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DGAP-News: mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG: Kapitalmarkt-Standpunkt von Kai Jordan, Vorstand (deutsch)

DGAP-News: mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG: Kapitalmarkt-Standpunkt von Kai Jordan, Vorstand (deutsch)
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11.11.2020 ‧ dpa-Afx

mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG: Kapitalmarkt-Standpunkt von Kai Jordan, Vorstand

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DGAP-News: mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG / Schlagwort(e): Sonstiges
mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG: Kapitalmarkt-Standpunkt von Kai
Jordan, Vorstand

11.11.2020 / 10:00
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Rasterfahndung

Kapitalmarkt-Standpunkt von Kai Jordan, Vorstand der mwb
Wertpapierhandelsbank AG

Im Rahmen der doch insgesamt recht umfangreichen Unterstützungsmaßnahmen für
die Pandemie-geplagten Wirtschaftsunternehmen hat die Bundesregierung den
zwischenzeitlich auch recht bekannten Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF)
aus der Taufe gehoben. Dieser Fonds ist mit bis zu EUR 600 Mrd. auch mit
reichlich "Firepower" ausgestattet, um bei der Unterstützung der
Volkswirtschaft und dem Schutz von gesunden Unternehmen und Arbeitsplätzen
eine gute Rolle spielen zu können. Neben der Möglichkeit stiller
Beteiligungen stehen auch Bürgschaften für Bankkredite und
Unternehmensanleihen zur Verfügung.

Grundsätzlich ist das ein sinnvolles Vorgehen. So müssen die Banken bei den
Bürgschaften für einen Teil der Kredite immer noch selbst haften und werden
somit trotz der weitreichenden Risikoübernahmen durch den Fonds zu
sorgfältiger Kontrolle gezwungen. Dies könnte aber die kurzfristige
Kreditvergabe behindern.

Die Haftungssumme des WSF bei Bürgschaften für Anleihen von Unternehmen aus
der Realwirtschaft erstreckt sich ebenfalls auf 90 % des Nominalbetrages.
Dieser Sachverhalt klingt zunächst sehr positiv für Kapitalmarktinstrumente,
die ansonsten regelmäßig unbesichert emittiert werden.
Anfänglich sollte die Unterstützung auf Finanzierungen oberhalb von EUR 100
Mio. begrenzt sein - aber damit hätte man sicher einen großen Teil des
Mittelstandes ausgeschlossen. Aufgrund der erfolgreichen Intervention des
Interessenverbandes KMU konnte diese Schwelle glücklicherweise abgesenkt
werden.

Doch wie verhält es sich in der Praxis? Bisher sind wenige Fälle überhaupt
bekannt und aus dem kleineren Mittelstand war bisher auch (noch) nichts zu
sehen. Nun geht eine Anleiheemission nicht von heute auf morgen und insofern
heißt es abwarten. Trotzdem beschleicht uns langsam das Gefühl, dass auch
die weiteren und erleichterten Regeln bisher viel zu eng gefasst sind, um
eine Flut von Emissionen auszulösen. Natürlich haben wir Verständnis dafür,
dass auch der Staat sein Geld gerne zurückbekommt bzw. behalten will. Auch,
dass er dafür einen nicht unerheblichen Betrag berechnet, den der Emittent
zusätzlich zum Kupon in der schwierigen Situation leisten muss.

Denn ein Unternehmen, das die Unterstützung durch den WSF sucht, muss zwei
der nachfolgenden Kriterien erfüllen:
1. Bilanzsumme größer EUR 43 Mio.,
2. Umsatzerlöse größer EUR 50 Mio. und
3. mehr als 249 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt.

Darüber hinaus darf der Antragsteller per Ende 2019 nicht als "Unternehmen
in Schwierigkeiten" gewesen sein - ergo - vor dem Ausbruch der Pandemie muss
es ein "wirtschaftlich gesundes" Geschäft gewesen sein. Das Volumen der
Kapitalmaßnahme soll mindestens EUR 5 Mio. betragen, aber maximal das Doppelte
der Lohn- und Gehaltszahlungen incl. Sozialabgaben oder 25 % der
Umsatzerlöse im Jahr 2019. Die Platzierung darf sich ausschließlich an
institutionelle Anleger richten. Damit ist die Liquidität dieser Papiere
selbst bei einer Einbeziehung in den Börsenhandel stark limitiert.

Weiterhin ist eine Ablösung oder unmittelbare Anschlussfinanzierung
bestehender Kredite einschließlich bereits ausgegebener Anleihen
ausgeschlossen. Als Verwendungszweck sollen nur Investitionen oder eine
Betriebsmittelfinanzierung akzeptiert werden. Die Laufzeit der Anleihe kann
bis zu 5 Jahre betragen. Viel weniger dürfte aufgrund der verbleibenden
Fixkosten auch nicht besonders sinnvoll sein, es sei denn "es pressiert".
Nun bindet sich der Emittent vorbehaltlich von Kündigungsklauseln aber über
die Laufzeit der Anleihe - aus nachvollziehbaren Gründen - an ein
Ausschüttungsverbot sowie an ein weitreichendes Verbot für Sondervergütungen
an Organmitglieder und Geschäftsführer. Zusätzlich müssen alle weiteren
Kreditlinien bis mindestens Ende 2022 festgeschrieben sein, so dass die
Banken indirekt doch wieder mit ins Boot genommen werden müssen.

Das alle anderen verfügbaren Förderungen im Vorfeld bereits ausgenutzt sein
müssen, dürfte nun auch keine Überraschung mehr darstellen. Im Rahmen der
Antragstellung wird auch die Bedeutung des Unternehmens für die Wirtschaft
Deutschlands, die Dringlichkeit, die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und
den Wettbewerb und
dem Grundsatz des möglichst sparsamen und wirtschaftlichen Einsatzes der
Mittel des Wirtschaftsstabilisierungsfonds, berücksichtigt.

Wir mögen uns täuschen, aber man muss vermutlich Rasterfahndung betreiben,
um eine Handvoll geeignete bzw. interessierte Emittenten zu finden. Das ist
schade, denn natürlich ist so eine Situation geeignet, um Unternehmen an den
Kapitalmarkt heranzuführen. Gerade in der jetzigen Situation besteht
grundsätzlich die Chance, den Kapitalmarkt als guten und verlässlichen
Partner zu positionieren.

Ob eine Rendite "etwas oberhalb der von Bundeswertpapieren" aufgrund der
überschaubaren Liquidität realistisch ist, darf angezweifelt werden. Neue
Investorenkreise für Mittelstandsanleihen wird man mit einem niedrigen Kupon
vermutlich auch nicht anziehen. Hier wird für die geringe Liquidität trotz
der Sicherheit vermutlich ein deutlicher Aufschlag anzusetzen sein. Denn
nicht immer ist ein Investment "Buy & Hold", auch wenn sich das Papier
"sicher" anfühlt.

Bei den jetzt vorliegenden Bedingungen in Verbindung mit der (bisher) engen
Befristung für den Antrag bis zum 31.12.2020, ist zu befürchten, dass das
Echo überschaubar bleibt. Wir nehmen im Markt bisher kein Interesse an
diesen Maßnahmen wahr. Zumal mit der heutigen Meldung bezüglich der baldigen
Verfügbarkeit eines Impfstoffes gegen Covid-19, die Bereitschaft für
anderweitige Finanzierungen wieder zunehmen wird.

Dies ist aus den beschriebenen Gründen bedauerlich. Aber einen Vorteil gibt
es dennoch: Denn mit jeder Aufweichung der Bedingungen besteht die Gefahr,
Emittenten, die eben unter normalen Umständen schon grundsätzlich nicht
kapitalmarktgeeignet sind, an den Markt gelockt werden. Und Zombies gibt es
da draußen schon genug. Die brauchen wir am Anleihemarkt nicht.

Zu mwb:

Die mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG ist ein von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassener Wertpapierdienstleister
mit Niederlassungen in Gräfelfing bei München, Hamburg, Hannover, Frankfurt
und Berlin. Das Unternehmen wurde 1993 gegründet. 1999 erfolgte der
Börsengang. Heute ist die mwb-Aktie (ISIN DE0006656101, WKN 6656101) an der
Börse München im Segment m:access notiert wie auch im Freiverkehr an den
Börsen Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Basic Board), Hamburg und Stuttgart.
mwb ist in zwei Geschäftsbereichen aktiv: Wertpapierhandel und Corporates &
Markets. Im Wertpapierhandel betreut mwb rund 38.000 Orderbücher für
deutsche und internationale Wertpapiere. Dabei handelt es sich sowohl um
Aktien als auch um festverzinsliche Wertpapiere und offene Investmentfonds.
Damit ist mwb einer der größten Skontroführer in Deutschland.

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mwb Wertpapierhandelsbank AG
Kai Jordan
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Tel: +49 40-360995-20
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Quelle: dpa-AFX

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