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DGAP-News: HomeToGo SE: HomeToGo SE startet den Handel an der Deutschen Börse Frankfurt (deutsch)

DGAP-News: HomeToGo SE: HomeToGo SE startet den Handel an der Deutschen Börse Frankfurt (deutsch)
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22.09.2021 ‧ dpa-Afx

HomeToGo SE: HomeToGo SE startet den Handel an der Deutschen Börse Frankfurt

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HomeToGo SE: HomeToGo SE startet den Handel an der Deutschen Börse Frankfurt

22.09.2021 / 10:01
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HomeToGo SE startet den Handel an der Deutschen Börse Frankfurt

Luxemburg, 22. September 2021 - HomeToGo SE ("HomeToGo"), der
Online-Marktplatz mit der weltweit größten Auswahl an Ferienhäusern und
Ferienwohnungen, gab heute bekannt, dass seine Aktien und Optionsscheine nun
an der Frankfurter Wertpapierbörse unter den Tickersymbolen "HTG" bzw.
"HTGW" notiert werden. Die HomeToGo GmbH und die Lakestar SPAC I SE, eine
Special Purpose Acquisition Company (Akquisitionszweckgesellschaft), haben
ihren angekündigten Zusammenschluss am 21. September 2021 vollzogen und
firmieren nun als HomeToGo SE.

Dr. Patrick Andrae, Gründer und CEO von HomeToGo: "Mit der Notierung an der
Frankfurter Wertpapierbörse haben wir einen neuen Meilenstein erreicht, der
den Beginn eines aufregenden neuen Kapitels für HomeToGo markiert.
Als börsennotiertes Unternehmen sind wir in Zukunft noch besser aufgestellt,
die Vielzahl an faszinierenden Ferienunterkünften dieser Welt für jedermann
leicht zugänglich zu machen. Ferienunterkünfte sind der neue Zeitgeist und
HomeToGo ist hervorragend positioniert, diesen Trend im Markt für sich zu
nutzen. Die Börsennotierung ist ein Beleg dafür, was wir in den letzten
Jahren aufgebaut haben: Die weltweit größte Auswahl an Ferienhäusern und
Ferienwohnungen, vereint in einem hochmodernen Technologieprodukt mit einem
überragendes Kundenerlebnis, starke Beziehungen zu unseren Geschäftspartnern
und vor allem ein herausragendes Team.

Ich möchte unseren Investoren, dem Team von Lakestar SPAC I, seinen
Gesellschaftern und den PIPE-Investoren für ihre Unterstützung und ihr
Vertrauen in uns in dieser spannenden Phase unserer Reise danken. Es ist
unser Hauptanliegen, unseren Kunden stets das beste Erlebnis und Produkt
anzubieten und gleichzeitig den Erfolg unserer Geschäftspartner zu
gewährleisten. Dies wird auch zukünftig im Fokus unserer Anstrengungen
stehen. Wir freuen uns darauf, langfristige und nachhaltige Werte für alle
unsere Stakeholder zu schaffen und unseren Partnern neue technologische
Lösungen anzubieten, die das gesamte Ökosystem für Ferienhäuser und
Ferienwohnungen noch erfolgreicher machen."

Christoph Schuh, Vorsitzender des neuen Aufsichtsrates von HomeToGo: "Mit
seiner marktführenden Position im schnell wachsenden Segment alternativer
Ferienunterkünfte ist HomeToGo als börsennotiertes Unternehmen perfekt für
die nächste Wachstumsphase positioniert. Das herausragende Führungsteam von
HomeToGo hat während der Pandemie seine Stärke eindrucksvoll unter Beweis
gestellt und in einem schwierigen Umfeld erneutes Wachstum erzielt. Ich
freue mich darauf, den Vorstand auf seinem künftigen Weg zu unterstützen."

Neben Dr. Andrae bilden HomeToGo Mitgründer, Chief Strategy Officer und
Travel-Tech-Experte Wolfgang Heigl, Chief Operating Officer Valentin Gruber
und Chief Financial Officer Steffen Schneider den neuen Vorstand.

Durch die Unternehmenszusammenführung und die damit verbundene PIPE fließen
HomeToGo Bruttoerlöse in Höhe von rund 250 Millionen Euro zu. Das Geld soll
in HomeToGo's Wachstumsinitiativen für eine deutliche Ausweitung des
Serviceangebots investiert werden. Die Investitionen sollen das Ökosystem
alternativer Ferienunterkünfte weiter stärken, insbesondere durch die
Bereitstellung neuer und innovativer Technologielösungen für die
Geschäftspartner von HomeToGo.

Über HomeToGo
HomeToGo wurde 2014 mit der Idee gegründet, einzigartige Ferienunterkünfte
für jeden einfach zugänglich zu machen. Um diese Vision zu verwirklichen,
hat HomeToGo eine zuverlässige und benutzerfreundliche Technologieplattform
entwickelt, die Ferienhausanbieter mit Reisenden aus der ganzen Welt
zusammenbringt. HomeToGo ist der Online-Marktplatz für Ferienhäuser und
Ferienwohnungen, der Millionen Reisende bei ihrer Suche nach der perfekten
Ferienunterkunft mit Tausenden Anbietern auf der ganzen Welt vernetzt und
die weltweit größte Auswahl an alternativen Ferienunterkünften auflistet.
Der Online-Marktplatz von HomeToGo bringt sowohl für die Nutzer als auch für
die Partner Vorteile: Nutzer, die die HomeToGo-Webseite besuchen, erhalten
einen direkten Zugang zum weltweit größten Angebot an Ferienhäusern. Und
Anbieter, die die Reichweite und die Technologie-Lösungen von HomeToGo
nutzen, können ein breiteres Spektrum an Kunden erreichen und erhalten so
eine großartige und hochwertige Nachfrage.

HomeToGo hat seinen Hauptsitz in Berlin, Deutschland, und betreibt in 23
Ländern lokalisierte Webseiten und Apps.

Weitere Informationen finden Sie unter ir.hometogo.de.

Medienkontakt:

Caroline Burns, HomeToGo
E-Mail: press@hometogo.com

Jonas Upmann, HomeToGo
E-Mail: press@hometogo.com

Ansprechpartner für Investoren:

Nitesh Khirwal
E-Mail: IR@hometogo.com

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Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine
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Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlich
unzulässig ist, dar. Die Wertpapiere der Gesellschaft dürfen in den
Vereinigten Staaten von Amerika nur nach vorheriger Registrierung oder ohne
vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem
Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von
1933 in der geltenden Fassung (der "Securities Act") verkauft oder zum Kauf
angeboten werden. Die Wertpapiere der Gesellschaft sind nicht und werden n
icht unter dem Securities Act registriert. Es wird kein öffentliches Angebot
der in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten
von Amerika stattfinden. Die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere
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verkauft noch zum Kauf angeboten werden, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen.

Im Vereinigten Königreich wird dieses Dokument nur verteilt und richtet sich
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Die Wertpapiere sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im EWR angeboten,
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diesen auch nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung
gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet ein "Kleinanleger" eine Person,
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Artikel 4 Absatz 1 Punkt (11) der Richtlinie (EU) 2014/65 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente
in der geänderten Fassung ("MIFID II"); (ii) ein Kunde im Sinne der
Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.
Januar 2016 über Versicherungsvertrieb in der geänderten Fassung, sofern
dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Absatz 1
Punkt (10) der MIFID II gelten würde. Folglich wurde kein
Basisinformationsblatt erstellt, das gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2014 über
Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und
Versicherungsanlageprodukte (die "PRIIP-Verordnung") erforderlich ist, um
die Wertpapiere anzubieten oder zu verkaufen oder auf andere Weise
Kleinanlegern im EWR zur Verfügung zu stellen, und daher kann das Angebot
oder der Verkauf der Wertpapiere oder die anderweitige Zurverfügungstellung
an Kleinanleger im EWR gemäß der PRIIP-Verordnung rechtswidrig sein.

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der Kommission vom 7. April 2016 zur Ergänzung von MiFID II und (iii)
nationalen Umsetzungsmaßnahmen (zusammen die "MiFID II-Anforderungen")
enthalten sind, und unter Ausschluss jeglicher Haftung, sei es aus
unerlaubter Handlung, Vertrag oder anderweitig, die ein "Hersteller" (im
Sinne der MiFID II-Anforderungen) ansonsten in Bezug auf diese haben könnte,
wurden die Öffentlichen Aktien und Öffentlichen Optionsscheine einem
Produktgenehmigungsverfahren unterzogen. Im Ergebnis wurde festgestellt,
dass (i) die Öffentlichen Aktien (a) für einen Zielmarkt von Kleinanlegern
und Anlegern, die die Kriterien von professionellen Kunden und geeigneten
Gegenparteien, jeweils wie in MiFID II definiert, erfüllen, geeignet sind
und (b) für den Vertrieb über alle nach MiFID II zulässigen Vertriebskanäle
geeignet sind und (ii) die Öffentlichen Optionsscheine (a) mit einem
Endzielmarkt von Anlegern kompatibel sind, die die Kriterien von
professionellen Kunden und geeigneten Gegenparteien, jeweils wie in MiFID II
definiert, erfüllen, und (b) für den Vertrieb an professionelle Kunden und
geeignete Gegenparteien über alle nach MiFID II zulässigen Vertriebskanäle
geeignet sind.

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beruhen, einschließlich der Prüfung historischer operativer Trends durch das
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und Risiken, Ungewissheiten, Eventualitäten und andere wichtige Faktoren
können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse sowie
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Mitglieder der Gruppe oder der Branche wesentlich von den Ergebnissen
abweichen, die in den Informationen durch zukunftsgerichtete Aussagen
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22.09.2021 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: HomeToGo SE
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Internet: ir.hometogo.de
ISIN: LU2290523658, LU2290524383
WKN: A2QM3K , A3GPQR
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
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EQS News ID: 1235127

Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Quelle: dpa-AFX

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