolam verwenden wird.
Supply-Chain-Aktivitäten
PAION arbeitet am Aufbau der Supply Chain, um die regelmäßige Bereitstellung
von Remimazolam als Produkt für die Lizenznehmer sowie PAIONs potentielle
eigene Vermarktung gewährleisten zu können. Die Aktivitäten umfassen den
Aufbau und die Etablierung der Strukturen und Prozesse sowie die Erlangung
sämtlicher pharmazeutischer Erlaubnisse.
Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage
Die Umsatzerlöse beliefen sich im ersten Halbjahr 2020 auf TEUR 3.520
(Vorjahreszeitraum: TEUR 7.500) und resultierten vornehmlich aus
Meilensteinzahlungen im Zusammenhang mit der Marktzulassung von Remimazolam
in Japan und der im Januar 2020 mit dem Lizenznehmer Hana Pharm
abgeschlossenen Erweiterung des Lizenzgebiets für Remimazolam um sechs
zusätzliche Länder in Südostasien.
Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung im ersten Halbjahr 2020
beliefen sich auf TEUR 6.399 (Vorjahreszeitraum: TEUR 6.173) und betreffen
überwiegend die EU-Phase-III-Studie in der Allgemeinanästhesie, für die
aktuell die Datenauswertung erfolgt.
Die Aufwendungen für allgemeine Verwaltung und Vertrieb erhöhten sich im
Vergleich zur Vorjahresperiode im ersten Halbjahr 2020 um TEUR 1.289 auf
TEUR 3.610. Dabei sind die Verwaltungsaufwendungen um TEUR 105 auf TEUR
1.685 zurückgegangen, während die Vertriebsaufwendungen um TEUR 1.394 auf
TEUR 1.925 angestiegen sind. Der Anstieg der Vertriebsaufwendungen steht
dabei insbesondere im Zusammenhang mit präkommerziellen Aktivitäten und dem
Aufbau der Supply Chain für Remimazolam.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag im ersten Halbjahr 2020 beliefen
sich auf TEUR 740 (Vorjahreszeitraum: TEUR 1.166) und betreffen die
steuerliche Förderung durch Steuergutschriften auf Teile der Forschungs- und
Entwicklungsaufwendungen durch die britischen Finanzbehörden. Der Rückgang
im Vergleich zur Vorjahresperiode trotz leicht gestiegener Forschungs- und
Entwicklungsaufwendungen ist vornehmlich auf eine Begrenzung der Förderung
in Abhängigkeit vom Periodenergebnis der PAION UK Ltd zurückzuführen.
Der Periodenfehlbetrag im ersten Halbjahr 2020 belief sich auf TEUR 6.052
gegenüber einem Periodenüberschuss von TEUR 586 im Vorjahreszeitraum. Dies
entspricht einem Rückgang des Periodenergebnisses um TEUR 6.638 gegenüber
dem ersten Halbjahr 2019, der vornehmlich aus niedrigeren Umsatzerlösen und
höheren Aufwendungen für Vertrieb im Vergleich zum Vorjahreszeitraum
resultiert.
Der Finanzmittelbestand hat sich im Vergleich zum 31. Dezember 2019 um TEUR
6.373 auf TEUR 12.414 zum Ende der aktuellen Berichtsperiode verringert.
Der Rückgang des Eigenkapitals um TEUR 2.999 im Vergleich zum 31. Dezember
2019 resultiert im Wesentlichen einerseits aus dem Periodenfehlbetrag sowie
andererseits der Ausgabe von insgesamt 1.530.327 neuen Aktien. Davon
entfallen 1.525.327 neue Aktien auf die Wandlung eines Teils der im Vorjahr
ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen. Die Eigenkapitalquote beträgt zum
30. Juni 2020 56,3 % (31. Dezember 2019: 59,1 %).
Risiko- und Chancenbericht
Die wesentlichen Risiken und Chancen der künftigen Entwicklung sind im
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019 ausführlich dargestellt. Das
Gesamtbild der Chancen und Risiken hat sich im ersten Halbjahr 2020 nicht
wesentlich verändert.
Prognose 2020
PAIONs Schwerpunkte für den Rest des Jahres 2020 liegen auf der Auswertung
der Phase-III-Studie in der Allgemeinanästhesie in Europa,
Zulassungsverfahren in Europa und anderen Regionen, dem Aufbau der Supply
Chain und der kommerziellen Herstellung von Remimazolam sowie der
Marktvorbereitung und dem Vermarktungsstart von Remimazolam in
unterschiedlichen Territorien.
Finanzausblick
PAION erwartet im Jahr 2020 ca. EUR 20 Mio. Umsatzerlöse, davon EUR 15 Mio.
von Cosmo durch die Zulassung von Remimazolam in den USA. Weitere
Umsatzerlöse betreffen die Zulassungen von Remimazolam in Japan und China,
die im Januar 2020 mit Hana Pharm vereinbarte Erweiterung des Lizenzgebiets
um sechs zusätzliche Länder in Südostasien sowie eine Meilensteinzahlung im
Zusammenhang mit einer möglichen Marktzulassung in Südkorea. Lizenzgebühren
aus der Vermarktung von Remimazolam in den USA, Japan und China werden 2020
in geringer Höhe von insgesamt unter EUR 1 Mio. erwartet.
Die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen werden abhängig vom Fortschritt
der Entwicklung zwischen ca. EUR 10 Mio. und ca. EUR 12 Mio. betragen. Die
Verwaltungs- und Vertriebsaufwendungen werden sich auf ca. EUR 7 Mio. bis
ca. EUR 9 Mio. belaufen, abhängig vom Fortschritt des Aufbaus der Supply
Chain und dem Ausmaß der präkommerziellen Aktivitäten. Steuergutschriften
auf Teile der Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen aufgrund der
steuerlichen Förderung durch die britischen Finanzbehörden werden in Höhe
von ca. EUR 1 Mio. bis ca. EUR 1,5 Mio. erwartet. Die zuvor erwartete Höhe
von bis zu ca. EUR 0,5 Mio. basierte insbesondere auf einer bereits
beschlossenen Veränderung der Berechnungs- und Begrenzungsregelungen, deren
Inkrafttreten jedoch in der Berichtsperiode kurzfristig um ein Jahr
verschoben wurde. Es wird ein Jahresergebnis zwischen ca. EUR 0,5 Mio. und
ca. EUR 4 Mio. für 2020 erwartet.
Wesentliche Annahme für den Ausblick ist, dass die Aktivitäten von PAION und
der Lizenznehmer wie erwartet fortschreiten. Verzögerungen würden zu einer
Verschiebung insbesondere wesentlicher Kostenblöcke und/oder teilweise von
Umsatzerlösen ins Jahr 2021 oder darüber hinaus führen. Ferner liegt den
Planungen der derzeitige Stand der Gespräche mit den Zulassungsbehörden
zugrunde. Durch zusätzliche unerwartete Anforderungen der Zulassungsbehörden
könnten höhere Kosten als geplant anfallen und sich regulatorische
Entscheidungen und darauf basierende Umsatzerlöse verzögern. Auch mögliche
Effekte der Coronavirus-Pandemie auf unsere Geschäftstätigkeit und die
unserer Partner könnten zu Verzögerungen und Verschiebungen von
Umsatzerlösen und/oder Kosten führen, auch wenn aktuell kein wesentlicher
Einfluss der Pandemie auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
PAION-Gruppe erwartet wird.
Der Kassenbestand sichert unter Berücksichtigung der aktuellen Planung eine
Liquiditätsreichweite bis mindestens ins zweite Halbjahr 2021.
Zusätzlicher Finanzmittelbedarf könnte für eine potentielle eigene
Vermarktung von Remimazolam in ausgewählten europäischen Märkten, für die
Abarbeitung des mehrjährigen pädiatrischen Entwicklungsplans sowie für
mögliche Portfolioerweiterungen entstehen. Die Gesamthöhe eines etwaigen
Finanzmittelbedarfs wird sowohl davon abhängen, ob PAION einen eigenen
Vertrieb aufbauen wird und wie dieser gestaltet werden würde, als auch
davon, wann und in welcher Höhe Meilensteinzahlungen und Lizenzgebühren von
Lizenznehmern eingehen. Eine abschließende Entscheidung zum Aufbau eines
eigenen Vertriebs ist noch nicht getroffen worden. Die mit der Europäischen
Investitionsbank (EIB) 2019 abgeschlossene Finanzierungsvereinbarung über
bis zu EUR 20 Mio. und die in den nächsten Jahren erwarteten
Meilensteinzahlungen und Lizenzeinnahmen könnten teilweise oder vollständig
je nach Entscheidung zur eigenen Kommerzialisierung einen möglichen
Finanzierungsbedarf abdecken. Die Ziehung der ersten Tranche von EUR 5 Mio.
aus der Finanzierungsvereinbarung mit der EIB, die bereits verfügbar ist,
ist bisher nicht erfolgt. Die Verfügbarkeit der weiteren zwei Tranchen ist
an bestimmte Bedingungen, etwa die Erreichung operativer Meilensteine,
geknüpft. Das Darlehen kann bis Mitte 2021 abgerufen werden. Eine weitere
Nutzung der Finanzierungsvereinbarung mit Yorkville über
Wandelschuldverschreibungen über die im September 2019 ausgegebene und bis
zum 8. Juli 2020 vollständig in neue PAION-Aktien gewandelte Tranche hinaus
ist nicht geplant. Die Höhe der Lizenzeinnahmen von Lizenznehmern wird davon
abhängen, ob die Vermarktung in den USA, Japan und den anderen Territorien
erfolgreich verläuft und ob Remimazolam eine schnelle Marktdurchdringung und
ein attraktives Preisniveau erreicht. Dies wird aber erst nach der
Markteintrittsphase mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden können.
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Wesentliche Konzernfinanzzahlen gemäß IFRS
(Angaben in TEUR, wenn nicht Q2 Q2 H1 2020 H1 2019
anders angegeben) 2020 2019
Umsatzerlöse 20 7.500 3.520 7.500
Forschungsund -2.66- -3.11- -6.399 -6.173
Entwicklungsaufwendungen 9 0
Allgemeine Verwaltungsund -1.74- -1.33- -3.610 -2.321
Vertriebsaufwendungen 6 6
Periodenergebnis -4.34- 3.827 -6.052 586
1
Periodenergebnis je Aktie (in -0,06 0,06 -0,09 0,01
EUR), nicht verwässert
Periodenergebnis je Aktie (in -0,06 0,06 -0,09 0,01
EUR), verwässert
H1 2020 H1 2019
Cashflow aus laufender -6.360 1.990
Geschäftstätigkeit
Cashflow aus der -2 -4
Investitionstätigkeit
Cashflow aus der -22 -25
Finanzierungstätigkeit
Veränderung des -6.373 1.965
Finanzmittelbestands
Durchschnittliche Anzahl an 43 44
Mitarbeitern im Konzern
30.06.2020 31.12.2019
Immaterielle Vermögenswerte 1.906 2.137
Finanzmittelbestand 12.414 18.787
Eigenkapital 11.733 14.732
Kurzfristiges Fremdkapital 9.071 10.154
Bilanzsumme 20.824 24.912
Der vollständige Halbjahresfinanzbericht der PAION AG steht ab dem 12.
August 2020 unter
https://www.paion.com/de/medien-und-investoren/investorcenter/finanzberichte/
zur Verfügung.
Telefonkonferenz und Webcast
Ergänzend zur Veröffentlichung der Zahlen wird der Vorstand der PAION AG am
Mittwoch, den 12. August 2020, um 14:00 Uhr MESZ (13:00 Uhr BST, 8:00 Uhr
EDT) eine öffentliche Telefonkonferenz (in englischer Sprache) durchführen
und die Finanzzahlen der ersten sechs Monate 2020 präsentieren sowie ein
Update zu den Entwicklungsprojekten, der Strategie und dem Finanzausblick
geben.
Zur Teilnahme wählen Sie bitte aus
- Deutschland +49 (0) 30 3001 90612,
- Großbritannien +44 (0) 20 3003 2666,
- USA +1 212 999 6659
- allen anderen Ländern: bitte die UK-Nummer wählen
Geben Sie nach der Anforderung das Passwort "PAION" an. Parallel zur
Telefonkonferenz wird eine Präsentation per Webcast zur Verfügung gestellt.
Zur Teilnahme klicken Sie bitte auf den folgenden Link:
http://view-w.tv/819-1574-23002/en.
Über PAION
Die PAION AG ist ein börsennotiertes Specialty-Pharma-Unternehmen, das
innovative Wirkstoffe zur Anwendung bei ambulanter und im Krankenhaus
durchgeführter Sedierung, Anästhesie sowie in der Intensivmedizin mit dem
Ziel einer späteren Vermarktung entwickelt. PAIONs Leitsubstanz ist
Remimazolam, ein intravenös verabreichtes, ultrakurz wirkendes und gut
steuerbares Benzodiazepin-Sedativum und -Anästhetikum. Remimazolam ist in
mehreren Märkten außerhalb Europas verpartnert. Remimazolam wurde im Juli
2020 für die Kurzsedierung sowohl in den USA als auch in China und im Januar
2020 für die Allgemeinanästhesie in Japan zugelassen. In Südkorea wurde im
Dezember 2019 ein Zulassungsantrag in der Allgemeinanästhesie eingereicht.
In Europa strebt PAION die Zulassung für Remimazolam in den Indikationen
Allgemeinanästhesie und Kurzsedierung an. Ein Marktzulassungsantrag für die
Kurzsedierung wurde im November 2019 eingereicht. Die wesentlichen
Ergebnisse einer Phase-III-Studie in der Allgemeinanästhesie werden im
zweiten Halbjahr 2020 erwartet.
PAIONs Mission ist es, ein führendes Specialty-Pharma-Unternehmen in den
Bereichen Anästhesie und Intensivmedizin zu sein, indem wir neuartige
Produkte auf den Markt bringen, die Patienten, Ärzten und Stakeholdern im
Gesundheitswesen zugutekommen.
PAION hat seinen Hauptsitz in Aachen und einen weiteren Standort in
Cambridge (Vereinigtes Königreich).
Kontakt
Ralf Penner
Vice President Investor Relations/Public Relations
PAION AG
Martinstraße 10-12
52062 Aachen
Tel. +49 241 4453-152
E-Mail r.penner@paion.com
www.paion.com
Disclaimer:
Diese Veröffentlichung enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen,
die die PAION AG betreffen. Diese spiegeln die nach bestem Wissen
vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen des Managements der PAION AG zum
Datum dieser Mitteilung wider und beinhalten bestimmte Risiken,
Unsicherheiten und sonstige Faktoren. Sollten sich die den Annahmen der
Gesellschaft zugrunde liegenden Verhältnisse ändern, so kann dies dazu
führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Maßnahmen von den implizit
oder ausdrücklich erwarteten Ergebnissen und Maßnahmen wesentlich abweichen.
In Anbetracht dieser Risiken, Unsicherheiten sowie anderer Faktoren sollten
sich Empfänger dieser Veröffentlichung nicht unangemessen auf diese
zukunftsgerichteten Aussagen verlassen. Die PAION AG übernimmt keine
Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben oder zu
aktualisieren, um zukünftiges Geschehen oder Entwicklungen widerzuspiegeln.
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12.08.2020 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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1115025 12.08.2020
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Quelle: dpa-AFX