Mayr-Melnhof Karton AG: Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
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Mayr-Melnhof Karton AG: Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3
AktG
29.03.2022 / 08:00
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft
Wien, FN 81906 a
ISIN AT0000938204
('Gesellschaft")
Einberufung der 28. ordentlichen Hauptversammlung der
Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft
für Mittwoch, den 27. April 2022 um 10:00 Uhr, Wiener Zeit
Ort der Hauptversammlung im Sinne von § 106 Z 1 AktG
sind die Wiener Börsensäle, 1010 Wien, Wipplingerstrasse 34
I. ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG
1. Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz (COVID-19-GesG) und
Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV)Der Vorstand hat
im Sinne des sichersten Weges zum Schutz der Aktionäre und der sonstigen
Teilnehmer beschlossen, von der gesetzlichen Regelung einer virtuellen
Hauptversammlung Gebrauch zu machen.
Die Hauptversammlung der Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft am 27. April
2022 wird auf Grundlage von § 1 Abs. 2 COVID-19-GesG, BGBl. I Nr. 16/2020
idF BGBl. I Nr. 246/2021 und der COVID-19-GesV (BGBl. II Nr. 140/2020 idF
BGBl. II Nr. 609/2021) unter Berücksichtigung der Interessen sowohl der
Gesellschaft als auch der Teilnehmer als 'virtuelle Hauptversammlung"
durchgeführt.
Dies bedeutet, dass nach dem Beschluss des Vorstands bei der
Hauptversammlung der Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft am 27. April
2022 Aktionäre und ihre Vertreter (mit Ausnahme der besonderen
Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs. 4 COVID-19-GesV) nicht physisch anwesend
sein können.
Die virtuelle Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit des
Vorsitzenden des Aufsichtsrats, zumindest eines Stellvertreters des
Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Vorsitzenden des Vorstands sowie der
weiteren Mitglieder des Vorstands, des beurkundenden öffentlichen Notars und
der vier von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen
Stimmrechtsvertreter in den Wiener Börsensälen, 1010 Wien, Wipplingerstrasse
34, statt.
Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle
Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im
Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte der Aktionäre.
Die Stimmrechtsausübung, das Recht Beschlussanträge zu stellen und das Recht
Widerspruch zu erheben erfolgen ausschließlich durch einen der von der
Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs.
4 COVID-19-GesV.
Das Auskunftsrecht kann in der virtuellen Hauptversammlung von den
Aktionären selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden,
und zwar durch Übermittlung der Fragen in Textform ausschließlich per E-Mail
direkt an die E-Mail-Adresse fragen.mm@hauptversammlung.at der Gesellschaft,
sofern die Aktionäre rechtzeitig eine Depotbestätigung im Sinne von § 10a
AktG gemäß Punkt IV. übermittelt und einen besonderen Stimmrechtsvertreter
gemäß Punkt V. bevollmächtigt haben.
2. Übertragung der Hauptversammlung im InternetDie Hauptversammlung wird
gemäß § 3 Abs. 1, 2 und 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs. 4 AktG vollständig
akustisch und optisch in Echtzeit im Internet übertragen.
Dies ist datenschutzrechtlich zulässig im Hinblick auf die gesetzliche
Grundlage von § 3 Abs. 1, 2 und 4 COVID-19-GesV.
Alle Aktionäre der Gesellschaft können an der Hauptversammlung am 27. April
2022 ab ca. 10:00 Uhr, Wiener Zeit, unter Verwendung von geeigneten
technischen Hilfsmitteln (z.B. Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone
sowie Internetanschluss mit ausreichender Bandbreite für das Streaming von
Videos) im Internet unter www.mm.group als virtuelle Hauptversammlung
teilnehmen. Eine Anmeldung oder ein Login sind zur Verfolgung der
Hauptversammlung nicht erforderlich.
Durch die Übertragung der virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft im
Internet haben alle Aktionäre die Möglichkeit, durch diese akustische und
optische Einwegverbindung in Echtzeit den Verlauf der Hauptversammlung und
insbesondere die Präsentation des Vorstands, die Beantwortung der Fragen der
Aktionäre und das Abstimmungsverfahren zu verfolgen.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Live-Übertragung als virtuelle
Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs. 3 Z 2 AktG) und keine
Fernabstimmung (§ 102 Abs. 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die
Übertragung im Internet keine Zweiweg-Verbindung ist. Der einzelne Aktionär
kann daher nur dem Verlauf der Hauptversammlung folgen. Aktionäre können
daher über diese Verbindung keine Wortmeldung abgeben.
Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von
technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese
ihrer Sphäre zuzurechnen sind (§ 2 Abs. 6 COVID-19-GesV).
Im Übrigen wird auf die Information über die organisatorischen und
technischen Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs. 3 iVm § 2 Abs.
4 COVID-19-GesV ('Teilnahmeinformation") hingewiesen.
II. TAGESORDNUNG
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und konsolidierten
Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom
Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2021
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2021
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2021
5. Beschlussfassung über die Vergütung für die Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021
6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2022
7. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht
8. Beschlussfassung über die überarbeiteten Grundsätze für die Vergütung
(Vergütungspolitik) der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats
9. Beschlussfassung über
a) die Schaffung eines Genehmigten Kapitals [Genehmigtes Kapital 2022]
(i) grundsätzlich unter Wahrung des gesetzlichen Bezugsrechts, auch im
Sinne des mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 153 Abs. 6 AktG,
(ii) mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts,
(iii) mit der Möglichkeit zur Ausgabe der neuen Aktien gegen Sacheinlage
und
b) die Änderung der Satzung durch Aufnahme eines neuen § 4 Abs. 5
III. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF
DER INTERNETSEITEInsbesondere die folgenden Unterlagen sind gemäß § 108 Abs.
3 und 4 AktG spätestens ab 6. April 2022 auf der im Firmenbuch eingetragenen
Internetseite der Gesellschaft unter www.mm.group bzw.
https://www.mm.group/fuer-investoren/hauptversammlung/ zugänglich:
* Teilnahmeinformation: Information über die organisatorischen und
technischen Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs. 3 iVm § 2
Abs. 4 COVID-19-GesV,
* Geschäftsbericht 2021, mit Konzernabschluss und Konzernlagebericht,
* Jahresabschluss mit Lagebericht 2021,
* Konsolidierter Corporate Governance-Bericht 2021,
* Konsolidierter nichtfinanzieller Bericht 2021,
* Bericht des Aufsichtsrats 2021,
* Vergütungsbericht 2021,
* Vergütungspolitik 2022 (überarbeitete Grundsätze für die Vergütung der
Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats),
* Gewinnverwendungsvorschlag,
* Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den
Tagesordnungspunkten 2 bis 9,
* Bericht des Vorstands gemäß § 170 Abs. 2 AktG iVm § 153 Abs. 4 S 2 AktG
zu TOP 9 - Bezugsrechtsausschluss, Genehmigtes Kapital,
* Vollmachtsformular für die besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3
Abs. 4 COVID-19-GesV,
* Frageformular,
* Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
* vollständiger Text der Einberufung der 28. Ordentlichen
Hauptversammlung.
IV. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNGDie Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen
Aktionärsrechte, die im Rahmen dieser virtuellen Hauptversammlung nach
Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV geltend zu machen sind,
richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 17. April 2022 (24:00 Uhr,
Wiener Zeit) (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an und zur Ausübung ihrer Aktionärsrechte in dieser virtuellen
Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV ist
nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der
Gesellschaft nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft
spätestens am 22. April 2022 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf
einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:
(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung
gemäß Punkt V § 17 Abs. 8 genügen lässt
Per Telefax +43 1 8900 500 - 93
Per E-Mail anmeldung.mm@hauptversammlung.at
(Depotbestätigungen bitte im Format PDF)
(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform
Per Post oder Boten
Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60
Per SWIFT
GIBAATWGGMS
(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000938204 im Text angeben)
Ohne rechtzeitig bei der Gesellschaft einlangende Depotbestätigung kann die
Bestellung eines besonderen Stimmrechtsvertreters und die Ausübung des
Auskunftsrechts der Aktionäre nicht wirksam erfolgen.
Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu
wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu
veranlassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der
Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Depotbestätigung gemäß § 10a AktGDie Depotbestätigung ist vom depotführenden
Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen
Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und
hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs. 2 AktG):
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs; ISIN
AT0000938204 (international gebräuchliche Wertpapierkennnummer),
* Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtags 17. April 2022
(24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher oder englischer Sprache
entgegengenommen.
V. BESTELLUNG EINES BESONDEREN STIMMRECHTSVERTRETERS UND DAS DABEI
EINZUHALTENDE VERFAHRENJeder Aktionär, der zur Teilnahme an der virtuellen
Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV
berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in Punkt IV.
dieser Einberufung nachgewiesen hat, hat das Recht, einen besonderen
Stimmrechtsvertreter zu bestellen.
Die Stellung eines Beschlussantrags, die Stimmabgabe und die Erhebung eines
Widerspruchs in dieser virtuellen Hauptversammlung der Mayr-Melnhof Karton
Aktiengesellschaft am 27. April 2022 kann gemäß § 3 Abs. 4 COVID-19-GesV nur
durch einen der besonderen Stimmrechtsvertreter erfolgen, dessen Kosten die
Gesellschaft trägt.
Als besondere Stimmrechtsvertreter werden die folgenden Personen, die
geeignet und von der Gesellschaft unabhängig sind, vorgeschlagen:
(i) Rechtsanwältin Dr. Marie-Agnes Arlt, LL.M.
c/o a2o.legal - Kooperation selbständiger Rechtsanwälte
1010 Wien, Ebendorferstraße 6/10
arlt.mm@hauptversammlung.at
(ii) Dr. Michael Knap,
Mitglied des Vorstands
IVA Interessenverband für Anleger
1130 Wien, Feldmühlgasse 22
knap.mm@hauptversammlung.at
(iii) MMag. Thomas Niss, MBA
c/o Coown Technologies GmbH
1040 Wien, Gusshausstrasse 3/2
niss.mm@hauptversammlung.at
(iv) Rechtsanwalt Mag. Ewald Oberhammer, LL.M.
c/o Oberhammer Rechtsanwälte GmbH
1010 Wien, Karlsplatz 3/1
oberhammer.mm@hauptversammlung.at
Jeder Aktionär kann eine der vier oben genannten Personen als seinen
besonderen Stimmrechtsvertreter auswählen und dieser Person eine Vollmacht
erteilen.
Die Erteilung einer Vollmacht an eine andere Person ist gemäß § 3 Abs. 4
COVID-19-GesV nicht zulässig.
Für die Vollmachtserteilung an die besonderen Stimmrechtsvertreter ist
spätestens am 6. April 2022 auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.mm.group bzw. https://www.mm.group/fuer-investoren/hauptversammlung/ ein
eigenes Vollmachtsformular abrufbar. Es wird gebeten dieses
Vollmachtsformular zu verwenden.
Für die Vollmachtserteilung, die dazu vorgesehenen
Übermittlungsmöglichkeiten und Fristen sind die in der Teilnahmeinformation
enthaltenen Regelungen zu beachten.
Eine persönliche Übergabe der Vollmacht am Versammlungsort ist ausdrücklich
ausgeschlossen.
VI. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119
AKTG
1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktGAktionäre,
deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die
seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind,
können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung
dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spätestens am 6. April 2022
(24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft ausschließlich an die Adresse 1040
Wien, Brahmsplatz 6, Abteilung Investor Relations, z.H. Herrn Mag. Stephan
Sweerts-Sporck, oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer
Signatur an die E-Mail-Adresse investor.relations@mm.group oder per SWIFT an
die Adresse GIBAATWGGMS zugeht. 'Schriftlich" bedeutet eigenhändige
Unterfertigung oder firmenmäßige Zeichnung durch jeden Antragsteller oder,
wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur oder bei
Übermittlung per SWIFT mit Message Type MT598 oder Type MT599, wobei
unbedingt ISIN AT0000938204 im Text anzugeben ist.
Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag,
nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache
abgefasst sein. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, in der bestätigt wird, dass
die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei
der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere
Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von
5 % vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV. dieser Einberufung)
verwiesen.
2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110
AktGAktionäre,
deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem
Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den
Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im
Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 15. April 2022
(24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0) 1
50136 91195 oder an 1040 Wien, Brahmsplatz 6, Abteilung Investor Relations,
z.H. Herrn Mag. Stephan Sweerts-Sporck, oder per E-Mail an
investor.relations@mm.group, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise
als PDF-Dokument, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Sofern für
Erklärungen die Textform im Sinne des § 13 Abs. 2 AktG vorgeschrieben ist,
muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften
Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des
Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der
Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden. Der
Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in
deutscher Sprache abgefasst sein.
Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter
als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen über
Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln, müssen
sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV. dieser Einberufung)
verwiesen.
3. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktGJedem Aktionär ist auf
Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich
auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre.
Voraussetzung für die Ausübung des Auskunftsrechts der Aktionäre ist der
Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme (Punkt IV. der Einberufung) und die
Erteilung einer entsprechenden Vollmacht an den besonderen
Stimmrechtsvertreter (Punkt V. der Einberufung).
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Auskunftsrecht und das
Rederecht während dieser virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären
selbst im Wege der elektronischen Post ausschließlich durch Übermittlung von
Fragen bzw. des Redebeitrags per E-Mail direkt an die Gesellschaft
ausschließlich an die E-Mail-Adresse
fragen.mm@hauptversammlung.at ausgeübt werden kann.
Die Aktionäre werden gebeten, alle Fragen bereits im Vorfeld in Textform per
E-Mail an die Adresse fragen.mm@hauptversammlung.at zu übermitteln, und zwar
so rechtzeitig, dass diese spätestens am 3. Werktag vor der
Hauptversammlung, das ist der 22. April 2022, bei der Gesellschaft einlangen.
Dies dient der Wahrung der Sitzungsökonomie im Interesse aller Teilnehmer an
der Hauptversammlung, insbesondere für Fragen, die einer längeren
Vorbereitungszeit bedürfen.
Damit ermöglichen Sie dem Vorstand eine möglichst genaue Vorbereitung und
rasche Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen.
Bitte bedienen Sie sich des Frageformulars, welches auf der Internetseite
der Gesellschaft unter www.mm.group bzw.
https://www.mm.group/fuer-investoren/hauptversammlung/ abrufbar ist. Wenn
dieses Frageformular nicht verwendet wird, muss die Person (Name/Firma,
Geburtsdatum/Firmenbuchnummer des Aktionärs) im entsprechenden E-Mail
genannt werden. Um die Gesellschaft in die Lage zu versetzen, die Identität
und Übereinstimmung mit der Depotbestätigung festzustellen, bitten wir Sie,
in diesem Fall auch Ihre Depotnummer in dem E-Mail anzugeben.
Bitte beachten Sie, dass während der Hauptversammlung von dem Vorsitzenden
angemessene zeitliche Beschränkungen festgelegt werden können.
Genauere Informationen und Modalitäten zur Ausübung des Auskunftsrechts der
Aktionäre gemäß § 118 AktG werden in der Teilnahmeinformation festgelegt.
4. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktGJeder
Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt in
der virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der
COVID-19-GesV durch seinen besonderen Stimmrechtsvertreter zu jedem Punkt
der Tagesordnung Anträge zu stellen.
Anträge können jedoch nur an den vom jeweiligen Aktionär bevollmächtigten
Stimmrechtsvertreter übermittelt und von diesem in der Hauptversammlung
gestellt werden.
Der Zeitpunkt, bis zu dem Weisungen zu Antragsstellung an den besonderen
Stimmrechtsvertreter möglich sind, wird im Laufe der virtuellen
Hauptversammlung vom Vorsitzenden festgelegt.
Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung gemäß Punkt
IV. dieser Einberufung und die Erteilung einer entsprechenden Vollmacht an
den besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt V. dieser Einberufung.
Weitere Informationen und Modalitäten zur Ausübung des Antragsrechts der
Aktionäre gemäß § 119 AktG werden in der Teilnahmeinformation festgelegt.
5. Information zum Datenschutz für AktionäreDie Mayr-Melnhof Karton
Aktiengesellschaft, Brahmsplatz 6, A-1040 Wien verarbeitet als
Verantwortliche personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere jene
gemäß § 10a Abs. 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des
Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs, gegebenenfalls
Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und
Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten), um den Aktionären die Teilnahme
und Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Diese Daten erhält die Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft direkt von den
Betroffenen oder auf deren Instruktion von Banken, soweit diese
Wertpapierdepots verwalten.
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Artikel 6 (1) c) DSGVO. Die
Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für die
Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung und
deren Durchführung gemäß dem Aktiengesetz zwingend erforderlich, ohne die
Datenbereitstellung kann eine Teilnahme und die Rechtsausübung nicht
ordnungsgemäß ermöglicht werden.
Die Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft bedient sich zum Zwecke der
Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen, wie
etwa Notaren, Rechtsanwälten, Banken und IT-Dienstleistern. Diese erhalten
von Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft nur solche personenbezogenen
Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich
sind. Eine Übermittlung an Stellen außerhalb des/der EWR/EU ist nicht
beabsichtigt. Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle
anwesenden Aktionäre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und
Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem
gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene
Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die
darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort,
Beteiligungsverhältnis) einsehen. Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft ist
zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere
das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum
Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG).
Die Daten der Aktionäre werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie für
die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr
notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere
Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich
insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem
Steuer- und Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Im Zusammenhang
mit der Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen im Einzelfall kann es, unter
Umständen auch in Verbindung mit Gerichtsverfahren, zu einer Speicherung von
Daten während der Dauer der Verjährung zuzüglich der Dauer des
Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen.
Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-,
Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung
der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach
Kapitel III der DSGVO.
Diese Rechte können Aktionäre gegenüber der Mayr-Melnhof Karton
Aktiengesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse privacy@mm.group
oder über die folgenden Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten geltend
machen: Dr. Thomas Balzer
c/o Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft
1040 Wien, Brahmsplatz 6
Telefax: +43 (0)1 501 36 - 91016 Zudem steht den Aktionären ein
Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO
zu.
Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf
der Internetseite der Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft www.mm.group zu
finden.
VII. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE
1. Gesamtzahl der Aktien und StimmrechteZum Zeitpunkt der Einberufung der
virtuellen Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR
80.000.000,-- und ist zerlegt in 20.000.000 auf Inhaber lautende
Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme in der virtuellen
Hauptversammlung.
Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt demzufolge zum Zeitpunkt der
Einberufung der virtuellen Hauptversammlung 20.000.000 Stimmrechte. Die
Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder
unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien.
Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.
2. Keine physische AnwesenheitWir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin,
dass bei der Durchführung der kommenden Hauptversammlung als virtuelle
Hauptversammlung gemäß der COVID-19-GesV am Ort der Hauptversammlung weder
Aktionäre noch Gäste persönlich zugelassen sind.
Wien, im März 2022
Der Vorstand
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29.03.2022 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch EQS Group AG. www.eqs.com
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Mayr-Melnhof Karton AG
Brahmsplatz 6
1040 Wien
Österreich
Telefon: 0043 1 501 36 91180
Fax: 0043 1 501 36 91391
E-Mail: investor.relations@mm.group
Internet: www.mm.group
ISIN: AT0000938204
WKN: 93820
Indizes: ATX
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Frankfurt (Basic Board),
München, Stuttgart; Wiener Börse (Amtlicher Handel)
EQS News ID: 1312665
Ende der Mitteilung EQS News-Service
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1312665 29.03.2022
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Quelle: dpa-AFX