HORNBACH Baumarkt AG: Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen Annahme des Delisting-Erwerbsangebots der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA
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HORNBACH Baumarkt AG: Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen Annahme des
Delisting-Erwerbsangebots der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA
24.01.2022 / 09:00
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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NICHT ZUR (VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN) VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER
WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS EINEM ANDEREN LAND, IN DEM DIES GEGEN DIE
GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN DES JEWEILIGEN LANDES VERSTOSSEN WÜRDE
Eine Gruppe - Eine Börsennotierung
HORNBACH Baumarkt AG: Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen Annahme des
Delisting-Erwerbsangebots der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA
* Gemeinsame Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat der HORNBACH
Baumarkt AG veröffentlicht
* Angebotspreis ist nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat
angemessen und reflektiert den fairen Wert der HORNBACH Baumarkt-Aktie
* Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen Aktionären die Annahme des
Delisting-Erwerbsangebots zu 47,50 EUR in bar je Aktie
* Die Annahmefrist endet am 22. Februar 2022 um 24:00 Uhr MEZ
Bornheim (Pfalz), Deutschland, 24. Januar 2022. Vorstand und Aufsichtsrat
der HORNBACH Baumarkt AG ("HORNBACH Baumarkt") haben am Freitag, 21. Januar
2022, ihre gemeinsame begründete Stellungnahme zum öffentlichen
Delisting-Erwerbsangebot der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA ("HORNBACH
Holding") an die Aktionäre der HORNBACH Baumarkt abgegeben. Die HORNBACH
Holding ist die Muttergesellschaft der HORNBACH-Gruppe. HORNBACH Baumarkt
ist der größte operative Teilkonzern (DIY-Einzelhandel) der HORNBACH-Gruppe,
der zum 30. November 2021 insgesamt 167 Filialen und Onlineshops in neun
europäischen Ländern betreibt.
Vorstand und Aufsichtsrat der HORNBACH Baumarkt sind der Ansicht, dass das
Delisting im besten Interesse der HORNBACH-Gruppe ist. Sie unterstützen nach
sorgfältiger und unabhängig voneinander vorgenommener Prüfung der am 14.
Januar 2022 veröffentlichten Angebotsunterlage das Delisting-Erwerbsangebot
der HORNBACH Holding. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass
der Angebotspreis in Höhe von 47,50 EUR in bar je HORNBACH Baumarkt-Aktie den
Wert der HORNBACH Baumarkt-Aktie angemessen reflektiert.
"Wir unterstützen das Delisting-Erwerbsangebot der HORNBACH Holding und
empfehlen allen Baumarkt-Aktionären, das Angebot anzunehmen und ihre Aktien
anzudienen. Das Angebot ist finanziell attraktiv und liegt im besten
Interesse der HORNBACH Baumarkt, seiner Mitarbeiter und Geschäftspartner",
sagt Erich Harsch, CEO der HORNBACH Baumarkt.
Die HORNBACH Baumarkt wird vor diesem Hintergrund nun zeitnah den Widerruf
der Zulassung der HORNBACH Baumarkt-Aktien zum Handel im regulierten Markt
(Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse beantragen.
Die gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat der
HORNBACH Baumarkt ist auf der Investor Relations-Webseite des Unternehmens
verfügbar.
Gedruckte Exemplare der gemeinsamen begründeten Stellungnahme sind zudem
kostenfrei erhältlich bei HORNBACH Baumarkt AG, Investor Relations,
Hornbachstraße 11, 76879 Bornheim, Deutschland, invest@hornbach.com.
Die Annahmefrist für das Delisting-Erwerbsangebot der HORNBACH Holding hat
mit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 14. Januar 2022 begonnen
und wird am 22. Februar 2022 um 24 Uhr (MEZ) enden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass allein die gemeinsame
begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat der HORNBACH Baumarkt
maßgeblich ist. Die Informationen in dieser Pressemitteilung stellen keine
Erläuterungen oder Ergänzungen zu den Aussagen in der gemeinsamen
begründeten Stellungnahme dar.
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Kontakte für Medien und Investor
Relations
Antje Kelbert Leiterin Communications und Anne Spies Managerin
Investor Relations Tel.: +49 (0) 6348 / Investor Relations Tel.:
60 2444 E-Mail: +49 (0) 6348 / 60 4558
[1]antje.kelbert@hornbach.com Florian E-Mail:
Preuß Leiter Public Relations, [1]anne.spies@hornbach.com
Pressesprecher Tel.: +49 (0) 6348 / 60 1.
2571 E-Mail: mailto:anne.spies@horn
[2]florian.preuss@hornbach.com 1. bach.com
mailto:antje.kelbert@hornbach.com 2.
mailto:florian.preuss@hornbach.com
Über die HORNBACH-Gruppe
HORNBACH ist ein unabhängiges, familiengeführtes und börsennotiertes
Unternehmen. Im Geschäftsjahr 2020/21 (Bilanzstichtag: 28. Februar 2021)
steigerte es seinen (Netto-)Umsatz um 15,4% auf 5,5 Mrd. EUR. HORNBACH wurde
1877 gegründet und ist das einzige Unternehmen der DIY-Branche, dessen
Geschichte sechs Generationen zurückreicht. HORNBACH betreibt 167 Bau- und
Gartenmärkte (inklusiv Fachmärkte), Onlineshops in 9 europäischen Ländern
und 36 Baustoffhandlungen (unter dem Dach der HORNBACH Baustoff Union).
HORNBACH ist mit seinem Vertriebskonzept und seinen Sortimenten ganz auf die
Bedürfnisse von Projekt- und Gewerbekunden ausgerichtet. Das Unternehmen
garantiert seinen Kunden dauerhaft niedrige Preise und ist damit Preisführer
in seiner Branche. Die hohe Beratungsqualität und der exzellente Service für
die Kunden wurden in zahlreichen unabhängigen Tests und Studien
dokumentiert. Mit Pionierleistungen wie dem ersten kombinierten Bau- und
Gartenmarkt (1968), dem ersten Megastore (1980) und dem ersten Baumarkt mit
Drive-In (2003) hat HORNBACH seine Innovationskraft immer wieder unter
Beweis gestellt. Seit Jahrzehnten ist das Unternehmen auch ein Jobmotor, an
dessen Erfolg heute mehr als 24.000 Beschäftigte mitwirken.
Wichtige Hinweise
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf, eine Aufforderung zur
Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der HORNBACH Baumarkt AG, noch
ein Angebot oder eine Empfehlung zum Kauf von Aktien der HORNBACH Holding AG
& Co. KGaA. Die endgültigen Bestimmungen des Delisting-Erwerbsangebots sowie
weitere das Delisting-Erwerbsangebot betreffende Regelungen sind in der
Angebotsunterlage, deren Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestattet wurde, aufgeführt.
Investoren und Inhabern von Aktien der HORNBACH Baumarkt AG wird dringend
empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit
dem Delisting-Erwerbsangebot stehenden Unterlagen zu lesen, da sie wichtige
Informationen enthalten.
Das Delisting-Erwerbsangebot wurde unter alleiniger Geltung des Rechts der
Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach Maßgabe des Wertpapiererwerbs-
und Übernahmegesetzes und des Börsengesetzes, sowie bestimmter anwendbarer
wertpapierrechtlicher Bestimmungen des U.S. Securities Exchange Act
veröffentlicht und erfolgt in Kanada gemäß anwendbarer Ausnahmebestimmungen
von den formalen Anforderungen für Übernahmeangebote gemäß dem National
Instrument 62-104 - Take-over Bids and Issuer Bids. Die Angebotsunterlage
sowie weitere Dokumente hinsichtlich des Delisting-Erwerbsangebots sind oder
werden auf www.pluto-offer.com verfügbar sein. Jeder Vertrag, der auf
Grundlage des Delisting-Erwerbsangebots geschlossen wird, unterliegt
ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in
Übereinstimmung mit diesem auszulegen.
Soweit nach anwendbarem Recht zulässig und in Übereinstimmung mit deutscher
Marktpraxis können die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA, mit ihr verbundene
Unternehmen oder für sie tätige Broker vor Ablauf der Annahmefrist des
Angebots Aktien der HORNBACH Baumarkt AG erworben bzw. entsprechende
Vereinbarungen abgeschlossen haben oder außerhalb des
Delisting-Erwerbsangebots während oder nach Ablauf der Annahmefrist
unmittelbar oder mittelbar Aktien der HORNBACH Baumarkt AG erwerben bzw.
entsprechende Vereinbarungen abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für
andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in
bzw. ein Optionsrecht auf Aktien der HORNBACH Baumarkt AG gewähren. Diese
Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu
ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe
werden auf www.pluto-offer.com veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht
der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen
Rechtsordnung erforderlich ist.
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Quelle: dpa-AFX