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DGAP-News: HolidayCheck Group AG beschließt Durchführung einer Bezugsrechtskapitalerhöhung - Hauptaktionär Burda Digital SE gibt Zeichnungszusage über 31,65 Millionen Euro (deutsch)

DGAP-News: HolidayCheck Group AG beschließt Durchführung einer Bezugsrechtskapitalerhöhung - Hauptaktionär Burda Digital SE gibt Zeichnungszusage über 31,65 Millionen Euro (deutsch)
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20.01.2021 ‧ dpa-Afx

HolidayCheck Group AG beschließt Durchführung einer Bezugsrechtskapitalerhöhung - Hauptaktionär Burda Digital SE gibt Zeichnungszusage über 31,65 Millionen Euro

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DGAP-News: HolidayCheck Group AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
HolidayCheck Group AG beschließt Durchführung einer
Bezugsrechtskapitalerhöhung - Hauptaktionär Burda Digital SE gibt
Zeichnungszusage über 31,65 Millionen Euro

20.01.2021 / 19:57
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NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG
INNERHALB DER BZW. IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN,
KANADA ODER JAPAN ODER INNERHALB EINER BZW. IN EINE SONSTIGE RECHTSORDNUNG
BESTIMMT, IN DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG UNZULÄSSIG
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HolidayCheck Group AG beschließt Durchführung einer
Bezugsrechtskapitalerhöhung - Hauptaktionär Burda Digital SE gibt
Zeichnungszusage über 31,65 Millionen Euro

München, 20. Januar 2021 - Der Vorstand der HolidayCheck Group AG hat heute
mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Durchführung einer Barkapitalerhöhung
aus Genehmigtem Kapital mit Bezugsrecht der Aktionäre beschlossen und setzt
damit die am 3. Dezember 2020 angekündigte Kapitalerhöhung um. Hierbei soll
unter vollständiger Ausnutzung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2018 das
Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 29.156.814 durch Ausgabe von bis
zu 29.156.814 neuen Aktien erhöht werden. Das Bezugsverhältnis beträgt 2:1.
Dies bedeutet, dass für je zwei bestehende Aktien der Gesellschaft das Recht
zum Erwerb einer neuen Aktie besteht. Der Bezugspreis je neuer Aktie beträgt
EUR 1,65.

Die Hauptaktionärin der Gesellschaft, die Burda Digital SE, hat heute der
Gesellschaft zugesagt, die ihr zustehenden Bezugsrechte im Rahmen der
Kapitalerhöhung auszuüben, und insgesamt Aktien im Gesamtvolumen von EUR
31,65 Millionen zu zeichnen.

Der Zufluss aus der Kapitalerhöhung soll zur Rückführung eines kurzfristigen
Geldmarktdarlehens dienen. Ferner soll der Zufluss für weitere allgemeine
Betriebskapitalzwecke eingesetzt werden, unter anderem um damit den
gegenwärtigen Bedarf zu decken.

Dazu Dr. Marc Al-Hames, CEO der HolidayCheck Group AG:
"Wir freuen uns sehr, dass sich unser Hauptaktionär Burda Digital SE dazu
bereit erklärt hat, sich entsprechend seines Anteils an der Gesellschaft an
der laufenden Kapitalerhöhung zu beteiligen. Daher sind wir sehr
zuversichtlich, dass wir die Kapitalmaßnahme erfolgreich abschließen können.
Mit dem zu erwartenden Mittelzufluss kann die HolidayCheck Group finanziell
gestärkt in die Zukunft blicken.
Wir sind der Überzeugung, dass die Reiselust der Urlauber mit Beendigung der
Coronakrise zurückkehren wird und der mitteleuropäische Reisemarkt daher
sowohl mittel-, als auch langfristig über großes Potenzial verfügt. Dank
unserer Marktstellung sind wir zuversichtlich davon profitieren zu können."

Die Durchführung des öffentlichen Angebots der neuen Aktien erfolgt auf
Grundlage eines von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) gebilligten Wertpapierprospekts. Die Billigung wird für den 21.
Januar 2021 erwartet. Das Bezugsangebot soll unmittelbar im Anschluss an die
Billigung des Wertpapierprospekts veröffentlicht werden. Die Bezugsfrist
beginnt voraussichtlich am 22. Januar 2021 und endet voraussichtlich mit
Ablauf des 4. Februar 2021. Nicht bezogene Aktien sollen im Anschluss an das
Bezugsangebot im Wege einer Privatplatzierung ausgewählten Investoren
angeboten oder im Markt platziert werden.

Es wird erwartet, dass die neuen Aktien am 10. Februar 2021 zum Handel
zugelassen und am 11. Februar 2021 in die bestehende Notierung im
Teilbereich des Regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten
(Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen werden. Die
neuen Aktien werden ab dem 1. Januar 2020 voll gewinnberechtigt sein.

Die Commerzbank AG begleitet die Kapitalerhöhung als Sole Global Coordinator
und Bookrunner.

Wichtige Hinweise

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine
Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar.

Diese Bekanntmachung ist kein Prospekt. Interessierte Anleger sollten ihre
Anlageentscheidung bezüglich der in dieser Bekanntmachung erwähnten
Wertpapiere ausschließlich auf Grundlage der Informationen aus dem von der
Gesellschaft im Zusammenhang mit dem öffentlichen Angebot dieser Wertpapiere
erstellten Wertpapierprospekt (einschließlich etwaiger Nachträge dazu)
treffen. Kopien dieses Wertpapierprospekts werden, nach dessen Billigung
durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und seiner
Veröffentlichung, bei der HolidayCheck Group AG, München, Deutschland,
sowie, zur Ansicht in elektronischer Form, auf der Internetseite der
Gesellschaft (https://www.holidaycheckgroup.com/) kostenfrei erhältlich
sein.

Diese Bekanntmachung ist kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den
Vereinigten Staaten von Amerika. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten
Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige
Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung unter den Vorschriften des
U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der "Securities
Act") verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Falls ein öffentliches
Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden
sollte, würde dieses Angebot auf Grundlage eines Wertpapierprospekts
durchgeführt, den Investoren von der Gesellschaft erhalten könnten. Dieser
Wertpapierprospekt würde detaillierte Informationen über die Gesellschaft
und ihre Geschäftsführung, sowie die Finanzinformationen der Gesellschaft,
enthalten. Es findet kein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung
genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika statt.

Diese Bekanntmachung richtet sich außerhalb Deutschlands nur an diejenigen
Personen in Mitgliedsländern des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") und
ist ausschließlich für diejenigen Personen in Mitgliedsländern des EWR
bestimmt, die "qualifizierte Anleger" im Sinne des Artikels 2(e) der
Verordnung (EU) 2017/1129 in ihrer geltenden Fassung sind.

Im Vereinigten Königreich dürfen diese Informationen nur weitergegeben
werden und richten sich nur an (i) professionelle Anleger im Sinne des
Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial
Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (die "Order"), (ii)
vermögende Gesellschaften (high net worth companies), die unter Artikel
49(2)(a) bis (d) der Order fallen oder (iii) andere Personen, an die diese
Informationen rechtmäßig übermittelt werden dürfen (alle diese Personen
werden hierin zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Die Wertpapiere
sind ausschließlich für Relevante Personen erhältlich, und jede Einladung
zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw.
jedes Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten
Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte
nicht aufgrund dieser Bekanntmachung handeln oder sich auf diese
Bekanntmachung oder ihren Inhalt verlassen.

Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen
die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada
oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan
ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten
werden.

Manche der Angaben in dieser Bekanntmachung können Prognosen oder sonstige
zukunftsgerichtete Aussagen zu zukünftigen Ereignissen oder zur zukünftigen
Finanzlage der Gesellschaft enthalten. Zukunftsgerichtete Aussagen lassen
sich anhand von Begriffen wie beispielsweise "erwarten", "glauben",
"vorhersehen", "schätzen", "beabsichtigen", "werden", "könnten", "können"
oder "können unter Umständen" bzw. der verneinenden Verwendung dieser
Begriffe oder ähnlicher Ausdrücke erkennen. Wir möchten Sie darauf
hinweisen, dass es sich bei diesen Aussagen lediglich um Vorhersagen handelt
und dass sich die tatsächlichen Ereignisse oder Ergebnisse wesentlich davon
unterscheiden können. Wir beabsichtigen nicht, diese Aussagen zu
aktualisieren, um Ereignissen oder Umständen, die nach dem Datum dieser
Bekanntmachung eintreten, oder dem Eintritt unvorhergesehener Ereignisse
Rechnung zu tragen. Zahlreiche Faktoren, unter anderem die allgemeinen
wirtschaftlichen Bedingungen, unser Wettbewerbsumfeld, die unserer Branche
eigenen Risiken sowie viele sonstige Risiken insbesondere im Zusammenhang
mit der Gesellschaft und ihrem Geschäftsbetrieb, können dazu führen, dass
sich die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in unseren Prognosen
oder zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen unterscheiden.

Über die HolidayCheck Group AG:
Die HolidayCheck Group AG (ISIN DE0005495329), München, ist eines der
führenden europäischen Digitalunternehmen für Erholungsurlaub. Die rund 300
Mitarbeiter zählende Gruppe vereint unter ihrem Dach die HolidayCheck AG
(Betreiberin der gleichnamigen Hotelbewertungs- und Reisebuchungsportale),
die HC Touristik GmbH (Betreiberin des Reiseveranstalters HolidayCheck
Reisen) sowie die Driveboo AG (Betreiberin der Mietwagenportale
MietwagenCheck und Driveboo). Die Vision der HolidayCheck Group ist, das
urlauberfreundlichste Unternehmen der Welt zu werden.

Presse- und Investorenkontakt:
HolidayCheck Group AG
Neumarkter Str. 61
81673 München

Armin Blohmann
Tel.: +49 (0) 89 357 680 901
Fax: +49 (0) 89 357 680 999
E-Mail: armin.blohmann@holidaycheckgroup.com

Sabine Wodarz
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1162108 20.01.2021

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Quelle: dpa-AFX

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