Österreichische Post AG: Ergebnisse zur Hauptversammlung
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Österreichische Post AG: Ergebnisse zur Hauptversammlung
21.04.2022 / 13:42
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Veröffentlichung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 21.04.2022
über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
gem § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG iVm
§ 119 Abs 9 BörseG, § 2 Abs 1 und § 3 Abs 1 VeröffentlichungsV
In der ordentlichen Hauptversammlung der Österreichische Post
Aktiengesellschaft, Wien, wurde am 21.04.2022 zum 9. Punkt der Tagesordnung
folgender Beschluss gefasst:
a) Der Vorstand wird gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und 8 sowie Abs 1a und 1b AktG
ermächtigt, auf den Inhaber oder auf Namen lautende Stückaktien der
Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft
während einer Geltungsdauer vom 1. Mai 2022 bis 31. Oktober 2024 sowohl über
die Börse als auch außerbörslich und zwar auch nur von einzelnen Aktionären
oder einem einzigen Aktionär, insbesondere der Österreichische Beteiligungs
AG, zu einem niedrigsten Gegenwert von EUR 20,-- (Euro zwanzig) je Aktie und
einem höchsten Gegenwert von EUR 60,-- (Euro sechzig) je Aktie zu erwerben.
Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Die
Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und
in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein
Tochterunternehmen (§ 228 Absatz 3 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft
durch Dritte ausgeübt werden. Der Erwerb durch den Vorstand kann
insbesondere vorgenommen werden, wenn die Aktien Arbeitnehmern, leitenden
Angestellten und/oder Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft oder eines
mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens im Rahmen eines
Mitarbeiterbeteiligungsprogramms oder eines Aktienoptionsprogramms und/oder
einer Privatstiftung, deren primärer Zweck das Halten und Verwalten der
Aktien für eine oder mehrere der genannten Personen ist (wie etwa einer
Mitarbeiterbeteiligungsstiftung gemäß § 4d Abs 4 EStG), übertragen werden
sollen.
b) Den Erwerb über die Börse kann der Vorstand der Österreichische Post
Aktiengesellschaft beschließen, doch muss der Aufsichtsrat im Nachhinein von
diesem Beschluss in Kenntnis gesetzt werden. Der außerbörsliche Erwerb
unterliegt der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats. Im Falle des
außerbörslichen Erwerbs kann dieser auch unter Ausschluss des quotenmäßigen
Veräußerungsrechts durchgeführt werden (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss).
c) Der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung gemäß
§ 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats und ohne
neuerliche Beschlussfassung der Hauptversammlung für die Veräußerung
beziehungsweise Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung
als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot, unter sinngemäßer
Anwendung der Regelungen über den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre,
insbesondere wenn die Aktien Arbeitnehmern, leitenden Angestellten und/oder
Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit der Gesellschaft
verbundenen Unternehmens im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms
oder eines Aktienoptionsprogramms und/oder einer Privatstiftung, deren
primärer Zweck das Halten und Verwalten der Aktien für eine oder mehrere der
genannten Personen ist (wie etwa einer Mitarbeiterbeteiligungsstiftung gemäß
§ 4d Abs 4 EStG), übertragen werden sollen, zu beschließen und die
Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder
teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder
mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228
Abs 3 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden.
d) Der Vorstand wird ferner ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats
erforderlichenfalls das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien
ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss gemäß § 65 Abs 1 Z 8 letzter Satz
iVm § 122 AktG herabzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt Änderungen der
Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.
Wien, im April 2022 Der Vorstand
Kontakt:
Österreichische Post AG
DI Harald Hagenauer
Leitung Investor Relations, Konzernrevision & Compliance
Tel.: +43 (0) 57767-30400
investor@post.at
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21.04.2022 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Österreichische Post AG
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Österreich
Telefon: +43 577 67 - 30400
E-Mail: investor@post.at
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Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)
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Quelle: dpa-AFX