MAX Automation SE veröffentlicht Stellungnahme im Zusammenhang mit einem Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 28. Mai 2021
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MAX Automation SE veröffentlicht Stellungnahme im Zusammenhang mit einem
Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am
28. Mai 2021
04.05.2021 / 15:13
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PRESSEMITTEILUNG
Düsseldorf, 4. Mai 2021 - Die im Prime Standard der Frankfurter
Wertpapierbörse notierte MAX Automation SE (ISIN DE000A2DA58) nimmt Stellung
im Zusammenhang mit einem Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung der
ordentlichen Hauptversammlung am 28. Mai 2021.
Die Aktionäre Herr Klaus Schulze und LBBW Asset Management
Investmentgesellschaft mbH haben verlangt, dass ihr Antrag auf Durchführung
einer Sonderprüfung auf die Tagesordnung der Hauptversammlung der MAX
Automation SE am 28. Mai 2021 gesetzt und bekannt gemacht wird. Dem ist die
Gesellschaft nachgekommen.
Gegenstand der Sonderprüfung sollen verschiedene Facetten des Erwerbs der
AIM Gruppe durch die damalige M.A.X. Automation AG im Jahr 2013 sein.
Der Prüfungsgegenstand deckt sich weitgehend mit dem Sachverhalt, auf den
Herr Klaus Schulze bereits im Oktober 2019 seine Forderung gestützt hatte,
die MAX Automation SE solle behauptete Schadensersatzansprüche der
Gesellschaft in Höhe von mindestens EUR 40 Millionen gegen alle damaligen
Mitglieder des Verwaltungsrats und mehrere ehemalige Organmitglieder der
Gesellschaft verfolgen (vgl. Ad-hoc-Mitteilung der MAX Automation SE vom 8.
Oktober 2019). In diesem Schreiben wurde auch die Durchführung eines
Klagezulassungsverfahrens gemäß § 148 AktG angekündigt.
Die MAX Automation SE hatte den Sachverhalt und die behaupteten
Schadensersatzansprüche unter Hinzuziehung externer Experten, u. a. ein
renommierter Universitätsprofessor und Experte des Aktienrechts sowie eine
der Top-4 Prüfungsgesellschaften, intensiv geprüft. Die Gesellschaft war
dabei zu dem Schluss gekommen, dass die Behauptungen nicht zutreffen und
keine derartigen Schadensersatzansprüche der Gesellschaft gegen damalige
oder ehemalige Organmitglieder bestehen (vgl. Ad-hoc-Mitteilung der MAX
Automation SE vom 6. Dezember 2019).
Zudem hatte die Gesellschaft im Rahmen eines Treffens des Rechtsanwalts der
MAX Automation SE mit dem Aktionär Herr Klaus Schulze und seinen
Rechtsanwälten die Situation erläutert. Dabei hatten vom Aktionär Herr Klaus
Schulze beauftragte Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer mehrere Tage
Gelegenheit, die umfangreiche Dokumentation zu sichten. Das
Klagezulassungsverfahren gemäß § 148 AktG wurde dann nicht weiterverfolgt.
Der Verwaltungsrat der MAX Automation SE äußert daher sein Unverständnis
darüber, dass der Erwerb der AIM Gruppe durch die damalige M.A.X. Automation
AG von einer Gesellschaft der Günther Gruppe im Jahr 2013 jetzt zum
Gegenstand einer Sonderprüfung gemacht werden soll. Nach Einschätzung des
Verwaltungsrats handelt es sich bei dem Ergänzungsverlangen um das Verfolgen
sachfremder Interessen, welches die MAX Gruppe zeitlich und finanziell
unnötig belastet und damit der Gesellschaft und ihren Aktionären einen
erheblichen Nachteil zufügt.
"Wir haben die MAX gut durch das schwierige Corona-Jahr gebracht und die
Zeit genutzt, die MAX mit der angestrebten strategischen und personellen
Neuausrichtung auf einen guten Pfad zu bringen. Eine Sonderprüfung würde uns
enorm Zeit und Geld kosten - die wir besser in die Zukunft investieren,
zumal der Sachverhalt bereits in den letzten Jahren aufwendig aufgearbeitet
wurde", sagt der Vorsitzende des Verwaltungsrats Dr. Christian Diekmann.
Der Verwaltungsrat der MAX Automation SE empfiehlt den Aktionären der
Gesellschaft daher bei der Hauptversammlung der MAX Automation SE am 28. Mai
2021 gegen die Beschlussvorschläge der Aktionäre Klaus Schulze und LBBW
Asset Management Investmentgesellschaft mbH zu stimmen.
Die Stellungnahme des Verwaltungsrates der MAX Automation SE kann unter dem
Punkt Ergänzung der Tagesordnung auf der Webseite der MAX Automation unter
www.maxautomation.com/hv-2021 eingesehen und heruntergeladen werden.
Kontakt:
Katja Redweik
Leitung Investor Relations
MAX Automation SE
Tel.: +49 - 211 - 9099 144
[1]katja.redweik@maxautomation.com
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Ansprechpartner für Medienvertreter:
Susan Hoffmeister
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Über die MAX Automation SE
Die MAX Automation SE (ISIN DE000A2DA58) mit Sitz in Düsseldorf ist eine
international agierende Industriegruppe für
High-Tech-Automatisierungslösungen. Das operative Geschäft gliedert sich in
drei Konzernbereiche: Im Geschäftsfeld Process Technologies agiert der
Konzern durch sein umfassendes technologisches Know-how als
Innovationsführer in der Entwicklung und Fertigung von proprietären Lösungen
(z. B. Dosieren, Imprägnieren) insbesondere für die Branchen
Automobilindustrie und Elektronikindustrie. Im Geschäftsfeld Environmental
Technologies entwickelt und installiert MAX Automation technologisch
komplexe Anlagen für die Recycling-, Energie- und Rohstoffindustrie. Das
Geschäftsfeld Evolving Technologies bündelt Unternehmen mit
Wachstumspotenzial aus den Bereichen Optische Lösungen, Lösungen für die
Medizintechnik, Industrielle Robotik und Automation sowie
Verpackungslösungen.
www.maxautomation.com
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Quelle: dpa-AFX