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18.02.2021 ‧ dpa-Afx

DGAP-News: Lakestar SPAC I schließt überzeichnete Privatplatzierung ab (deutsch)

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Lakestar SPAC I schließt überzeichnete Privatplatzierung ab

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DGAP-News: Lakestar SPAC I SE / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
Lakestar SPAC I schließt überzeichnete Privatplatzierung ab

18.02.2021 / 20:34
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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NICHT ZUR VERTEILUNG ODER FREIGABE, DIREKT ODER INDIREKT, IN DEN ODER IN DIE
VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER EINER ANDEREN
JURISDIKTION, IN DER DIE VERTEILUNG ODER FREIGABE GESETZLICH UNZULÄSSIG
WÄRE. ES GELTEN ANDERE EINSCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DEN WICHTIGEN
HAFTUNGSAUSSCHLUSS AM ENDE DIESER VERÖFFENTLICHUNG.

Pressemitteilung

Lakestar SPAC I schließt überzeichnete Privatplatzierung ab

Luxemburg, 18. Februar 2021 - Lakestar SPAC I SE ("Lakestar SPAC I"), eine
in Luxemburg ansässige, neu gegründete Special Purpose Acquisition Company
("SPAC"), freut sich, den Abschluss der am 17. Februar 2021 angekündigten
Privatplatzierung bekannt zu geben.

Die Privatplatzierung war mehrfach überzeichnet und erbrachte einen
Bruttoerlös von 275 Millionen Euro durch die Ausgabe von 27.500.000
Einheiten zu einem Preis von jeweils 10,00 Euro. Die Einheiten, jeweils
bestehend aus einer Aktie (die "Öffentliche Aktie") und 1/3 Optionsschein
(der "Öffentliche Optionsschein"), wurden ausschließlich institutionellen
Investoren angeboten.

Dr. Klaus Hommels, Sponsor and Vorsitzender des Aufsichtsrats von Lakestar
SPAC I: "Wir freuen uns sehr, dass unser Angebot so deutlich überzeichnet
war. Neben dem Vertrauen, das Investoren in unser Netzwerk und in unsere
Expertise setzen, werte ich das enorme Interesse von Investoren als Zeichen
der Zuversicht in die Möglichkeiten, die der europäische Tech-Sektor bietet
und die meiner Meinung nach reichlich vorhanden sind. Wenn Europa eine
erfolgreiche Tech-Szene finanzieren und die digitale Souveränität fördern
will, braucht es auch eine erfolgreiche Finanzszene. Wir wollen unseren Teil
dazu beitragen und die eingesammelten 275 Millionen Euro für das
vielversprechendste europäische Tech-Unternehmen und sein Management
einsetzen."

Stefan Winners, Chief Executive Officer (CEO) von Lakestar SPAC I: "Das
überwältigende Interesse der Investoren ist ein echter Vertrauensbeweis.
Gestärkt durch diesen Zuspruch freuen wir uns auf das Listing des SPACs.
Zudem freuen wir uns, die Suche nach einem herausragenden europäischen
Tech-Unternehmen zu starten und die Fortsetzung seiner Erfolgsgeschichte als
börsennotiertes Unternehmen zu ermöglichen."

Lakestar SPAC I wurde zu dem Zweck gegründet, ein europäisches late-stage
Wachstumsunternehmen im Technologiesektor mit einem Eigenkapitalwert
zwischen 750 Millionen Euro und 4 Milliarden Euro zu erwerben. Es wird
beabsichtigt, die Erlöse aus der Privatplatzierung im Zusammenhang mit
diesem Unternehmenszusammenschluss einzusetzen. Der gesamte Erlös aus der
Privatplatzierung sowie weitere Erlöse aus einer zusätzlichen
Sponsorenzeichnung von Gründeraktien und Gründeroptionsscheinen (die
"zusätzliche Sponsorenzeichnung") werden auf ein Treuhandkonto überwiesen.
Sollte das Treuhandkonto negativen Zinssätzen unterliegen, werden diese
durch die Erlöse aus der zusätzlichen Sponsorenzeichnung gedeckt, wodurch
die Rücknahme der Öffentlichen Aktien zu einem Preis von 10,00 Euro pro
Aktie ermöglicht wird.

Die Öffentlichen Aktien werden zum Handel im regulierten Markt an der
Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) zugelassen (Ticker LRS1). Die
Öffentlichen Optionsscheine werden in den Handel im Freiverkehr der
Frankfurter Wertpapierbörse (Börse Frankfurt Zertifikate AG) eingeführt
(Ticker LRSW). Die Aufnahme des Handels der Aktien und Optionsscheine ist
für den 22. Februar 2021 vorgesehen. Das Closing mit den an der
Privatplatzierung beteiligten Investoren durch Lieferung der Aktien und
Optionsscheine ist für den 23. Februar 2021 vorgesehen.

Über Lakestar SPAC I SE:

Lakestar SPAC I SE ist eine in Luxemburg ansässige Special Purpose
Acquisition Company, die zu dem Zweck gegründet wurde, ein Unternehmen mit
Hauptgeschäftsaktivitäten in einem Mitgliedstaat des Europäischen
Wirtschaftsraums, dem Vereinigten Königreich oder der Schweiz in Form einer
Verschmelzung, eines Aktientauschs, eines Aktienkaufs, eines Erwerbs von
Vermögenswerten, einer Umstrukturierung oder ähnlicher Transaktionen zu
erwerben. Für einen Unternehmenszusammenschluss beabsichtigt Lakestar SPAC I
ein Zielunternehmen im Technologiesektor mit Fokussierung in den Bereichen
SaaS (software as a service), FinTech, Transport und Logistik, HealthTech
oder DeepTech zu identifizieren.

Lakestar SPAC I wird von Dr. Klaus Hommels, dem Gründer und Chairman von
Lakestar Advisors, gesponsert. Die Gründer von Lakestar SPAC I sind Dr.
Klaus Hommels zusammen mit dem Vorstandsvorsitzenden der Gesellschaft,
Stefan Winners, und Inga Schwarting, Chief Investment Officer von Lakestar
SPAC I.

Für weitere Informationen: www.lakestar-spac1.com.

Medienkontakt:

Harald Kinzler
Kekst CNC
Phone: +49 69 506 037 579

Isabel Henninger
Kekst CNC
Phone: +49 69 506 037 583

Email: info@lakestar-spac.com

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada,
Australien oder Japan veröffentlicht, verteilt oder übermittelt werden.
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch die
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren (die
"Wertpapiere") der Lakestar SPAC I SE (die "Gesellschaft") in den
Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Japan oder anderen
Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlich unzulässig ist, dar. Die
Wertpapiere der Gesellschaft dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika
nur nach vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur
aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den
Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung (der
"Securities Act") verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Wertpapiere
der Gesellschaft werden nicht unter dem Securities Act registriert. Die in
dieser Mitteilung genannten Wertpapiere dürfen in Australien, Kanada oder
Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan
ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten
werden, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen.

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine
Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Die Wertpapiere sind bereits
verkauft worden.

Im Vereinigten Königreich wird dieses Dokument nur verteilt und richtet sich
nur an Personen, die (i) professionelle Anleger sind und unter Artikel 19(5)
des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005
in der jeweils geltenden Fassung (die "Verordnung") fallen oder (ii)
Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen
("high net worth companies", "unincorporated associations" etc.) (wobei
diese Personen zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet werden). Dieses
Dokument richtet sich nur an Relevante Personen und auf Basis dieses
Dokuments dürfen Personen nicht handeln und nicht vertrauen, die keine
Relevante Personen sind. Jede Investition oder jede Investitionstätigkeit,
auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur den Relevanten Personen
offen und wird nur mit Relevanten Personen eingegangen.

Die Einheiten sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im EWR angeboten,
verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten
diesen auch nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung
gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet ein "Kleinanleger" eine Person,
die eine (oder mehrere) der folgenden ist: (i) ein Kleinanleger im Sinne von
Artikel 4 Absatz 1 Punkt (11) der Richtlinie (EU) 2014/65 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente
in der geänderten Fassung ("MIFID II"); (ii) ein Kunde im Sinne der
Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.
Januar 2016 über Versicherungsvertrieb in der geänderten Fassung, sofern
dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Absatz 1
Punkt (10) der MIFID II gelten würde. Folglich wurde kein
Basisinformationsblatt erstellt, das gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2014 über
Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und
Versicherungsanlageprodukte (die "PRIIP-Verordnung") erforderlich ist, um
die Einheiten anzubieten oder zu verkaufen oder auf andere Weise
Kleinanlegern im EWR zur Verfügung zu stellen, und daher kann das Angebot
oder der Verkauf der Einheiten oder die anderweitige Zurverfügungstellung an
Kleinanleger im EWR gemäß der PRIIP-Verordnung rechtswidrig sein.

Ausschließlich für die Zwecke der Produkt-Governance-Anforderungen, die in
(i) MiFID II, (ii) Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593
der Kommission vom 7. April 2016 zur Ergänzung von MiFID II und (iii)
nationalen Umsetzungsmaßnahmen (zusammen die "MiFID II-Anforderungen")
enthalten sind, und unter Ausschluss jeglicher Haftung, sei es aus
unerlaubter Handlung, Vertrag oder anderweitig, die ein "Hersteller" (im
Sinne der MiFID II-Anforderungen) ansonsten in Bezug auf diese haben könnte,
wurden die [Öffentlichen Aktien] und [Öffentlichen Optionsscheine] einem
Produktgenehmigungsverfahren unterzogen. Im Ergebnis wurde festgestellt,
dass (i) die Öffentlichen Aktien (a) für einen Zielmarkt von Kleinanlegern
und Anlegern, die die Kriterien von professionellen Kunden und geeigneten
Gegenparteien, jeweils wie in MiFID II definiert, erfüllen, geeignet sind
und (b) für den Vertrieb über alle nach MiFID II zulässigen Vertriebskanäle
geeignet sind und (ii) die Öffentlichen Optionsscheine (a) mit einem
Endzielmarkt von Anlegern kompatibel sind, die die Kriterien von
professionellen Kunden und geeigneten Gegenparteien, jeweils wie in MiFID II
definiert, erfüllen, und (b) für den Vertrieb an professionelle Kunden und
geeignete Gegenparteien über alle nach MiFID II zulässigen Vertriebskanäle
geeignet sind.

Diese Bekanntmachung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen,
Meinungen und Prognosen in Bezug auf die erwarteten zukünftigen Ergebnisse
des Unternehmens enthalten ("zukunftsgerichtete Aussagen"). Diese
zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung von
zukunftsgerichteter Terminologie identifiziert werden, einschließlich der
Begriffe "glaubt", "schätzt", "geht davon aus", "erwartet", "beabsichtigt",
"kann", "wird" oder "sollte" oder jeweils deren negative oder andere
Abweichungen oder vergleichbare Terminologien. Diese zukunftsgerichteten
Aussagen umfassen alle Angelegenheiten, die keine historischen Fakten sind.
Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den aktuellen Ansichten,
Erwartungen und Annahmen der Führung des Unternehmens und sind mit
bedeutenden bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten verbunden,
die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder
Ereignisse erheblich von den in solchen Aussagen ausgedrückten oder
implizierten Ergebnissen, Leistungen oder Ereignissen abweichen.
Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als Garantien für zukünftige
Leistungen oder Ergebnisse gelesen werden und sind nicht notwendigerweise
genaue Angaben darüber, ob solche Ergebnisse erzielt werden oder nicht. Alle
hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt der
Veröffentlichung dieser Pressemitteilung. Wir übernehmen keine Verpflichtung
und erwarten auch nicht, die hierin enthaltenen Informationen,
zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen öffentlich zu
aktualisieren oder zu revidieren oder neue Ereignisse oder Umstände
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dieser Bekanntmachung offensichtlich werden, sei es aufgrund neuer
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Lakestar SPAC I SE
9 rue de Bitbourg
L-1273 Luxembourg
Luxemburg
E-Mail: info@lakestar-spac.com
Internet: www.lakestar-spac1.com
ISIN: LU2290523658, LU22905234383
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard)
EQS News ID: 1169591

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Quelle: dpa-AFX

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