Lakestar SPAC I: Erstes europäisches Tech-SPAC startet erfolgreich an der Frankfurter Wertpapierbörse
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Lakestar SPAC I: Erstes europäisches Tech-SPAC startet erfolgreich an der
Frankfurter Wertpapierbörse
22.02.2021 / 10:17
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Pressemitteilung
Lakestar SPAC I: Erstes europäisches Tech-SPAC startet erfolgreich an der
Frankfurter Wertpapierbörse
Luxemburg, 22. Februar 2021 - Lakestar SPAC I SE ("Lakestar SPAC I"), eine
in Luxemburg ansässige, neu gegründete Special Purpose Acquisition Company
("SPAC") mit Tech-Fokus, feiert heute ihr erfolgreiches Börsendebüt an der
Frankfurter Wertpapierbörse.
Als börsennotiertes Unternehmen bietet Lakestar SPAC I einzigartige
Investitionsmöglichkeiten und verfolgt das Ziel, ein Unternehmen im
Technologiesektor mit Fokussierung in den Bereichen SaaS (software as a
service), FinTech, Transport und Logistik, HealthTech oder DeepTech zu
übernehmen. Lakestar SPAC I wird von Dr. Klaus Hommels, dem Gründer und
Chairman von Lakestar Advisors, gesponsert. Die Gründer von Lakestar SPAC I
sind Dr. Klaus Hommels zusammen mit dem Vorstandsvorsitzenden der
Gesellschaft (CEO), Stefan Winners, und Inga Schwarting, Chief Investment
Officer (CIO) von Lakestar SPAC I.
Die Börsennotierung von Lakestar SPAC I ist das erste SPAC-Listing in
Deutschland seit über 10 Jahren. Lakestar SPAC I ist zudem das erste SPAC
mit ausschließlichem Fokus auf den europäischen Technologiesektor.
Dr. Klaus Hommels, Sponsor und Vorsitzender des Aufsichtsrats von Lakestar
SPAC I: "Der heutige Tag ist ein Meilenstein - für unseren Lakestar SPAC I
und für Europa. Mit unserem Listing wollen wir einem stark positionierten,
europäischen Tech-Unternehmen Zugang zu Kapital verschaffen und den
Grundstein für weiteres Wachstum legen. Wir glauben, dass die Frankfurter
Börse für Technologieunternehmen sehr attraktiv ist, dank ihres Standorts im
Herzen Europas und den hier zahlreichen Möglichkeiten im Tech-Bereich."
Stefan Winners, CEO von Lakestar SPAC I: "Wir haben die Fähigkeit und die
Erfahrung, Unternehmen in jeder Phase ihrer Entwicklung zu unterstützen.
Jetzt ist es unser Ziel, mit einem herausragenden europäischen
Tech-Unternehmen zusammenzuarbeiten, um diesem die Fortsetzung seiner
Erfolgsgeschichte als börsennotiertes Unternehmen zu ermöglichen."
Aufgrund der aktuellen COVID-19 Beschränkungen läuteten Stefan Winners
(CEO), Inga Schwarting (CIO) und Marc Siepmann (Chief Administrative
Officer) die Eröffnungsglocke virtuell und feierten so den Start als
börsennotiertes Unternehmen.
Die Aktien von Lakestar SPAC I werden im regulierten Markt der Frankfurter
Wertpapierbörse (General Standard) (Ticker LRS1) gehandelt. Die
Optionsscheine werden im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse (Börse
Frankfurt Zertifikate AG) (Ticker LRSW) gehandelt.
Über Lakestar SPAC I SE:
Lakestar SPAC I SE ist eine in Luxemburg ansässige Special Purpose
Acquisition Company, die zu dem Zweck gegründet wurde, ein Unternehmen mit
Hauptgeschäftsaktivitäten in einem Mitgliedstaat des Europäischen
Wirtschaftsraums, dem Vereinigten Königreich oder der Schweiz in Form einer
Verschmelzung, eines Aktientauschs, eines Aktienkaufs, eines Erwerbs von
Vermögenswerten, einer Umstrukturierung oder ähnlicher Transaktionen zu
erwerben. Für einen Unternehmenszusammenschluss beabsichtigt Lakestar SPAC I
ein Zielunternehmen im Technologiesektor mit Fokussierung in den Bereichen
SaaS (software as a service), FinTech, Transport und Logistik, HealthTech
oder DeepTech zu identifizieren.
Lakestar SPAC I wird von Dr. Klaus Hommels, dem Gründer und Chairman von
Lakestar Advisors, gesponsert. Die Gründer von Lakestar SPAC I sind Dr.
Klaus Hommels zusammen mit dem Vorstandsvorsitzenden der Gesellschaft,
Stefan Winners, und Inga Schwarting, Chief Investment Officer von Lakestar
SPAC I.
Für weitere Informationen: www.lakestar-spac1.com.
Medienkontakt:
Harald Kinzler
Kekst CNC
Telefon: +49 69 506 037 579
Isabel Henninger
Kekst CNC
Telefon: +49 69 506 037 583
Email: info@lakestar-spac.com
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada,
Australien oder Japan veröffentlicht, verteilt oder übermittelt werden.
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch die
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren (die
"Wertpapiere") der Lakestar SPAC I SE (die "Gesellschaft") in den
Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Japan oder anderen
Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlich unzulässig ist, dar. Die
Wertpapiere der Gesellschaft dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika
nur nach vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur
aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den
Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung (der
"Securities Act") verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Wertpapiere
der Gesellschaft werden nicht unter dem Securities Act registriert. Die in
dieser Mitteilung genannten Wertpapiere dürfen in Australien, Kanada oder
Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan
ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten
werden, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen.
Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine
Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Die Wertpapiere sind bereits
verkauft worden.
Im Vereinigten Königreich wird dieses Dokument nur verteilt und richtet sich
nur an Personen, die (i) professionelle Anleger sind und unter Artikel 19(5)
des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005
in der jeweils geltenden Fassung (die "Verordnung") fallen oder (ii)
Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen
("high net worth companies", "unincorporated associations" etc.) (wobei
diese Personen zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet werden). Dieses
Dokument richtet sich nur an Relevante Personen und auf Basis dieses
Dokuments dürfen Personen nicht handeln und nicht vertrauen, die keine
Relevante Personen sind. Jede Investition oder jede Investitionstätigkeit,
auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur den Relevanten Personen
offen und wird nur mit Relevanten Personen eingegangen.
Die Einheiten sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im EWR angeboten,
verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten
diesen auch nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung
gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet ein "Kleinanleger" eine Person,
die eine (oder mehrere) der folgenden ist: (i) ein Kleinanleger im Sinne von
Artikel 4 Absatz 1 Punkt (11) der Richtlinie (EU) 2014/65 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente
in der geänderten Fassung ("MIFID II"); (ii) ein Kunde im Sinne der
Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.
Januar 2016 über Versicherungsvertrieb in der geänderten Fassung, sofern
dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Absatz 1
Punkt (10) der MIFID II gelten würde. Folglich wurde kein
Basisinformationsblatt erstellt, das gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2014 über
Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und
Versicherungsanlageprodukte (die "PRIIP-Verordnung") erforderlich ist, um
die Einheiten anzubieten oder zu verkaufen oder auf andere Weise
Kleinanlegern im EWR zur Verfügung zu stellen, und daher kann das Angebot
oder der Verkauf der Einheiten oder die anderweitige Zurverfügungstellung an
Kleinanleger im EWR gemäß der PRIIP-Verordnung rechtswidrig sein.
Ausschließlich für die Zwecke der Produkt-Governance-Anforderungen, die in
(i) MiFID II, (ii) Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593
der Kommission vom 7. April 2016 zur Ergänzung von MiFID II und (iii)
nationalen Umsetzungsmaßnahmen (zusammen die "MiFID II-Anforderungen")
enthalten sind, und unter Ausschluss jeglicher Haftung, sei es aus
unerlaubter Handlung, Vertrag oder anderweitig, die ein "Hersteller" (im
Sinne der MiFID II-Anforderungen) ansonsten in Bezug auf diese haben könnte,
wurden die [Öffentlichen Aktien] und [Öffentlichen Optionsscheine] einem
Produktgenehmigungsverfahren unterzogen. Im Ergebnis wurde festgestellt,
dass (i) die Öffentlichen Aktien (a) für einen Zielmarkt von Kleinanlegern
und Anlegern, die die Kriterien von professionellen Kunden und geeigneten
Gegenparteien, jeweils wie in MiFID II definiert, erfüllen, geeignet sind
und (b) für den Vertrieb über alle nach MiFID II zulässigen Vertriebskanäle
geeignet sind und (ii) die Öffentlichen Optionsscheine (a) mit einem
Endzielmarkt von Anlegern kompatibel sind, die die Kriterien von
professionellen Kunden und geeigneten Gegenparteien, jeweils wie in MiFID II
definiert, erfüllen, und (b) für den Vertrieb an professionelle Kunden und
geeignete Gegenparteien über alle nach MiFID II zulässigen Vertriebskanäle
geeignet sind.
Diese Bekanntmachung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen,
Meinungen und Prognosen in Bezug auf die erwarteten zukünftigen Ergebnisse
des Unternehmens enthalten ("zukunftsgerichtete Aussagen"). Diese
zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung von
zukunftsgerichteter Terminologie identifiziert werden, einschließlich der
Begriffe "glaubt", "schätzt", "geht davon aus", "erwartet", "beabsichtigt",
"kann", "wird" oder "sollte" oder jeweils deren negative oder andere
Abweichungen oder vergleichbare Terminologien. Diese zukunftsgerichteten
Aussagen umfassen alle Angelegenheiten, die keine historischen Fakten sind.
Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den aktuellen Ansichten,
Erwartungen und Annahmen der Führung des Unternehmens und sind mit
bedeutenden bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten verbunden,
die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder
Ereignisse erheblich von den in solchen Aussagen ausgedrückten oder
implizierten Ergebnissen, Leistungen oder Ereignissen abweichen.
Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als Garantien für zukünftige
Leistungen oder Ergebnisse gelesen werden und sind nicht notwendigerweise
genaue Angaben darüber, ob solche Ergebnisse erzielt werden oder nicht. Alle
hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt der
Veröffentlichung dieser Pressemitteilung. Wir übernehmen keine Verpflichtung
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zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen öffentlich zu
aktualisieren oder zu revidieren oder neue Ereignisse oder Umstände
widerzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu korrigieren, die nach dem Datum
dieser Bekanntmachung offensichtlich werden, sei es aufgrund neuer
Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Wir
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ISIN: LU2290523658, LU22905234383
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Quelle: dpa-AFX