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21.09.2021 ‧ dpa-Afx

DGAP-News: Lakestar SPAC I SE : Lakestar SPAC I gibt erfolgreichen Abschluss des Zusammenschlusses mit HomeToGo bekannt (deutsch)

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HomeToGo SE

Lakestar SPAC I SE : Lakestar SPAC I gibt erfolgreichen Abschluss des Zusammenschlusses mit HomeToGo bekannt

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DGAP-News: Lakestar SPAC I SE / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen
Lakestar SPAC I SE : Lakestar SPAC I gibt erfolgreichen Abschluss des
Zusammenschlusses mit HomeToGo bekannt

21.09.2021 / 15:39
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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NICHT ZUR VERTEILUNG ODER FREIGABE, DIREKT ODER INDIREKT, IN DEN ODER IN DIE
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JURISDIKTION, IN DER DIE VERTEILUNG ODER FREIGABE GESETZLICH UNZULÄSSIG
WÄRE. ES GELTEN ANDERE EINSCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DEN WICHTIGEN
HAFTUNGSAUSSCHLUSS AM ENDE DIESER VERÖFFENTLICHUNG.

Pressemitteilung

Lakestar SPAC I gibt erfolgreichen Abschluss des Zusammenschlusses mit
HomeToGo bekannt

Luxemburg, 21. September 2021 - Lakestar SPAC I SE ("Lakestar SPAC I"), eine
börsennotierte Special Purpose Acquisition Company (SPAC) gesponsort von Dr.
Klaus Hommels, dem Gründer und Chairman von Lakestar Advisors, hat heute den
erfolgreichen Abschluss des Zusammenschlusses mit HomeToGo GmbH, dem
Marktplatz mit der größten Auswahl an Ferienunterkünften, bekanntgegeben.
Das kombinierte Unternehmen trägt den Namen HomeToGo SE. Die Tickersymbole
der an der Frankfurter Börse handelnden Aktien und Optionsscheine werden
voraussichtlich ab dem 22. September 2021 in "HTG" bzw. "HTGW" umbenannt.

Am 14. Juli 2021 haben Lakestar SPAC I und HomeToGo GmbH eine Vereinbarung
über einen Unternehmenszusammenschluss in Form einer Einbringung aller
Anteile an der HomeToGo GmbH in Lakestar SPAC I im Austausch gegen die
Ausgabe neuer öffentlicher Aktien ("Neue Öffentliche Aktien")
bekanntgegeben. Heute wurde der für die Zulassung der Neuen Öffentlichen
Aktien zum Handel an der Frankfurter Börse erstellte Prospekt von der CSSF
(Commission
de Surveillance du Secteur Financier) genehmigt. Damit sind alle
Vollzugsbedingungen erfüllt. Der Zusammenschluss wurde von den Aktionären
von Lakestar SPAC I bei der außerordentlichen Hauptversammlung am 13.
September 2021 mit 100% der anwesenden Stimmen genehmigt.

HomeToGo SE hat die Zulassung der Neuen Öffentlichen Aktien zum Handel im
Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard)
beantragt. Die Aufnahme des Handels der Neuen Öffentlichen Aktien wird für
morgen, 22. September 2021, erwartet.

Über HomeToGo

HomeToGo wurde 2014 mit der Idee gegründet, einzigartige Ferienunterkünfte
für jeden einfach zugänglich zu machen. Um diese Vision zu verwirklichen,
hat HomeToGo eine zuverlässige und benutzerfreundliche Technologieplattform
entwickelt, die Ferienhausanbieter mit Reisenden aus der ganzen Welt
zusammenbringt.

HomeToGo ist der Online-Marktplatz für alternative Ferienunterkünfte, der
Millionen Reisende bei ihrer Suche nach der perfekten Ferienunterkunft mit
Tausenden Anbietern auf der ganzen Welt vernetzt und die weltweit größte
Auswahl an alternativen Ferienunterkünften auflistet.

Der Online-Marktplatz von HomeToGo bringt sowohl für die Nutzer als auch für
Partner Vorteile: Nutzer, die die HomeToGo-Webseite besuchen, erhalten einen
direkten Zugang zum weltweit größten Angebot, und Anbieter, die die
Reichweite und die Technologie-Lösungen von HomeToGo nutzen, können ein
größeres Spektrum an Kunden bedienen und so eine hochwertige Nachfrage
generieren.

HomeToGo hat seinen Hauptsitz in Berlin, Deutschland, und betreibt in 23
Ländern lokalisierte Webseiten und Apps.

Weitere Informationen finden Sie unter www.hometogo.de.

Medienkontakt

Caroline Burns, HomeToGo Jonas Upmann, HomeToGo
E-Mail: [1]press@hometogo.com E-Mail: [1]press@hometogo.com

1. mailto:press@hometogo.com 1. mailto:press@hometogo.com
Investorenkontakt

Nitesh Khirwal, HomeToGo
E-Mail: IR@hometogo.com
Haftungsausschluss

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine
Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Diese Mitteilung darf nicht in
den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan
veröffentlicht, verteilt oder übermittelt werden. Diese Mitteilung stellt
weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe
eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren (die "Wertpapiere") der HomeToGo SE
(die "Gesellschaft") in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien,
Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlich
unzulässig ist, dar. Die Wertpapiere der Gesellschaft dürfen in den
Vereinigten Staaten von Amerika nur nach vorheriger Registrierung oder ohne
vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem
Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von
1933 in der geltenden Fassung (der "Securities Act") verkauft oder zum Kauf
angeboten werden. Die Wertpapiere der Gesellschaft sind nicht und werden n
icht unter dem Securities Act registriert. Es wird kein öffentliches Angebot
der in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten
von Amerika stattfinden. Die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere
dürfen in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von in
Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder
verkauft noch zum Kauf angeboten werden, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen.

Im Vereinigten Königreich wird dieses Dokument nur verteilt und richtet sich
nur an qualifizierte Anleger, die (i) professionelle Anleger sind und unter
Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial
Promotion) Order 2005 in der jeweils geltenden Fassung (die "Verordnung")
fallen oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der
Verordnung fallen ("high net worth companies", "unincorporated associations"
etc.) (wobei diese Personen zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet
werden). Dieses Dokument richtet sich nur an Relevante Personen und auf
Basis dieses Dokuments dürfen Personen nicht handeln und nicht vertrauen,
die keine Relevante Personen sind. Jede Investition oder jede
Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur den
Relevanten Personen offen und wird nur mit Relevanten Personen eingegangen.

Die Wertpapiere sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im EWR angeboten,
verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten
diesen auch nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung
gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet ein "Kleinanleger" eine Person,
die eine (oder mehrere) der folgenden ist: (i) ein Kleinanleger im Sinne von
Artikel 4 Absatz 1 Punkt (11) der Richtlinie (EU) 2014/65 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente
in der geänderten Fassung ("MIFID II"); (ii) ein Kunde im Sinne der
Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.
Januar 2016 über Versicherungsvertrieb in der geänderten Fassung, sofern
dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Absatz 1
Punkt (10) der MIFID II gelten würde. Folglich wurde kein
Basisinformationsblatt erstellt, das gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2014 über
Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und
Versicherungsanlageprodukte (die "PRIIP-Verordnung") erforderlich ist, um
die Wertpapiere anzubieten oder zu verkaufen oder auf andere Weise
Kleinanlegern im EWR zur Verfügung zu stellen, und daher kann das Angebot
oder der Verkauf der Wertpapiere oder die anderweitige Zurverfügungstellung
an Kleinanleger im EWR gemäß der PRIIP-Verordnung rechtswidrig sein.

Ausschließlich für die Zwecke der Produkt-Governance-Anforderungen, die in
(i) MiFID II, (ii) Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593
der Kommission vom 7. April 2016 zur Ergänzung von MiFID II und (iii)
nationalen Umsetzungsmaßnahmen (zusammen die "MiFID II-Anforderungen")
enthalten sind, und unter Ausschluss jeglicher Haftung, sei es aus
unerlaubter Handlung, Vertrag oder anderweitig, die ein "Hersteller" (im
Sinne der MiFID II-Anforderungen) ansonsten in Bezug auf diese haben könnte,
wurden die Öffentlichen Aktien und Öffentlichen Optionsscheine einem
Produktgenehmigungsverfahren unterzogen. Im Ergebnis wurde festgestellt,
dass (i) die Öffentlichen Aktien (a) für einen Zielmarkt von Kleinanlegern
und Anlegern, die die Kriterien von professionellen Kunden und geeigneten
Gegenparteien, jeweils wie in MiFID II definiert, erfüllen, geeignet sind
und (b) für den Vertrieb über alle nach MiFID II zulässigen Vertriebskanäle
geeignet sind und (ii) die Öffentlichen Optionsscheine (a) mit einem
Endzielmarkt von Anlegern kompatibel sind, die die Kriterien von
professionellen Kunden und geeigneten Gegenparteien, jeweils wie in MiFID II
definiert, erfüllen, und (b) für den Vertrieb an professionelle Kunden und
geeignete Gegenparteien über alle nach MiFID II zulässigen Vertriebskanäle
geeignet sind.

Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen enthalten.
Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die keine Fakten darstellen und
durch Wörter wie "plant", "zielt", "glaubt", "erwartet", "antizipiert",
"beabsichtigt", "schätzt", "wird", "kann", "setzt sich fort", "sollte" und
ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet sein können. Diese in die Zukunft
gerichteten Aussagen spiegeln die Überzeugungen, Absichten und gegenwärtigen
Ziele/Ansichten der Gesellschaft zu dem Zeitpunkt wider, zu dem die Aussagen
getätigt wurden, unter anderem in Bezug auf die Ertragslage, Finanzlage,
Liquidität, Aussichten, Wachstum und Strategien der Gesellschaft oder der
Gruppe. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten Aussagen über: Zielvorgaben,
Ziele, Strategien, Aussichten und Wachstumsaussichten; zukünftige Pläne,
Ereignisse oder Leistungen und Potenziale für zukünftiges Wachstum;
Vermietungspotenziale; wirtschaftliche Aussichten und Branchentrends;
Entwicklungen der Märkte der Gesellschaft oder der Gruppe; die Auswirkungen
von regulatorischen Initiativen; und die Stärke der Wettbewerber der
Gesellschaft oder einer anderen Gruppengesellschaft. Zukunftsgerichtete
Aussagen beinhalten Risiken und Ungewissheiten, da sie sich auf Ereignisse
beziehen und von Umständen abhängen, die in der Zukunft eintreten können
oder auch nicht. Die zukunftsgerichteten Aussagen dieser Mitteilung beruhen
auf verschiedenen Annahmen, von denen viele wiederum auf eigenen Annahmen
beruhen, einschließlich der Prüfung historischer operativer Trends durch das
Management, auf Daten, die in den Gesellschaftsaufzeichnungen (sowie anderer
Mitglieder der Gruppe) enthalten sind, sowie auf anderen Daten, die von
Dritten zur Verfügung gestellt werden. Obwohl die Gesellschaft der Ansicht
ist, dass diese Annahmen zum Zeitpunkt ihrer Aufstellung angemessen waren,
unterliegen diese Annahmen naturgemäß erheblichen bekannten und unbekannten
Risiken, Ungewissheiten, Eventualitäten und anderen wichtigen Faktoren, die
schwer oder gar nicht vorhersehbar sind und außerhalb der Kontrolle der
Gesellschaft liegen.

Zukunftsgerichtete Aussagen sind keine Garantie für zukünftige Leistungen
und Risiken, Ungewissheiten, Eventualitäten und andere wichtige Faktoren
können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse sowie
Betriebsergebnisse, Finanzlage und Liquidität der Gesellschaft und anderer
Mitglieder der Gruppe oder der Branche wesentlich von den Ergebnissen
abweichen, die in den Informationen durch zukunftsgerichtete Aussagen
ausgedrückt oder impliziert werden. Es kann keine Zusicherung gegeben
werden, dass die zukunftsgerichteten Aussagen eintreten werden. Die
zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf das Datum dieser
Mitteilung. Die Gesellschaft lehnt ausdrücklich jegliche Verpflichtung ab,
Aktualisierungen oder Überarbeitungen von zukunftsgerichteten Aussagen zu
veröffentlichen, um Änderungen der diesbezüglichen Erwartungen der
Gesellschaft oder Änderungen von Ereignissen, Bedingungen oder Umständen,
auf denen die zukunftsgerichteten Aussagen basieren, widerzuspiegeln. Es
wird keine Zusicherung oder Garantie dafür abgegeben, dass eine dieser
zukunftsgerichteten Aussagen oder Prognosen eintreten wird oder dass ein
prognostiziertes Ergebnis erreicht werden wird. Die zukunftsgerichteten
Aussagen sollte kein unangemessener Einfluss gewährt werden und es sollte
nicht auf sie vertraut werden.

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21.09.2021 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Lakestar SPAC I SE
9 rue de Bitbourg
L-1273 Luxembourg
Luxemburg
E-Mail: info@lakestar-spac.com
Internet: www.lakestar-spac1.com
ISIN: LU2290523658, LU2290524383
WKN: A2QM3K, A3GPQR
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
Stuttgart, Tradegate Exchange; Börse Luxemburg
EQS News ID: 1235001

Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Quelle: dpa-AFX

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